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Impf-Friedhof.

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Bibliographic data

fullscreen: Impf-Friedhof.

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1911
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
77
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Table of contents

Title:
Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. II. In alphabetischer Ordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Table of contents

Full text

— 5 — 
man nicht sowohl einen Lufströhren-, wie einen Nasenkatarrh an. 
Die Meningokokken (angeblich Erreger der Meningitis) sollen vom 
Nasenraume durch's Siebbein in's Gehirn wandern. Dies bezieht 
sich auf die epidemische Genickstarre. Die tuberkulöse, sogenannte 
Bazillarmeningitis dauert übrigens meist länger. 
2. Banreuth, 20. b. 1911. 
An die Kgl. Regierung von Oberfranken! 
Ein neuer Fall einer schweren Impfschädigung mit Todesfolge 
wurde mir heute bekannt, und ich erlaube mir ganz ergebenst, eine 
hohe Kgl. Regierung davon in Kenntnis zu setzen. Es handelt sich 
um das Kind der Schreinerseheleute Büchner, Kreuz No. 40. 
Die Eltern schildern den Verlauf ungefähr wie folgt: „Das 
Kind erfreute sich bester Gesundheit und Munterkeit. Ende April 
wurde es geimpft, bis zur Nachschau war nicht viel zu bemerken, dann 
erst verschlimmerte sich der Arm sehr, er wurde ganz rot und hart, 
sodaß die Haut spannte; unter der Achsel bildete sich eine sehr große 
Geschwulst und am ganzen Körper trat ein frieselartiger Ausschlag 
auf. Die Mutter brachte das Kind zum Impfarzt, der sich nicht 
außerte, und am nächsten Tage kam — ohne gerufen zu sein — ein 
anderer Arzt, um sich das Kind, wie er sagte, auch anzusehen. Da 
in den letzten Tagen das Kind keine Nahrung mehr bei sich behalten 
konnte, so verschrieb er einige Pulver. Bei seinem nächsten Besuch 
war schon der Tod eingetreten. Der 17. frug bei dieser 
Gelegenheit die Mutter, ob sie glaube, das Kind sei an den Folgen 
der Impfung gestorben und auf eine bejahende Antwort fuhr er fort 
und sagte, das sei nicht so, der Tod sei infolge einer „Magen= oder 
Darm-Erkrankung“ erfolgt.“ 
Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich heute auf den scharfen, 
aber ehrlichen Impffreund, den Impfarzt Sanitätsrat Dr. Fürst hin- 
weisen, der in seiner . Schrift „Die Pathologie der Schutzpocken- 
impfung sagt (Seite 42): 
.„Die Luftröhrenkatarrhe (das trifft auf den vorhergehenden 
Fall des Kindes Hofmann zu) bedürfen keineswegs immer einer 
Erkältung des Impflings zu ihrer Erklärung, ebensowenig, wie 
die Magen- und Darm-Katarrhe eines Fehlers in der Ernährung. 
Es kommen derartige Komplikationen des Impfprozesses 
auch ohne nachweisbare Ursache zustande, so daß man zu der 
allerdings hypothetischen Annahme gedrängt wird, daß auch hier 
das Vakzinationsfieber die ohnehin erhöhte Reizbarkeit und Em- 
pfänglichkeit mancher Kinder zu solchen Katarrhen disponiert.“
	        

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