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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1901
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1901.
Shelfmark:
rgbl_1901
Volume count:
35
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 2758.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte LIste.
Volume count:
2758
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

Bafut zu Überführen. Friedensbedingungen sind: 
Strafzahlung von 30 Elfenbeinzähnen, Gestellung 
von 200 Strafarbeitern, Einreißung sämmtlicher 
Fenzen und anderer Befestigungen und persönliches 
Erscheinen auf Station alle drei Monate. Die mit 
1 Unteroffizier und 15 Mann besetzte Station Tinto, 
ebenso wie die provisorische Station Fontemdorf 
tritt unter den Befehl der Station Ossidinge. 
Die neue Station (Strümpell) liegt nicht bei 
Bafreng, wie zuerst gemeldet, sondern bei Bamenda 
und hat letzteren Namen erhalten. Die Station 
selbst liegt politisch, militärisch und gesundheitlich 
außerordentlich günstig in einer Höhe von 1300 m 
auf einem aus dem hiesigen Plateau schroff auf- 
steigenden Felsplateau mit günstigen Zugängen, vor- 
züglichem Wasser und gutem Bauholz. Sie be- 
herrscht Bali, Bandeng, Bafut, Bekom und Ban- 
gangu gleichmäßig, nach allen genannten Orten nur 
einen Tagemarsch entfernt, und sie kann weiterhin 
aufklären. 
Was nun die Balis betrifft, so ist für die 
Zukunft irgendwelche Schwierigkeit seitens derselben 
nicht zu erwarten. Durch die Erfolge über die 
Bafuts und Bandengs, wovon die ersteren zehnmal so 
groß und zahlreich, die letzteren dreimal so groß und 
zahlreich als die Balis sind, ist Häuptling Fanjang 
so eingeschüchtert, daß er nicht das Geringste gegen 
die Regierung unternehmen wird. Da er selbst ein 
kranker Mann ist, auch bei seinen eigenen Leuten 
wenig Einfluß hat, wird er froh sein, die Vortheile, 
die ihm sein bisheriges Verhalten gegen die Re- 
gierung eingebracht hat, auch weiter in Ruhe ein- 
heimsen zu können. Er hat die Macht des Kaiser- 
lichen Gouvernements jetzt gründlich erkennen ge- 
lernt, mir selbst auch versprochen, sich weiterhin die 
Geneigtheit des Herrn Gouverneurs zu erhalten. 
Die in der Nähe befindliche neue Station hält ihn 
außerdem völlig im Zaume. 
Ende Februar — solange bleibt die Station in 
Bafut — wird die neue Station Bamenda be- 
zogen werden. Sie besteht aus 1. Führer der 
2. Kompagnie und Stationschef Oberleutnant 
Strümpell, 2. Leutnant v. Gellhorn, 3. Leutnant Graf 
Stillfried, 4. Feldwebel Baumann, 5. Unteroffizier 
Staum, 6. Unteroffizier Kaltenbach, 7. Büchsenmacher 
Bähr. Außerdem tritt vom 1. Februar ab noch ein 
Arzt hinzu. 
Südkamerun--Grenzexpedition. 
Nach einer telegraphischen Meldung des Führers 
des deutschen Theiles der deutsch-französischen Kom- 
mission für die Regelung der Grenze zwischen dem 
Schutzgebiet Kamerun und dem französischen Kongo- 
gebiet, Hauptmanns Engelhardt, ist die von Stabs- 
arzt Hoesemann geleitete Abtheilung der Expedition 7) 
ohne Verluste nach friedlich verlausenem Marsche bei 
Hauptmann Engelhardt wieder eingetroffen. 
-“ 
1 
) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 140. 
163 
  
Motorboot für Namerun. 
Am 5. März wurde in Hamburg nach gut ver- 
laufener Probefahrt die Dienstbarkasse „Libelle“ für 
das Kaiserliche Gouvernement in Kamerun behörd- 
licherseits abgenommen, um mit dem Dampfer 
„Alexandra Woermann"“ nach ihrem Bestimmungsort 
verschifft zu werden. Dieses von Karl Meißner ge- 
lieferte große Kajütboot aus Eichen= und Teakholz, 
kupferbeplattet, wurde als seetüchtiges Motorboot in 
Kuttersorm gebaut. Es ist 14 m lang, 3 m breit, 
die 3 m lange Kajüte ziemlich mittschiffs, vorn 
Laderaum, darüber Promenadendeck, hinten offener 
Sitzraum und Schleppvorrichtung. Die Maschinen- 
anlage besteht aus einem 14 PS Petroleummotor 
und einer dreiflügeligen Umsteuerschraube. Die Fahr- 
geschwindigkeit war 17 km in Dauerprobe pro 
Stunde. Der Petroleumverbrauch beträgt 400 8 
pro Stunde und für die entwickelte Pferdestärke 
bei forcirter Fahrt. 
Togo. 
Deutsch--englische Grenzregulirung. 
Das Gros der deutschen Abtheilung der deutsch- 
englischen Grenzregulirungs-Kommission ist am 
22. Januar d. Is. in Dyonayire (Ganeire der 
Sprigadeschen Karte) eingetroffen und hat daselbst 
Lager bezogen, um die Aufnahme-Arbeiten bis zum 
9. Grad nördlicher Breite von dort aus fertig zu 
stellen. 
Schifsverkehr in Togo im Jahre 1901. 
Im Jahre 1901 wurde das Schutzgebiet ins- 
gesammt 156 mal von Seeschiffen angelaufen, davon 
89 mal von deutschen, 45 mal von englischen, 18 
mal von französischen und 4 mal von nordameri- 
kanischen. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Deutsche Rolonialgesellschaft für Lüdwestafrika. 
Der langjährige Generalbevollmächtigte der Deut- 
schen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika, Herr 
Dr. Max Rhode, hat mit Rücksicht auf seinen Gesund- 
heitszustand von der Wiederaufnahme seiner Thätig- 
keit im Schutzgebiete Abstand genommen und ist aus 
dem Vorstande der genannten Gesellschaft ausgetreten. 
Die ihm ertheilte Generalvollmacht ist erloschen. Doch 
hat sich die Gesellschaft seine werthvollen Erfahrungen 
dadurch gesichert, daß er für gewisse, in Deutschland 
zu erledigende Geschäfte auch weiterhin im Interesse 
der Gesellschaft thätig sein wird. 
Die Geschäfte der Gesellschaft werden innerhalb 
des Schutzgebietes zunächst von den Prokuristen 
à 
L
	        

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