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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

Objekt: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
handbuch_politik
Titel:
Handbuch der Politik.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
handbuch_politik_2
Titel:
Handbuch der Politik. Zweiter Band.
Bearbeiter / Herausgeber:
Laband
Bandzählung:
2
Erscheinungsort:
Berlin, Leipzig
Herausgeber:
Dr. Walther Rothschild
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Neuntes Hauptstück: Allgemeine Wirtschaftsfragen.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
45. Abschnitt. Schutzzoll und Freihandel. Von Dr. Martin Weigert vom volkswirtschaftlichen Sekretariat der Ältesten der Kaufmannschaft, Berlin.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
6. Die Freihandelsschulen a) in England, b) in Frankreich, o) in Deutschland.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
a) in England
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Regierungsblatt für das Königreich Württemberg
  • Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

Volltext

594 
Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Genehmigung der Stiftung Tharlottenkrippe in Eudwigsburg. 
Vom 1. Oktober 1906. 
Seine Königliche Majestät haben am 22. September ds. Is. der Stiftung 
Charlottenkrippe in Ludwigsburg die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst 
zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 1. Oktober 1906. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betrefsend den Hestand der Eichämter. Vom 6. Oktober 1906. 
Die Errichtung eines Faßeichamts in Langenburg, Oberamts Gerabronn, ist 
genehmigt worden. 
Stuttgart, den 6. Oktober 1906. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Abäuderung des Regulatios für die Gewährung einer Eutschädigung für zeit- 
versäumuis und des Ersatzes barer Auslagen an die Mitglieder der Hgandwerkskammern 
und ihrer Grgaue. Vom 9. Oktober 1906. 
Die von den Handwerkskammern Stuttgart, Ulm, Heilbronn und Reutlingen 
ordnungsmäßig beschlossenen Anderungen des Regulativs für die Gewährung einer Ent- 
schädigung für Zeitversäumnis und des Ersatzes barer Auslagen an die Mitglieder der 
Handwerkskammern und ihrer Organe, wonach 
1) der § 2 folgende Fassung erhält: 
„Taggeld wird gewährt den Vertretern der Handwerker und der Gesellen 
bei einer Zeitversäumnis
	        

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