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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1905
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1905.
Volume count:
39
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr.3117.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in den zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen.
Volume count:
3117
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • Register.
  • Advertising

Full text

396 Sachsen von 1815—1833. 
am 25. November zu Wien erzffneten Ministerialconferenzen 
geführt werden. Diesmal erschien Graf Einsiedel selbst neben 
seinem Schwager Schulenburg, ließ sich aber später, sobald die 
Verhandlungen über Art. 13 beendigt waren, durch den Ge- 
heimen Rath v. Globig vertreten. Wider Erwarten zeigte 
jedoch Sachsen hier keineswegs eine unbedingte Gefügigkeit gegen 
Metternichs Pläne; es stellte vielmehr die Ansicht auf, daß es 
vor allem bei den in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden 
ständischen Verfassungen, selbst wenn sie den österreichischen An- 
forderungen nicht entsprächen, zu lassen, auch für die Staaten, 
in welchen eine ständische Verfassung erst noch gebildet werden 
solle, eine allgemeine Norm nicht festzustellen, im äußersten 
Falle sich dabei auf Bestimmung eines Maximums der stän- 
dischen Gerechtsame zu beschränken sei und in dieser Hinsicht 
den Ständen ein Mehreres nicht als das Recht der Steuer- 
bewilligung, der Beschwerdeführung und der Mitberathung über 
Landesgesetze, insoweit es Zeit und Umstände gestatteten, zu- 
gestanden werden möge. Sollten diese Ansichten in Wien nicht 
durchdringen, so waren die sächsischen Bevollmächtigten ange- 
wiesen darauf zu bestehen, daß über diesen Punkt nur zu 
Frankfurt im Pleno und einhellig, also nicht abermals mit 
Beiseiteschiebung des Bundestags, Beschluß gefaßt werde 7). 
Ebenso erklärte sich Sachsen gegen die von Osterreich vorge- 
schlagene permanente Instanz zu Sicherung des äffentlichen 
Rechtszustandes im Bunde und gegen die Einführung einer 
Executionsordnung zu Vollstreckung der Bundesbeschlüsse und 
der Erkenntnisse jener Instanz. Nur war es nicht Vorliebe 
für das constitutionelle Princip, was Sachsen den Vertheidigern 
der gefährdeten Verfassungen beigesellte, sondern, wie bei den 
übrigen Staaten, an deren Widerstande Metternichs Plan 
scheiterte, die nicht unbegründete Furcht vor unberechtigten Ein- 
griffen der Großmächte in die inneren Rechte und Landes- 
angelegenheiten der einzelnen Bundesstaaten, aus der auch der 
Mißmuth der Kleineren über das ihrer Controle gänzlich ent- 
1) Instruction für die sächsischen Berollmächtigten im Dr. Arch.
	        

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