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Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1901
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1901.
Signatur:
rgbl_1901
Bandzählung:
35
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1901
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr 30.
Bandzählung:
30
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)
  • Titelseite
  • Chronologische Uebersicht der im Reichs-Gesetzblatte vom Jahr 1901 enthaltenen Gesetze, Verordnungen u. s. w.
  • Stück Nr 1. (1)
  • Stück Nr 2. (2)
  • Stück Nr 3. (3)
  • Stück Nr 4. (4)
  • Stück Nr 5. (5)
  • Stück Nr 6. (6)
  • Stück Nr 7. (7)
  • Stück Nr 8. (8)
  • Stück Nr 9. (9)
  • Stück Nr 10. (10)
  • Stück Nr 11. (11)
  • Stück Nr 12. (12)
  • Stück Nr 13. (13)
  • Stück Nr 14. (14)
  • Stück Nr 15. (15)
  • Stück Nr 16. (16)
  • Stück Nr 17. (17)
  • Stück Nr 18. (18)
  • Stück Nr 19. (19)
  • Stück Nr 20. (20)
  • Stück Nr 21. (21)
  • Stück Nr 22. (22)
  • Stück Nr 23. (23)
  • Stück Nr 24. (24)
  • Stück Nr 25. (25)
  • Stück Nr 26. (26)
  • Stück Nr 27. (27)
  • Stück Nr 28. (28)
  • Stück Nr 29. (29)
  • Stück Nr 30. (30)
  • Stück Nr 31. (31)
  • Stück Nr 32. (32)
  • Stück Nr 33. (33)
  • Stück Nr 34. (34)
  • Stück Nr 35. (35)
  • Stück Nr 36. (36)
  • Stück Nr 37. (37)
  • Stück Nr 38. (38)
  • Stück Nr 39. (39)
  • Stück Nr 40. (40)
  • Stück Nr 41. (41)
  • Stück Nr 42. (42)
  • Stück Nr 43. (43)
  • Stück Nr 44. (44)
  • Stück Nr 45. (45)
  • Stück Nr 46. (46)
  • Stück Nr 47. (47)
  • Stück Nr 48. (48)
  • Stück Nr 49. (49)
  • Stück Nr 50. (50)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1901.

Volltext

Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 30. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit 
Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. S. 257. 
  
  
  
  
(Nr. 2781.) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über 
den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. Vom 
2. Juli 1901. 
Auf Grund des §. 6 Abs. 1, des §. 7 Abs. 2 und des §. 20 unter b des 
Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Ge- 
tränken, vom 24. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 175) hat der Bundesrath die 
nachstehenden Ausführungsbestimmungen beschlossen: 
I. Zu §. 2 Nr. 4. Für die Beurtheilung der Beschaffenheit und Zusammen- 
setzung gezuckerter Weine nach der im §. 2 Nr. 4 zweiter Halbsatz bezeichneten 
Richtung gelten folgende Grundsätze: · 
a) Bei Beurtheilung der Beschaffenheit ist auf Aussehen, Geruch und 
Geschmack des Weines Rücksicht zu nehmen. 
b) Die chemische Untersuchung hat sich auf die Bestimmung aller Bestand- 
theile des Weines zu erstrecken, welche für! die Beurtheilung der Frage 
von Bedeutung sind, ob das Getränk als Wein im Sinne des Gesetzes 
anzusehen und seiner Zusammensetzung nach durch die Zuckerung nicht 
unter den Durchschnitt der ungezuckerten Weine des Weinbaugebiets 
herabgesetzt worden ist, dem es nach seiner Benennung entsprechen soll. 
c) Insbesondere darf durch den Zusatz wässeriger Zuckerlösung bei Wein, 
welcher nach seiner Benennung einem inländischen Weinbaugebiet ent- 
sprechen soll, und zwar: 
bei Weißwein 
der Gesammtgehalt an Extraktstoffen nicht unter 1,6 Gramm, 
der nach Abzug der nicht flüchtigen Sauren verbleibende 
Extraktgehalt nicht unter 1,1 Gramm, 
der nach Abzug der Gesammtsäuren verbleibende Extraktgehalt 
nicht unter 1 Gramm, 
der Gehalt an Mineralbestandtheilen nicht unter 0,13 Gramm, 
Reichs-Gesetzbl. 1901. 49 
Ausgegeben zu Berlin den 5. Juli 1901.
	        

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