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Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1885
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1885.
Shelfmark:
rgbl_1885
Volume count:
19
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(1583.) Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherungspflicht von Arbeitern und Betriebsbeamten in Betrieben, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken.
Volume count:
1583
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

Full text

54 
greß, wo auf Vorschlag Englands Osterreich das Man- 
dat übertragen wurde. Bosnien und die Herzegowina 
„zu besetzen und zu verwalten-. Im Sendsckar von 
ovipasar, der auch zum Wilajet Bosnien gehörte, 
wurde ihm bis »au dela de Mitrovitza das Recht, 
Besatzungen zu halten. zugestanden, was mit Rücksicht 
darauf, daß der Sandschak Serbien von Montenegro 
trennt, von erheblicher politischer Bedeutung war. 
Andrässys Erklärung gegenüber den türkischen Ver- 
tretern auf dem Kongre , daß die Okkupation nur 
einen provisorischen Charakter habe, war zweifellos 
ein Fehler, der Osterreich bei der Durchführung der 
Okkupation und bei der Regelung des Verhältnisses 
zur Türkei noch mancherlei Schwierigkeiten bereitete. 
Österreich konnte nur wünschen, daß die durch den 
Berliner Kongreß geschaffene Neuordnung auf dem 
Balkan sich befestige. Durch den Erwerb Bosniens 
hatte es die Bildung eines großserbischen Staates 
verhindert; das Besatzungsrecht im Sandschak sicherte 
ihm den wirtschaftlichen Zugang nach Mazedonien 
und Saloniki. Daß Andrasr einen künftigen Er- 
werb Mazedoniens für die Monarchie ins Auge ge- 
faßt habe, ist nicht zu belegen. Wohl aber stand er 
auf dem Standpunkt, daß keine weitere Verände- 
rung auf dem Balkan ohne aktive Dazwischenkunft 
Osterreichs erfolgen dürfe und daß Osterreich die Vor- 
macht auf dem gesamten Balkan sein müsse. 
Die Aufgabe, die die Monarchie in den okkupier- 
ten Ländern zu erfüllen hatte, nahm sie in der näch- 
sten Zeit reichlich in Anspruch und hätte ihren Ehr- 
geiz vollkommen befriedigt. Im großen und ganzen 
hat die Monarchie durch ihre Kulturarbeit im Lande 
das ihr vom Berliner Kongreß übertragene Mandat 
voll gerechtfertigt. Ein ausgedehntes Straßennetz 
wurde geschaffen und ein schmalspuriges Eisenbahn- 
netz, das in den ersten 80 Jahren der wirtschaftlichen 
Entwicklung des Landes vollkommen genügte. Ver- 
suche, die landwirtschaftliche Produktion zu heben, 
scheiterten vielfach an der Indolenz der Bevölkerung. 
Osterreich und Hulgarten. 
Rußland war begreiflicherweise vom Ausgang 
des Berliner Kongresses, der ihm die Früchte des 
Friedens von San Stefano raubte, wenig befriedigt. 
Der Groll der panslawistischen Kreise richtete sich gegen 
Deutschland und Österreich. Dieses insbesondere habe 
ohne Schwertstreich die Früchte der blutigen Arbeit 
Rußlands geerntet. Eine weitere Emtäufchung für 
Rußland war das von ihm geschaffene Bulgarien, 
das natürlich nur als ein russischer Vasallenstaat für 
die Zwecke russischer Politik gedacht war. Die Unab- 
hängigteitserklärung Rumeliens, der Sieg über die 
Serben bei Slivnitza schufen dem Battenberger aber 
für eine eigene Politik einen Rückhalt in seinem Volke, 
der zu den russischen Plänen nicht paßte. Die durch 
seine Vertreibung, Rückkehr und Abdankung entstan- 
dene Verwirrung im Lande suchte Rußland sich zu- 
nutze zu machen und unter dem berüchtigten General 
Kaulbars in Bulgarien wieder festen Fuß zu fassen. 
Diese Ereignisse konnten Osterreich-Ungarn nicht un- 
berührt lassen. Insbesondere in Ungarn gingen die 
Wogen der Erregung sehr boch- und der damalige 
österreichische Minister des Außern, Graf Kälnoky, 
wurde im ungarischen Parlament und in der unga- 
