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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1898
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1898.
Volume count:
32
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 2445.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Volume count:
2445
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Die elfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (20. Oktober 1881 bis 28. Juni 1883.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • III. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • 1. Reichsgesetzgebung (Art. 4 und 5 der Verfassung).
  • 2. Bundesrat.
  • 3. Präsidium (Reichsbeamte).
  • 4. Reichstag.
  • 5. Zoll- und Steuerwesen.
  • 5a. Eisenbahnwesen.
  • 6. Post- und Telegraphenwesen.
  • 7. Marine und Schiffahrt.
  • 8. Konsulatswesen.
  • 9. Kriegswesen.
  • 10. Finanzen.
  • 11. Elsaß-lothringische Angelegenheiten.
  • 12. Verschiedenes.
  • 13. Rückblick.
  • Die zwölfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (27. August 1883 bis 9. Juli 1884.)
  • Die dreizehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (18. September 1884 bis 4. Juni 1885.)
  • Die vierzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (15. September 1885 bis 17. Juli 1886.
  • Die fünfzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. September 1886 bis 7. Juli 1887.)
  • Die sechzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (27. September 1887 bis 12. Juli 1888.)
  • Die siebzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (26. September 1888 bis 6. Juli 1889.)
  • Die achtzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (25. September 1889 bis 20. März 1890.)
  • Anhang.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.

Full text

— 115 — 
in einem Ausschusse des Bundesrats verhandelt worden; 1) man erfuhr wenig 
davon, aber doch so viel, daß noch keine Lösung gefunden war. Die süddeutschen 
Minister machten Vorschläge, die sich dahin kennzeichnen ließen, daß die aus 
dem Reservatrecht Bayerns und Württembergs hervorgehenden Ungelegenheiten 
und Unkosten dem Reich aufgehalst werden sollten. So fanden sie keine Billigung; 
man war vielmehr der Meinung, daß die süddeutschen Staaten diese Unkosten 
selbst zu tragen haben. Es würde allerdings ein Mittel gegeben haben, um 
den bezüglichen Beschwerden abzuhelfen, wenn Bayern und Württemberg 
sich entschlossen hätten, selbst Reichemarken zu verkaufen, wenigstens für Briefe, 
die über die Grenzen ihres Staates hinausgehen. Indessen konnten sie sich nicht 
dazu entschließen. Ihre Reservatrechte würden durch diesen Vorschlag nicht 
verletzt worden sein, denn sie bestehen doch darin, daß sie selbständig ihr Post- 
wesen leiten und alle Einnahmen in ihrem Gebiete daraus beziehen. Aber der 
Partikularismus fühlte sich zu sehr geschmeichelt durch die eigenen Wappen. 
Klagten die Partikularisten doch darüber, daß die Reichspost sich zu breit mache 
mit dem Reichsadler und mit der Inschrift „Deutsche Reichspost“. Uebrigens 
verschafften die Reservatrechte Bayern und Württemberg keine Mehreinnahmen, 
sondern im Gegenteil Kosten. Der Briefverkehr in Bayern ist verhältnismäßig 
schwach, und ein bayerisches Blatt rechnete aus, daß, wenn Bayern seine Post 
in die Reichspost schwinden ließe, es jährlich 1½ Millionen Mark gewinnen 
würde. Dazu konnte sich aber die bayerische Regierung nicht entschließen. 
Bei dieser Sachlage beschloß der Bundesrat am 11. April 1883, den 
Eingaben keine Folge zu geben und den bayerisch-württembergischen Stand- 
punkt festzuhalten, nachdem ihm vorher das von den drei deutschen Post- 
verwaltungen getroffene Uebereinkommen, betreffend die Beförderung der Post- 
karten, welches dem schreiendsten Uebelstand abhalf, mitgeteilt worden war. 
7. Marine und Schiffahrt. 
Projekt zu Korrektion der unteren Weser. Hierbei handelte es 
sich nicht, wie in der Presse irrtümlich angenommen wurde, um einen neuen 
Antrag Bremens, sondern um das Resultat eines Bundesratsbeschlusses aus 
1) Vergl. das „Deutsche Tageblatt“ Nr. 214 v. 8. 8. 82 (Württembergs Stand- 
punkt). Der „Elberf. Ztg.“ wurde geschrieben: Es verlautet, daß in dem Bundesrats- 
ausschusse für Handel und Verkehr ein Antrag eingebracht werden wird, wonach einheitliche 
Postwertzeichen im Gebiete des Deutschen Reichs eingeführt und an Bayern und Württem- 
berg, um diese Staaten für den Ausfall ihrer Postintraden zu entschädigen, jährlich an- 
gemessene Pauschalsummen gezahlt werden sollen. Man rechnet nicht nur auf eine Mehr- 
heit für diesen Antrag im Bundesrat, sondern namentlich darauf, daß auch Bayern und 
Württemberg selbst dafür stimmen werden.
	        

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