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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1887
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1887.
Signatur:
rgbl_1887
Bandzählung:
21
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1887
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 31.
Bandzählung:
31
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorrede.
  • Inhaltsverzeichnis des II. Bandes, 1. Abteilung.
  • Die Albertinischen Lande seit 1500. — Herzog Heinrich der Fromme 1539—1541. — Moritz als Herzog und Kurfürst 1541—1553.
  • Kurfürst August 1553—1586.
  • Kurfürst Christian I. 1586—1591. Die Administration Friedrich Wilhelms von Sachsen-Weimar-Altenburg 1591-1601.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in den sächsischen Landen während des XVI. Jahrhunderts.
  • Die Administration. Christian II. 1591—1614.
  • Johann Georg I. 1611—1656.
  • Kurzer Überblick über die Geschichte der Lausitzen bis zum Anfall an Sachsen.
  • Johann Georg II. 1656-1680.
  • Die Nebenlinien des Albertinischen Hauses.
  • Johann Georg III. 1680—1691.
  • Johann Georg IV. 1691—1694.
  • Friedrich August I. 1694—1793.
  • Kurfürst Friedrich August II. als König von Polen August III. 1733—1763.
  • Kurfürst Friedrich Christian 1763. Die Administration des Prinzen Xaver 1763—1768.
  • Kurfürst Friedrich August III. bis zur Gewinnung der Königskrone 1768—1806.
  • Innere Verhältnisse seit dem Siebenjährigen Kriege.
  • Sachsen als Königreich bis zu den Abmachungen des Wiener Kongresses 1807—1815.
  • Namen- und Sachregister.

Volltext

— 816 — 
Verfassung zugestanden. Herr von Globig vertrat Sachsen 
durchaus im Schlepptau der Metternichschen Politik. Dem ent- 
sprach sein am 2. Juni eingebrachter Antrag, daß bei der Ab- 
stimmung an dem neu zu begründenden Bundestage eine ein- 
stimmige Entscheidung für alle Beschlüsse durchgeführt werden 
müsse. Man änderte diesen schönen Vorschlag, der den deutschen 
Bundestag auf die gleiche Stufe mit dem polnischen Reichstage und 
seinem liberum veto gestellt haben würde, dahin ab, daß alle 
Beschlüsse über die Grundgesetze, über organische Bundeseinrich- 
tungen, über die Rechte der Einzelstaaten und Religionsangelegen- 
heiten mit dieser Stimmeneinhelligkeit gefaßt werden müßten. 
Jedenfalls war damit jeder Reform und jeder gedeihlichen Ent- 
wickelung ein Riegel vorgeschoben. Aber selbst dies Wenige, was 
von allen Einigungsbestrebungen übrig blieb, war für manche 
Kreise noch zu viel. Vor allem schien Österreich mit einem Male 
noch mit der letzten Entscheidung hintanzuhalten, ferner aber 
fand Bayern noch alles mögliche an der Sache auszusetzen. Den 
bayrischen Bedenken schloß sich Sachsen an, indem es am 5. Inni 
erklärte: „solange darüber, ob auch sämtliche deutsche Souveräne 
beitreten würden, die geringste Unklarheit vorhanden sei, könne 
man denm sächsischen Fürsten, der soeben die erschütterndsten Wechsel- 
fälle durchgemacht habe, nicht zum Beitritte zu der neuen Ver- 
einigung raten“. Schließlich gaben aber Sachsen und Bayern nach 
und am 9. Juni erklärte sich Globig bereit, auch für Sachsen 
zu unterzeichnen. Die Bundesakte gewährte in der Plenarver- 
sammlung des Bundes zu Frankfurt von den 69 Stimmen, die 
insgesamt diese Versammlung ausmachten, Sachsen, gleich dem 
Kaiserstaat und den anderen vier Königreichen fünf Stimmen. 
In dem engeren Ausschusse, der Siebzehn, der eigentlich die Ge- 
schäfte besorgte, hatte Sachsen mit den genannten Staaten, den 
Großherzogtümern und dem Kurstaate Hessen je eine Stimme. Hier 
wurde übrigens mit absoluter Mehrheit entschieden. Das war 
der klägliche Ausgang einer Bewegung, die auch Sachsen in ihren 
Anfängen mit den schönsten Hoffnungen erfüllt hatte. Wie trost- 
los mußte jedem, der sein engeres und weiteres Vaterland liebte, 
die Gegenwart, wie öde und aussichtslos die Zukunft erscheinen! —
	        

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