rischen Delegation der Schwäche beschuldigt, weil er 
sich nicht für die Unabhängigkeit Bulgariens stärker 
eingesetzt habe. Auch Graf Andrässy griff die Politik 
seines Nachfolgers an. Die Stellung Kalnokys war 
I. Politik und Geschichte 
aber deshalb nicht leicht, weil sich in dieser Frage ein 
offener Zwiespalt mit der Politik des Deutschen 
eiches auftat. Fürst Bismarck war nicht gewillt, sich 
wegen der bulgarischen Frage in einen Krieg mit Ruß- 
land ziehen zu lassen; er legte den Sinn des Berliner 
Vertrags dahin aus, daß Rußland den Anspruch 
habe, auf dem östlichen Balkan dieselbe Vormacht. 
stellung zu genießen wie Osterreich auf dem westlichen, 
eine Auslegung, die Graf Andrässy nicht gelten lassen 
wollte. Der tiefste Grund für die Haltung Bismarcks 
war aber zweifellos, daß er die für Deutschland Lün- 
stige Vermittlerstellung zwischen Osterreich und Ruß- 
land nicht preisgeben wollte. Kalnoky mußte mit 
dieser Sachlage rechnen und beschränkte sich darauf, 
eine russische Beupation in Bulgarien als für Oster- 
reich unannehmbar zu bezeichnen: in diesem Punkie 
blieb er fest und hatte auch Erfolg. Prinz Ferdinand 
von Koburg, der nunmehr von den Bulgaren zum 
Fürsten gewählt wurde, mußte Rußland natürlich 
als österreichischer Kandidat und Werkzeug der öster- 
reichischen Politik erscheinen; durch seine kluge Politik 
wußte er aber schließlich die russischen Vorurteile gegen 
sich zu überwinden. Während dieser ganzen kritischen 
Jahre schien die Spannung zwischen Osterreich und 
Rußland oft genug einer kriegerischen Entladung 
nahe. Wenn auch Bismarck immer wieder betonte. daß 
Deutschland die ganze belgarische Frage als eine ihm 
fern liegende Angelegen t betrachte, so ließ er letz- 
ten Endes doch darüber keinen Zweifel, daß er, wenn 
es wirklich zu einem Konflikt zwischen Österreich und 
RNußland kommen sollte, der von Rußland heraus- 
gefordert wäre, den Bündnisfall unbedingt als 9. 
geben betrachte. Man kann sagen, daß die Krise, die 
im Sommer 1886 begonnen hatte, durch seine große 
Rede im deutschen Reichstag vom 6. Februar 1888 
ihre Entspannung erfuhr. 
Das Mürzsteger Abkommen. 
Sowohl die russische wie auch die österreichische 
Balkanpolitik kommen in der nächsten Zeit in ein 
ruhigeres Fahrwasser. Rußland ist mit dem Bau der 
Sibirischen Bahn und der Ausbreitung seiner Macht- 
sphäre in Asien beschäftigt und hat nach einem Aus- 
spruch eines langjährigen Botschafters am Wiener 
Hofe, Fürsten Lobanow, das Bedürfnis, den Ballan 
vorläufig unter einen Glassturz zu stellen; Osterreich 
gibt sich mit der dadurch bedingten Ruhe vollauf zu- 
frieden und macht keinerlei Versuch, die anderweitige 
Inanspruchnahme Rußlands durch Befestigung seiner 
Stellung auf dem Balkan auszunutzen. So kam es 
zu dem österreichisch-russischen Einvernehmen über 
den Status quo auf dem Balkan vom Jahre 1897 und 
zum Mürzsteger Abkommen des Jahres 1903, in 
dem die beiden Mächte übereinkamen, in der maze 
donischen Frage nur gemeinsam vorzugehen und von 
der Türkei Reformen zu erzwingen, durch die der 
bulgaril chen Bandenbewegung der Boden abgegraben 
werden sollte. Rußland konnte sich nun ohne Sorgen 
vor einem Angriff der Mittelmächte in sein ostasia- 
tisches Abenteuer stürzen. Der damalige österreichisch- 
ungarische Minister des Außern, Graf Goluchowfki, 
wies den Gedanken, die gute Gelegenheit etwa dazu 
8 benutzen, um die Okkupation Bosniens in eine 
nnexion zu verwandeln, weit von sich. Er hat des- 
halb nachträglich manchen Tadel erfahren. Ob dieser 
vollberechtigt war, läßt sich heute kaum schon ent- 
scheiden. Erst in den letzten Jahren und wortgetreu 
erst nach Eintritt Italiens in den Weltkrieg hat die
	        

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