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Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1908
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1908.
Bandzählung:
42
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr 38.
Bandzählung:
38
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.
  • Titelseite
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Zeittafel für Sonnen-Auf- und -Untergang.
  • Deutschlands regierende Fürsten.
  • Die Hohenzollern als Kurfürsten, Könige und Kaiser.
  • Deutschlands Kolonien.
  • Chinafeldzug.
  • Feldzug in Deutsch-Südwestafrika.
  • Eintritt in das Heer.
  • Wehrpflicht.
  • Kriegsartikel mit Pflichten und Fahneneid.
  • Innerer Dienst.
  • Körperpflege, Gesundheitsregeln, Erkrankung.
  • Kasernen- und Stubenordnung.
  • Anzug und seine Behandlung.
  • Gebührnisse.
  • Das Gewehr 98
  • I. Beschreibung des Gewehres 98.
  • II. Behandlung des Gewehrs 98.
  • A. Auseinandernehmen und Zusammensetzen.
  • B. Pflege und Aufbewahrung des Gewehrs.
  • a) Allgemeines.
  • b) Schutzregeln gegen Beschädigung, Verrostung und Verschmutzung.
  • c) Schutzregeln beim Schießen.
  • d) Versager.
  • e) Ladehemmungen.
  • f) Ausbesserungen.
  • C. Reinigung des Gewehrs.
  • III. Seitengewehr 98.
  • IV. Munition.
  • Armee-, Marine-Vorgesetzte.
  • Armee-Einteilung.
  • Friedensgliederung und Kriegsgliederung unserer Armee.
  • Vorgesetzte in der Armee, Marine, Schutztruppe und im Sanitätskorps.
  • Rangabzeichen der Armee.
  • Rangabzeichen der deutschen Marine.
  • Anhang: Tafel I bis X.
  • Militärisches Benehmen.
  • Ehrenbezeigungen.
  • Benehmen gegen Vorgesetzte.
  • Benehmen bei besonderen Gelegenheiten.
  • Militärrecht.
  • Beschwerdeführung.
  • Militärstrafverfahren (einschl. Strafen).
  • Äußerer Dienst. Garnison-Wachdienst.
  • I. Allgemeines und Vorbereitungen zum Wachdienst.
  • II. Aufziehen und Ablösen der Wache.
  • III. Verhalten als Posten, Patrouille, in der Wachstube.
  • IV. Festnahme.
  • V. Waffengebrauch.
  • VI. Abwehr fremdländischer Spionage-Bestrebungen.
  • Exerzieren und Gefecht.
  • Das Exerzieren (Geschlossene Ordnung).
  • Das Gefecht (Geöffnete Ordnung).
  • Schießen.
  • I. Schießlehre.
  • II. Schießausbildung.
  • Dienst im Felde.
  • A. Gelände und Zurechtfinden.
  • B. Eisenbahntransporte.
  • C. Marsch.
  • D. Vorposten.
  • E. Der Soldat in der Schlacht.
  • F. Unterkunft.
  • G. Verpflegung im Felde.
  • H. Feldgendarmerie.
  • I. Feldpost.
  • K. Familienzahlungen. Militärische letztwillige Verfügungen.
  • L. Das Manöver.
  • Anhang.
  • Die fremden Armeen.
  • Verhalten bei einer Dienstbeschädigung.
  • Was der aktive Soldat von den Kriegsvereinen wissen muß.
  • Ein Wort an den Reservemann.
  • Pflichten und Rechte des Beurlaubtenstandes.
  • Kriegsbeorderung.
  • Orden und Ehrenzeichen.

Volltext

36 Behandlung des Gewehrs. 
  
Das ' scharfe Zurückführen und Vorführen des Schlosses beim 
Laden und das Aufstotzen des LKolbens bei den Griffen müssen 
stBreng vermieden werden. 
  
Das Aufvpflanzen und Anortbringen des Seitengewehrs hat vorsichtig 
u#n geschehen. Gewehrgruppen sind unter Anheben, ohne gewaltsames 
Biezin, außeinanderzunehmen. Durch Firnissen des Schafts und 
des Handschutzes wird einem Verziehen dieser Teile vorgebeugt. — 
In der Kaserne sind die Gewehre (Schloß entspannt, Mündungsschoner 
aufgesetzt, Riemen kurz') in Gewehrstützen oder Schränken aufzube- 
wahren. — Im Quartier sind die Gewehre (Schloß entspannt, Mündungs- 
schoner aufgesetzt, Riemen kurz“) vor Unberufenen zu schützen und an einem 
trockenen und staubfreien Ort (nicht in der Nähe eines geheizten Ofens) wo- 
möglich unter Verschluß aufzubewahren. — Auf Treppen ist das Gewehr 
am Kolbenhals zu umfassen und im Arm zu tragen. Niemand darf gleich- 
zeitig mehr als zwei Gewehre tragen; die Gewehre dürfen sich nicht be- 
rühren; das Anhängen von Gegenständen an das Gewehr ist verboten. 
Lauf und Verschluß #ind vor dem Eindringen von Frembförpern (Sand, 
Schnee und dergleichen) besonders sorgfältig zu bewahren. Wenn Fremd- 
körper in den Lauf oder Verschluß gelangt sind, darf nicht eher geschosser 
werden, bis die Fremdkörper entfernt sind. 
ee) Schutzregeln beim Schießen. 
  
Vor dem Abmarfch zum Schtetzen wird nachgesehen, "ab das 
Laufinnere frei von Fremdkörpern ist. 
Verbeulte, gequeischte und verschmutzte Patronen, sowie solche mit 
losem Geschoß dürfen nicht geladen werden. Verschmutzte, verbogene oder 
stark verrostete Ladestreisen dürfen nicht benutzt werden. Auf den Boden 
efallene Patronen oder Ladestreifen sorgfältig reinigen. Zum Reinigen 
uronen aus dem Ladestreifen nehmen. 
  
2) Verfager. 
Versager können entstehen durch Fehler des Gewehrs oder der Munition 
durch unvollständiges Einschrauben des Schlößchens in die Kammer, dur 
unvollständiges Schließen des Gewehrs infolge von Beschädihung. Ver- 
rostung, Verschmutzung oder Unachtsamkeit. UÜber Versager s. Abschnitt 
„Schießen“. 
6) Ladehemmungen. 
Ladehemmungen könmen entstehen durch Beschädigungen, Verrostungen, 
Verschmutzungen, Formveränderungen an den Patronen oder Ladestrechen. 
am Patronenlager, Verschluß oder an der Mehrladeeinrichtung, sowie durch 
Ungeschicklichkeit des Schützen. Ihre Befeitigung ist nicht durch erhähten 
Kraftaufwand, sondern durch Erforschung der Ursache zu versuchen. 
Die Ursache einer Ladehemmung soll der Schütze selbst ermitteln und 
womöglich abstellen können. 
Beispiele: Der freie Gang des Schlosses ist gehemmt, so daß sich das 
Gewehr nicht schließen und die Patrone nicht einführen läßt. 
*) Bei frisch gefimißten Schäften #tiemen lang.
	        

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