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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1910
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1910.
Bandzählung:
44
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1910
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 3725.) Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an das Haager Abkommen über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit Schweden zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffene Vereinbarung.
Bandzählung:
3725
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Volltext

1183 
20. Febr. 
1194 
12. Mai 
546. Fünftes Buch. IV: Heinrichs des Lowen letzte Tage. 
sollte, und er sandte deshalb Erzbischof Walter von Rouen und den Buchof 
von Bath sowie Robert von Turnham, einen seiner nahen Vertrauten, an 
den Kaiser, um ihn inständig zu bitten, er möge doch wenigstens dem jungen 
Otto erlauben, in Freiheit den Zug nach Apulien zu begleiten. Aber Hem- 
rich VI. gedachte der Erfahrungen, die er vor zwei Jahren gemacht hatte. 
Wenn dann vielleicht der junge Wilhelm in Deutschland stürbe, konnte es den 
beiden noch übrigen Söhnen des Herzogs wieder gut scheinen, sich ohne Ab- 
schied aus Italien zu entfernen und in Deutschland neuen Zwiespalt zu 
schaffen. So antwortete er dem englischen Könige, der Herzog ser ihm noch zu 
verdächtig, und er scheue eine Bosheit von ihm zu sehr, um des Königs An- 
liegen erfüllen zu können, doch wolle er dem jungen Otto sogleich von nun 
an drei Diener zu dessen Bequemlichkeit bewilligen“) — ein Beweis, wie 
hart der fürstliche Jüngling vorher gehalten worden war. 
Heinrich der Löwe mußte sich dergleichen Kränkungen von dem übermäch- 
tigen Kaiser ruhig gefallen lassen, ja den einzigen seiner Söhne, den er noch 
in seiner Nähe hatte, seinen Altesten, sogar zu dessen Dienste ausrüsten. In 
kurzer Zeit brach Heinrich der Jüngere zu dem Zuge auf, der seinem gewal- 
tigen Lehnsherrn ganz Italien zu Füßen legen sollte. 
In Sizilien waren indes für den Kaiser sehr vorteilhafte Ereignisse eingc- 
treten. Die zurückgelassenen deutschen Befehlshaber und der kriegerische Abt 
Roffried von Montecasino, an der Spitze deutscher und florentiner Krieger, 
hatten dem sizilischen Könige manche Unbill bereitet. Dennoch hätte er diesen 
Widerstand wohl gänzlich gebrochen, da der Kaiserfastdrei Jahrelangdurchdie 
deutschen Angelegenheiten zurückgehalten wurde: aber Tankred wurde hart 
betroffen durchden Todseinesinniggeliebten, hofsnungsvollen ältesten Sohnes 
Roger. Der zärtliche Vater vermochte diesen Verlust nicht zu ertragenzkaum 
hatte er seinen zweiten, noch unmündigen Sohn Wilhelm krönen lassen, starb 
er, die von vielen Gefahren bedrohte Herrschafteinem Kinde hinterlassend“). 
Wiederum hatte das Schicksal dem Kaiser vorgearbeitet, aber auchwiede#m 
benutzte er dessen Gunst mit bewunderungswürdiger Kraft. Binnen vier 
Monaten nach dem Tode Tankreds hatte er bereits ein starkes Heer gesam- 
melt und brach von seiner Burg Trifels nach Italien auf, auch von der Kai- 
serin Konstanze begleitet*). Mit großer Schnelligkeit überstieg er die Alpen, 
  
*) Der Brief Heinrichs VI. an Richard Löwenherz wird von Rackulf. d. Dic., p. 284 
gegeben; das merkwürdige Dokument lautet: Henricus cic. Dilectionem tuam scire 
uolumus, qduod fideles tui Walterus Rotomagensis archiepiscopus et Batton#ens# 
episcopus et Robertus de Turneham multa supplicatione nobis institerunt. qustinus 
Othonem nepotem tuum nobiscum equitare permitteremus. Sed quoniam pater. 
Cius dux Saxonum nobis suspectus est, cuius malitiam ueremur, petitiones eorum 
admittere noluimus. Sed tui ducti fauore eis indulsimus, qucd idem Otho de de 
tres seruientes habiturus est, qui ei seruiant et assistant. 
*) S. besonders An. Ceccan., p. 289; An. Casin., p. 315 ff.; Rycc. d. S. Gerw. 
P. 320 f.; Annales Siculi M. G. Ss. XIX. p. 496. 
Otto Sanblas., cap. 39. — Rad. d. Dic., p. 283. — An. Ceccan., p. 292. — Ur. 
kunden des Kaisers, ausgestellt am 9. Mai zu Trifels, St. Nr. 4859—4861.
	        

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