Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1895
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1895.
Signatur:
rgbl_1895
Bandzählung:
29
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1895
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 42.
Bandzählung:
42
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1895.

Volltext

— 459 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
42. 
Inhalt: Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 18. April 1883, betreffend die Kautionen der 
Beamten und Unterbeamten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung und der Reichsdruckerei. S. 459. 
— Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und 
den Rothlauf der Schweine. S. 460. 
  
  
  
  
(Nr. 2278.) Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 18. April 1883, betreffend 
die Kautionen der Beamten und Unterbeamten der Reichs-Post- und 
Telegraphenverwaltung und der Reichsdruckerei. Vom 28. November 1895. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs auf Grund des §. 3 des Gesetzes vom 2. Juni 
1869. betreffend die Kautionen der Bundesbeamten (Bundes-Gesetzbl. S. 161), 
im Einvernehmen mit dem Bundesrath, was folgt: 
Im Artikel 2 der Verordnung vom 18. April 1883, betreffend die 
Kautionen der Beamten und Unterbeamten der Reichs-Post- und  Telegraphen- 
verwaltung und der Reichsdruckerei, treten an die Stelle der Angaben unter 15, 
6, 8, 9, 10, 11, 19 die folgenden Bestimmungen: 
,,5./6. für Vorsteher von Postämtern I. größeren und mittleren Umfangs oder 
von Bahnpostämtern größeren und mittleren Umfangs .  . 3 000 Mark, 
8./10. für Vorsteher von Telegraphenämtern . . 1 500 
11. für Kassirer bei Postämten .  .  .  . 2 400 
11 a. für Kassirer bei Telegraphenämten . . 1 500 
19. für Postanwärter, Telegraphenanwärter, Telegraphen- 
hülfsmechaniker und Postgehülfen .  .  .  . 300  
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 28. November 1895. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. 
Reichs-Gesetzbl. 1895. 84 
  
Ausgegeben zu Berlin den 12. Dezember 1895.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Groß Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte.
2 / 7
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.