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Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1903
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1903.
Shelfmark:
rgbl_1903
Volume count:
37
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Periodical
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

Full text

58 
dern es war ein politischer Widerstand, den der unga- 
rische Adel, gestützt auf seine alte Feudalverfassung, 
absolutistischen Ansprüchen der Dynastie entgegen- 
setzte, eine Auseinandersetzung, die in Osterreichs deut- 
schen Kronländern im 16. und 17. Jahrhundert statt- 
efunden und mit der Niederlage der Stände geendet 
seue während diese in Ungarn im wesentlichen ihr 
echt behaupteten und noch erweiterten. Versuche, 
die nichtdeutschen Völker zu germanisieren, wurden 
seitens der Regierung nur vorübergehend gemacht, 
so z. B. unter Kaiser Joseph II.; die Stärkung des 
Deutschtums in gefährdeten Grenzgebieten oder die 
Kolonisation mit deutschen Bauern, die eine kulturell 
noch sehr rückständige andersnationale Umgebung mit 
höheren Wirtschaftsformen vertraut machen sollte, 
wurde indes im Interesse des Staates und der dyna- 
stischen Macht des öfteren durchgeführt. 
Die Aufänge des Verfassnungslebens. Als die 
Geburtsstunde der Nationalitätenfrage als eines 
politischen Problems in Osterreich kann man das 
Jahr 1866 bezeichnen. Gewiß hat es auch vor diesem 
Jahre nationalpolitische Bestrebungen bei den öster- 
reichischen Nationalitäten gegeben; bei den Polen wa- 
ren sie nie erloschen, und die nationale -Renaissance- 
der Tschechen beginnt schon in den 30er und 40er 
Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aber erst die Ver- 
drängung Osterreichs aus seiner politischen Stellung 
in Deutschland, die die Frucht des preußischen Sieges 
von 1866 war, läßt in Österreich eine andere als die 
deutsche Orientierung Überhaupt zu. Ein zweites wich- 
tiges Ereignis, das sich ursächlich vom Ergebnis des 
Krieges 1866 ableitet, ist der Ausgleich, den die Dyna- 
stie im darauffolgenden Jahre mit Ungarn schloß. 
Dadurch wird das Kationalitätenproblem in zwei Teile 
geteilt, denn da es keine gemeinsame Angelegenheit 
bildet, wird es auch tatsächlich in den beiden Reichs- 
hälften, die schließlich den Charakter selbständiger 
Staaten erhalten, sehr verschieden behandelt. Das 
dritte Moment, das auch etwa mit diesem Jahre ein- 
setzt, ist die fortschreitende Demokratisierung und die 
Schaffung eines Verfassungslebens, das eine Berück- 
sichtigung der Zahl in höherem Maße als bisher zur 
Folge hat. Die Anfänge eines Verfassungslebens 
ehen in Osterreich allerdings bis ins Jahr 1848 zurück. 
Aber es handelt sich hierbei nur um tastende Versuche, 
die alsbald schon durch eine mehr als zehnsährige Pe- 
riode des reinen Absolutismus unterbrochen werden. 
Dann folgen im Laufe weniger Jahre verschiedene 
Verfassungsexperimente, die oft unvermittelt auf- 
einanderfolgen. Mit der Dezemberverfassung vom 
Jahre 1867 schließt diese Periode im wesentlichen ab; 
wenn das Parlament seither in seiner Wirksamkeit 
lahmgelegt war, so geschah dies nicht infolge unmittel- 
barer Eingriffe der Regierungen. Das Wahlrecht zum 
Abgeordnetenhause aber erfuhr andauernd Erweite- 
rungen, bis man im Jahre 1907 beim allgemeinen 
Wahlrecht angelangt war. 
Zentralismus und Föderalismus. In die An- 
fünge des österreichischen Verfassungslebens reicht 
bereits der politische Gegensatz von Föderalismus und 
Zentralismus, der zwar gewisse Zusammenhänge mit 
den nationalen Bestrebungen einzelner Völker hatte, 
sich aber noch keineswegs mit bestimmten nationalen 
Programmen deckte. Denn die klerikal- konservative 
Partei unter den Deutschen war z. B. ausgesprochen 
