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Das Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich. Zweiter Band. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Das Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich. Zweiter Band. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1899
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betreffend das Verzeichniß der Weinbaubezirke.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Full text

358 
dem Geschäft Montag den ro. Sept. auf dem allhiesigen Rathhaus den Anfang machen 
wird, niedergesezt hat, so werden samtliche Innwohner allhier und zwar in Abstcht auf die 
privilegirten Fora vi commilsionis hievon mit dem Anhang in Kenntnis gesezt, daß sie 
nach und nach vorbeschieden, und von ihnen die Anzeigen über ihre der Besteurung unter- 
worfene Capitalien anverlangt, sofort die betreffenden Steuren darnach eingezogen werden 
wurden. Es wird übrigens jedem Einwohner überlassen, die schriftliche Anzeige über seine 
besizende Capitalien, noch ehe er besonders veranlaßt werden wird, an die niedergesezte De- 
puntation, welche zu dem Ende von obigem Tag an, Vormittags von 9 — 12 Uhr und 
Nachmittags von 2 — Uhr, zugegenseyn wird, einzureichen, und die Bezahlung der be- 
teeffenden Steuer zu leisten. Den 4. Sept. 1870. Kön. Seadt-Oberamt. 
Ludwigsburg. An den hienach gesezten Tägen werden in dem Kdnigl. Arsenal allhier mehre- 
re entbehrliche Artikel durch alle Rubriken an die Meistbietende verkauft werden, wozu die Liebhaber, 
insbesondere Sartler, Schneider, Schuster, Eisen-Arbeiter, Kirschner, ortenwirker, Sailer, Flasch-- 
ner, Knpferschmide, Fuhrleute, Mezger, Juden und Vorkäufler eingela werden. Die bei dieser 
Versteigerung festgesezte Ordnung ist folgende: Den 17. 18. 18. 20. und 21. Sept. wird Lederwerk 
von allen Gattungen, Reurzeug, Puzzeug, Fuhrgeschirr, Schabraken und Waltrappen von verschie- 
denen Farben rc. vorkommen, welche besonders für Sattler, Schuster, Schneider, Fuhrleute, Mezger, 
und Bauersleute taugen. Am 22. Sept. werden mußtkalische Instrumente verkauft, der 24 und 25. 
Sept. ist dem Verkauf von Sporn, Stangen, Biegeln und allerhand Eisenwerk, worunter mehrere 
Laushaltunge Stüke, als Ofen-Platten, Thürschldßer #rc. bestimmt, welche Stuͤte vorzugsweise fuͤr 
porer und überhaupt alle Eisen-Arbeiter, auch Hausbesizer ic. taugen. Den 26. Sept. wird Blech 
und Kupfer verkauft, den 27 und 28. Sept. goldene und silberne Tressen= Quasten, Pelzwerk, ver- 
schiedene wollene und kameelhärne Artikel, und allerlei Geräthschaften für Kirschner, Bortenwirker, 
Sailer, Vorkäusler 2c. wozu die Liebhaber in dem Arsenal zu Ludwigsburg sich einfinden wollen. Den 
27. Aug. 1810. Kdnigl. Kriegs-Collegium. 
Horb. Montag den 24. Sept. Vormittags 0 Uhr wird in der hiesigen Cameral-Verwaltung 
ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber von dem herrschaftl. Fruchtkasten zu Horb im dffentlichen 
Aufstreich verkauft werden. Den q. Sept. 1820. Kodn. Cameral-Verwaltung. 
Liebenstein. Bei der Cameral-Beamtung daselbst ist ein Quantum Dinkel und Haber zum 
successiven Verkauf allergnädigst angewiesen worden, welches hiemit dffentlich bekannt gemacht wird. 
Den 6. Aug. 18o. Cameral-Amt allda. 
Eßlingen. Doa der Bestand der hiesigen Schaafwaide an dem Termin Ambrofius 1811. zu 
Ende geher, so hat man von Oberamts= und Magistrats wegen für nüzlich erachtet, dieser Schaaf- 
weide durch Anweisung der hierzu tauglichen mandplge diejenige Ausdehnung zu geben, daß a) die 
Waide für den Bezirk der Stadt des Sommers 300 Stük, und des Winters 500 Stük, sodann b) 
die Winterwaide in dem Bezirk der benachbarten Filialien 460 Stük erträgktt wobei in Hinsicht der 
erstern Sommer= und Winter-Waide angefügt. wird, daß der Beständer 75. Stük Stechwaar von de- 
nen hiesigen Mezgern aufnehmen muß, die übrige Anzahl aber selbst. aufschlagen darf. Diejenige 
Liebhaber, welche eine oder die andere dieser Waiden auf weitere 3 Jahre in Bestand zu nehmen ge- 
denken, wollen sich demnach wegen der weiteren aunehmlichen Akkords = Punkten hiesigen Orts selbst 
des näheren erkundigen, sich zu Leistung verhältnißmässiger Cautionen gefaßt halrten, und dann am 
17. Sept. d. J. bei der vorgehenden Verleihung sich einsinden , wodes noch angefügt wird, daß zwar 
kein Gemeinds-Schaafhauß vorhanden ist, bingegen die Schaafe des Winters in große Privat-Scal-- 
lungen gegen Mierhzinß untergebracht werden können. Den 28. Aug. 1810. K. Oberamt. 
Gmünd. Die Schaafweiden der nachstehenden Communen des hiesigen Oberamts werden an 
folgenden benannten Tagen in den betreffenden Orten an die Meistbietende wo moglich auf 3 Jahre 
Hingelieen werden. Den 13. Sept. zu Lindach Nachmittags : Uhr; den 14. Sept. zu Bargau 
achmittags 2 Uhr; den r8. Sepr. zu Wisgoldingen Vormittags 10 Uhr, und an eben diesem Tag
	        

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