Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1899
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1899.
Volume count:
33
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 2616.) Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen vom 30. November 1897 und vom 15. Februar 1898.
Volume count:
2616
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Übersetzung der Artikel 2 bis 8, 11 und 24 des brasilianischen Dekrets Nr. 855 vom 8. November 1851.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • Register.
  • Advertising

Full text

Landtag von 1845/46. 553 
ist“, erklärte v. Könneritz, „so kann sie auch zurückgenommen 
werden, ohne daß jemand darüber zu klagen hat, ob Gründe 
dazu vorhanden sind oder nicht", geradeso, wie der wegen der 
Schriftstellerausweisungen interpellierte Minister des Innern 
sich darauf berief, daß ja ein Recht, sich in Sachsen aufßzu- 
halten, der deutsche Ausländer gar nicht habe 1). Es war jener 
verhängnißvolle Irrthum, daß eine Zeitströmung sich mit Polizei- 
maßregeln bewältigen lasse. Um nicht den Schein, als sympa- 
thisiere sie mit den Grundsätzen der unterdrückten Zeitschriften, 
auf sich zu laden, nahm die Kammer nur die Anträge auf 
baldige gesetzliche Ordnung des Concessionswesens und auf Ver- 
wemdung für Beseitigung der die Presse beschränkenden Bundes- 
gesetze, diese aber einstimmig an. Bei keiner anderen Frage 
jedoch trat der Gegensatz der ersten Kammer zur zweiten mit 
solcher Schroffheit herror wie bei dieser; ohne ihre Schaden- 
freude über die Verfolgung der verhaßten Presse irgendwie zu 
verbergen, trat die Majorität hier nur dem zweiten Antrage 
bei; daß die durch zahlreiche Petitionen hervorgerufenen An- 
träge auf Ablösung der Jagdbefunnisse in der ersten Kammer 
ebenfalls abgelehnt wurden, entsprach nur den früheren Er- 
fahrungen. Wenn aber in der Debatte über die Befreiung 
des niederen Militärs von der Personalsteuer ein ritterschaft- 
licher Abgeordneter der zweiten Kammer dieselbe damit ver- 
theidigte, daß wohl ein Dorfschullehrer den Tag mit 2 Ngr. 
ganz gut leben könne, aber nicht ein zu großem Aufwande ge- 
nöthigter Offizier, so war das eine ungeschickte Beleidigung des 
öffentlichen Gefühls, die nicht so schnell vergessen wurde, wie sie 
es verdiente. 
Allein auch die Opposition, zumal die jüngere begieng 
Fehler, die sich an ihr selbst straften. Die Keckheit, das Un- 
gestüm, von denen sie sich häufig über die Grenze der Besonnen- 
heit und Gerechtigkeit hinaus treiben ließ, die persönlichen An- 
griffe, durch welche sie ihre Gegner reizte, ihre das ganze 
sächsische Wesen wenig anmuthende Rücksichtslosigkeit, endlich 
1) Doch wurde die Maßregel bald darauf zurückgenominen.
	        

Downloads

Downloads

Full record

METS METS (entire work)
TOC
Mirador

This page

Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.