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Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1892
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1892.
Signatur:
rgbl_1892
Bandzählung:
26
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1892
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preußische Geschichte.
  • Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)
  • Titelseite
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Erstes Buch. Die Erhebung zur Großmacht. 1740-1756.
  • Zweites Buch. Der Kampf um das Dasein. 1756-1772.
  • Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 1772-1786.
  • I. Die bayrische Erbfolge. 1772-1779.
  • II. Der Fürstenbund. 1779-1785.
  • III. Das Innere des Fridericianischen Staates. 1772-1786.
  • IV. Friedrich der Große und seine Zeit.
  • Viertes Buch. Die Zeit der Epigonen. 1786-1795.
  • Fünftes Buch. Der Zusammenbruch. 1795-1806.
  • Sechstes Buch. Erniedrigung und Wiedergeburt. 1806-1812.
  • Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
  • Leerseite

Volltext

182 Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 
sein, welches das Werk krönen sollte. Da erhoben sich plötzlich 
Schwierigkeiten. Die bayrischen Stände verwahrten sich gegen 
die drohende Zerreißung und wollten, wenn Oberpfalz und 
Neuburg denn schon nicht zu retten seien, doch jeden falls Ober— 
und Niederbayern bei einander gelassen sehen. Bei Karl von 
Zweibrücken, ohne dessen Zustimmung er derartige Verpflichtungen 
überhaupt nicht hätte eingehen dürfen, suchte Karl Theodor 
sich zu entschuldigen mit seiner Hilf= und Ratlosigkeit gegen- 
über den österreichischen Gewaltdrohungen: er meinte, das im 
Drange der Not Versehene werde bei dem geplanten Tausch- 
handel gut zu machen sein. Eben durch diesen hoffte dagegen 
der Kaiser doch noch ganz Bayern an sich zu bringen und machte 
demgemäß immer günstigere Anerbietungen. Aber die Ent- 
scheidung lag schon nicht mehr bei Karl Theodor. Die Dinge 
hatten eine Wendung genommen, durch die sie an eine höhere 
Instanz verlegt war, da nicht nur ein deutsches, sondern ein 
europäisches Interesse in Frage stand. 
Frankreich zwar hüllte sich noch immer in Schweigen. So 
wenig man dort das Geschehene gut hieß, so wenig dachte man 
doch daran dagegen aufzutreten, so lange nicht von einer 
anderen Seite Einsprache erhoben wurde. Das aber geschah 
bezeichnenderweise nicht von dem zunächst betroffenen Karl von 
Zweibrücken, sondern von Stellen aus, zu denen man sich in 
Wien dessen am wenigsten versehen hatte. Daß auf Grund 
einer Anwartschaft, die ihm Kaiser Maximilian l. verliehen, 
Mecklenburg-Schwerin die Landgrafschaft Leuchtenberg bean- 
spruchte, eines der von dem Kaiser für erledigt erklärten Reichs- 
lehen, konnte zwar keinen besonderen Eindruck machen. Mehr 
bedeutete es, daß die sächsische Kurfürstin-Witwe Marie Antonie, 
eine ehrgeizige und politisch hochstrebende Fran, als Schwester 
Marimilian III. Josephs auf dessen gesamtes Allodialvermögen 
im Betrage von 47 Millionen Gulden Anspruch erhob und 
Kurfürst Friedrich August III., erbittert durch die Parteinahme 
des Kaisers für das mit dem sächsischen Kurfürsten seit langer 
Zeit hadernde Haus Schönburg, sich des Nechts der Mutter 
energisch annahm. Entscheidend aber wurde doch erst, daß neben 
der von privatrechtlichem Standpunkte ausgehenden Aktion Kur-
	        

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