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Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Monograph

Persistent identifier:
fischer_verwaltungsrecht_sachsen_1914
Title:
Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.
Author:
Fischer, Otto
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Roßberg'sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
sachsen
Publication year:
1914
Edition title:
Vierzehnte Auflage
Scope:
267 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das Königreich Sachsen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Finanzministerium.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Deutsche Reich.
  • Reichsverfassung.
  • Die Grundsätze über Freizügigkeit; das Heimats-, Niederlassungs- und Armenwesen.
  • Gewerbewesen.
  • Die Arbeiter-Versicherungs-Gesetzgebung.
  • Versicherung für Angestellte.
  • Vereins- und Versammlungsrecht.
  • Münz- und Notenwesen.
  • Justizwesen.
  • Die Standesregisterführung.
  • Das Militärwesen und die Kriegsmarine.
  • II. Das Königreich Sachsen.
  • Die sächsische Staatsverfassung.
  • Ministerium des Innern: Gemeinden und Bezirke, Amtshauptmannschaften und Kreishauptmannschaften.
  • Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
  • Finanzministerium.
  • Die Ministerien der Justiz, des Krieges und der auswärtigen Angelegenheiten. - Das Gesamtministerium und die ihm unmittelbar untergeordneten Behörden. - Der Staatsrat.
  • Register.
  • Advertising

Full text

Finanzministerium. 229 
Verzinsung und allmählichen Tilgung dieser Staats— 
schulden, die unter Garantie der Regierung und der 
Stände stehen, sind die sichersten Staatseinkünfte be— 
stimmt. Zu diesem Zwecke besteht eine besondere Staats- Stagts. 
schuldenkasse, die unter Oberaufsicht des Finanz= kasse. 
ministeriums durch einen ständigen Ausschuß des Land- 
tags mit Hilfe der von diesem ernannten, vom Könige 
bestätigten Beamten verwaltet wird. Dieser Ausschuß 
besteht aus fünf ständigen Mitgliedern und ebensoviel 
Stellvertretern und hat Rechnung darüber abzulegen, 
die von der Oberrechnungskhammer (s. S. 246) geprüft 
und nach Mitteilung der aufgestellten Erinnerungen an 
den Landtagsausschuß dem nächsten ordentlichen Land- 
tage zur Richtigsprechung vorgelegt wird. 
Schuldverschreibungen der Staatsanleihen — mit Aus- 
nahme der verlosbaren — bönnen übrigens in Buch- 
schulden des Staates auf den Namen eines bestimmten 
Gläubigers umgewandelt werden. 
Bei der Ausdehnung, welche der Geschäftskreis des 
Finanzministeriums hat, sind selbstverständlich auch die 
demselben untergeordneten, mit der Leitung einzelner 
Geschäftszweige betrauten Behörden sehr zahlreich. 
Bei dem Finanzministerium selbst besteht die Finanz- 
buchhalterei, die Finanzrechnungsexpedition für die Ab- 
teilung A. für direkte Steuern, B. für Straßen= und 
Wasserbausachen, C. für Eisenbahn= und Postsachen, 
D. für Hochbau-, Domänen= und Intraden= sowie Lotterie- 
sachen, E. für Forstsachen, F. für Berg-, Hütten= und 
Münzwesen, ferner das Domänenvermessungsbureau, 
die Eisenbahnplankammer, die Ingenieurabteilung für 
Eisenbahnvorarbeiten, das Kommissariat für elektrische 
Bahnen, das Zentralbureau für die Steuervermessung, 
die weiter unten zu erwähnende Forsteinrichtungsanstalt, 
denn für Tilgung der Staatsschulden werden für die Jahre 
1912 und 1913 je über 11,8 Millionen Mark vorgesehen. Seit 
dem Jahre 1905 hat sich der Rohertrag der Eisenbahnen von 
56 Millionen Mark auf 193 Millionen vermehrt. Außerdem 
sind aber die Uberschüsse aus den Staatsforsten noch mit nahezu 
9 Millionen Mark, aus den Domänen und Intraden mit 
456 000 ¼%, aus dem fiskalischen Steinkohlenwerke mit 435000.4, 
aus dem fiskalischen Hüttenwerke mit 430000 , aus der 
Porzellanmanufaktur mit 250 000 —, endlich aus der Landes- 
lotterie mit über 5 Millionen Mark eingesetzt.
	        

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