Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1882
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1882.
Shelfmark:
rgbl_1882
Volume count:
16
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1882
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
    Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Blank page

Full text

Das Münzwesen. 63 
und gezwungene. Jedes Jahr nämlich mußte acht Tage vor Jacobi, 
d. h. am 18. Juli, das alte Geld gegen neues bei schwerer Strafe 
umgesetzt werden, da nur das im Münzjahre geprägte Geld Geltung 
hatte. Dieser Umtausch fand der Art statt, daß anfänglich für 12 
Pfennige neuen Geldes 13, seit 1319 aber sogar 16 Pfennige des 
alten Geldes gezahlt werden mußten. Mithin flossen der markgräf- 
lichen Kasse nicht weniger als 25 Prozent zu, welche nach Abzug der 
Prägungskosten und des durch den Gebrauch oder auch durch absicht- 
liche Beschneidung verloren gegangenen Silbers einen nicht unbedeu- 
tenden Gewinn abwarf. Diesen Umtausch bequemer zu bewerkstelligen, 
war das Land in Münzdistricte oder Münzyser (Münzeisen; 
so hieß ursprünglich der Prägestock) eingetheilt, in deren Hauptorte 
sich die Münzfabrik befand. Berlin z. B. umfaßte 14 umliegende 
Städte und die dazwischen liegenden adligen Gebiete und Dörfer; in 
allen diesen hatte der Berliner Münzmeister die Auswechslung zu be- 
sorgen. Daß ein solches Verfahren außer der Unbequemlichkeit auch 
noch den Uebelstand hatte, daß Betrügereien aller Art ungeachtet der 
angedrohten überaus harten Strafen möglich waren, liegt nahe genug, 
und wir werden deshalb im folgenden Zeitabschnitt sehen, wie der 
s. g. ewige Pfennig schon in der Mitte des 14. Jahrhunderts 
Sitte wurde, d. h. eine nicht einzuwechselnde Münze, und wie alle nur 
irgend wichtigere Orte dies Münzrecht dem Landesherrn abkauften, eine 
Vergebung von Hoheitsrechten, die unter den Askaniern nur selten vor- 
gekommen ist. 
Was den Geldverkehr ferner sehr erschwerte, war die bestehende 
Verordnung, daß es nicht erlaubt war, Geld auf Zinsen oder Pfand 
zu leihen. Man verfiel deshalb auf das Auskunftsmittel, auf Zeit zu 
verkaufen oder gewisse Renten aus seinem Geld zu beziehen. Wollte 
deshalb Jemand Geld verleihen, so schloß er einen gerichtlichen Con- 
tract der Art ab, daß er sich für 100 Pfund Silbers eine jährliche 
Rente von 10 Pfd. erkaufe, daß aber dem Andern das Recht vorbe- 
halten bleibe, nach einer gewissen Zeit diese Rente gegen Zahlung von 
100 Pfd. wieder zurückzukaufen. Auf ähnliche Weise wurde auch Geld 
auf Unterpfand, Häuser oder Güter, verliehen; der Gläubiger gestand 
seinem Schuldner ebenfalls das Recht zu, für die empfangene Summe 
nach gewisser Zeit das Gut wieder an sich zu kaufen. Anderweitig 
wurden auch der Art Zinsen genommen, daß man Kapital und Zinsen 
als Gesammtsumme von dem Schuldner in dem Schuldscheine auf- 
führen ließ, und selbst kirchliche Bestimmungen konnten dagegen nichts 
ausrichten. War zur Verfallzeit die Schuld nicht eingelöst, so hatte 
der Gläubiger das Necht der Pfändung an dem lebenden Inventar 
oder dem Grundstück, das der Schuldner besaß. Wurde dies Pfand 
nicht in bestimmter Zeit eingelöst, so konnte der Gläubiger zum Ver- 
kauf der beweglichen Habe, und genügte das nicht, der liegenden 
Gründe schreiten. Besaß der Schuldner kein Vermögen und hielt er 
sein gerichtlich gegebenes Versprechen nicht, so wurde er in Haft ge- 
nommen. Eigenthümlich war das Verfahren, daß der Schuldner bei
	        

Downloads

Downloads

Full record

METS
TOC
Mirador

This page

Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.