föderalistisch gesinnt. Die Unterlage für die föderali- 
stischen Bestrebungen gab die staatsrechtliche Konstruk- 
tion der Monarchie ab, deren Grundlage auf den ein- 
I. Politik und Geschichte 
zelnen Ländern ruht, die zu verschiedenen Zeiten von 
er Dynastie erworben wurden, die selbst die Pragma- 
tische Sanktion wohl zu einem gemeinsamen Vait. 
aber noch nicht zu einem wirklichen Staat vereint hatte. 
Unter Maria Theresia und Joseph II. setzen diese Be- 
strebungen dann allerdings erfolgreic ein, kamen 
aber nie zu einem vollkommenen Abschluß, besonders 
was Ungarn betrifft. Den Höhepunkt als Einheits- 
staat erreicht Osterreich in der kurzen Bachschen Re- 
aktionsperiode zwischen 1849 und 1860. Der Aus- 
leich mit Ungarn macht nun all diesen Versuchen ein 
Ende; erbietet aber vor allem den föderalistischen Be- 
strebungen in Osterreich neuen Anreiz, für bestimmte 
Kronländer oder Kronlandsgruppen Ahnliches zu er- 
reichen, wie es Ungarn gelungen war. Das gilt vor 
allem von den Ts chechen und ihrem böhmischen 
Staatsrecht, das übrigens zuerst vom böhmischen 
Feudaladel wieder zum Leben erweckt wurde. Die 
staatsrechtliche Forderung hat aber mit den nationa- 
len Bestrebungen engsten Zusammenhang; im Jahre 
1871 schien unter dem Ministerium Hohenwart- 
Schäffle die Verwirklichung dieser staatsrechtlichen 
Forderung sogar schon ziemlich nahegerückt. Daß es 
dann schließlich doch nicht dazukam, hat keineswegs ge- 
findert daß die Tschechen sich nach jeder Richtung er- 
taunlich entwickeln und beständig ster enden Einfluß 
auf den Staat gewinnen konnten. Der Rahmen der un- 
verändert zentralistischen Verfassung gibt ihnen hierzu 
reichlich Raum, und die föderalistische Forderung des 
böhmischen Staatsrechts wird mehr und mehr nur 
zur ausgehängten Fahne. Auch die Polen betonen 
bei Beginn des parlamentarischen Lebens in Osterreich 
nachdrücklich den Föderalismus und verlangen eine 
erweiterte Autonomie für Galizien und den galizischen 
Landtag. Gleichsam als Abschlagszahlung auf ihre 
Wünsche erhalten sie im Jahre 1869 vom deutsch- 
liberalen Minister Hasner eine Sprachenverordnung, 
die das Polnische zur inneren Amtssprache in den 
wichtigsten Belangen der staatlichen Verwaltung in 
Galizien macht und praktisch den Beamtenzufluß aus 
anderen Teilen der Monarchie nach Galizien ab- 
schneidet. Sogewinnen sie ohne Verfassungsänderung 
einfach auf dem Wege einer Verordnung einen Vor- 
teil, den ein staatsrechtlicher Föderalismus ihnen auch 
nicht ausgiebiger bescheren könnte. Allmählich lernen 
sie aber den Zustand schätzen, daß sie im Wiener Par- 
lament die ausschlaggebende Partei sind, mit der jede 
Regierung sich gut stellt, und daß sie sich auf diese Art 
reiche Zuwendungen aus dem gemeinsamen Budget 
sichern. Auch bei ihnen verblaßt das föderalistische 
Ideal, um einer sehr ertragreichen nationalen Oppor- 
tunitätspolitik Platz zu machen. 
Das deutsche Parteiwesen. — Die altliberalen 
Zentralisten. Einen anderen Entwicklungsgang hat 
die politische Vertretung des deutschen Volkes in dieser 
Zeit genommen, um schließlich aber doch auch zu 
einem ähnlichen Ergebnis — einer stärkeren Natio- 
nalisierung — zu gelangen. Bei Beginn des öster- 
reichischen Verfassungslebens sah das deutsche Volk 
naturgemäß seine nationale Stellung im Staate 
gar nicht gefährdet; das politische Ideal des bei den 
Deutschen am meisten entwickelten städtischen Bürger- 
tums lag in der Eroberung größerer politischer Frei- 
heiten gegenüber einem Negierungsspstem, das noch 
in vieler Beziehung die Spuren des Vormärz an sich 
trug. Die großösterreichische Episode unter Schmer- 
ling, der die Vertreter der gesamten Monarchie in 
einem Parlamente vereinigen wollte, fand bei der da-
	        

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