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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1911
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1911.
Volume count:
45
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1911
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 3916.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Bestimmungen zur Ausführung des Weingesetzes.
Volume count:
3916
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Sitzung des Kolonialraths.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

setzung der Straße von Keve durch den Urwald nach 
Assahun. Der Straßenbau übt bereits einen guten 
Einfluß auf den Handel. Die Händler aus Gaphe 
und Game sowie Karawanen aus Akposo, Adeli, 
Gbele, Kebn, Kratsi u. s. w., welche früher der 
schlechten und sumpfigen Wege nach Lome wegen 
ihre Waaren lieber nach Kitta führten, ziehen sich 
jetzt auf der guten Straße nach ersterem Orte. Aller- 
dings wandern sie auch auf ihr troßz der Breite des 
Weges nach alter Sitte im Gänsemarsch. Auch der 
Import von europäischen Waaren aus Lome nach 
dem Innern ist in stetem Zunehmen begriffen. 
Drutsch-SZSüdwelkafrika. 
Wegeverbesserung in Südwestafrika. 
Seitens der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft 
wird im Einvernehmen mit den Hauptinteressenten 
seit dem 1. September d. Is. bis auf Weiteres von 
jedem von der Küste (Walfischbai oder Tsoakhaub-= 
mündung) kommenden beladenen Frachtwagen, welcher 
in Windhoek abladet oder Windhoek passirt, eine 
Gebühr von 10 Mark zum Zweck der Bildung eines 
Wegebaufonds erhoben. Wie der Regierungsassessor 
v. Lindequist weiter berichtet, hat sich das Be- 
dürfniß nach einer Verbesserung der großen Verkehrs- 
straßen nach der Küste mit dem stetig wachsenden 
Verkehr immer mehr fühlbar gemacht. 
wird meistens der über Groß-Barmen und Otyim- 
bingwe führende Weg benutzt. 
  
Zur Zeit 
Derselbe ist aber an 
einzelnen Stellen, besonders zwischen Barmen und 
Otyimbingwe sehr schlecht. Die an der Beibehaltung 
dieses Weges interessirten Weißen von Otyimbingwe 
haben erklärt, gern Beiträge zur Ausbesserung der 
Straße zahlen zu wollen, ebenso haben die für den- 
selben in Betracht kommenden Hererohäuptlinge 
Samuel Maharero aus Okahandya und Zacharias 
aus Otyimbingwe ihre Beihülfe durch Gestellung von 
Arbeitern versprochen. 
Dem erwähnten Berichte entnehmen wir darüber 
Folgendes: 
Auf der zur Besprechung verschiedener Angelegen- 
heiten auf den 16. August d. Is. von mir nach 
Windhoek einberufenen Versammlung der Einwohner 
von Groß= und Klein-Windhoek und Avis, die zahl- 
reich besucht war, kam unter Anderem auch die 
Wegefrage zur Verhandlung. Der Vorschlag des 
Ausbaues eines Weges nach der Küste wurde mit 
Freuden begrüßt und darauf der Antrag des An- 
siedlers Ludwig aus Klein-Windhoek, daß jeder 
von der Küste nach oder durch Windhoek kommende 
Frachtwagen für den in Aussicht genommenen Wege- 
bau 10 Mark zahlen solle, einstimmig angenommen. 
Ich habe mich alsdann noch mit den Farmern im 
Schafrevier und mit den Hauptfrachtsahrern, den 
Bastards in Rehoboth, in Verbindung gesetzt, wo ich 
den Gegenstand schon früher im Nathe gelegentlich 
meiner Reise dorthin besprochen und volle Zustimmung 
gefunden hakte. Sowohl die Leute aus dem Schaf- 
revier, wie Kapitäm und Rath zu Rehoboth haben 
sich mit Zahlung dieser Abgabe bereitwilligst einver- 
standen erklärt. 
Ueber die Frage, welcher Weg ausgebessert wer- 
den soll: der kürzere Quisipweg oder der erwähnte 
über Barmen, Otyimbingwe, gingen die Meinungen 
auseinander. Es wurde daher auf meinen Vorschlag 
eine Kommission gewählt, die zunächst den Quisipweg 
auf seine Ausbaufähigkeit und die durch dieselbe etwa 
verursachten Kosten prüsfen soll. Außer zwei Wind- 
hockern werden ein Herr aus dem Schafrevier und 
zwei vom Rath in Rehoboth designirte Bastards, 
die als alte Frachtfahrer den Weg gut kennen, theil- 
nehmen. Ich habe gleichfalls zugesagt, soweit es 
meine Zeit irgend erlaubt, die Kommission zu be- 
gleiten. 
Deutsche Schule. 
Die Lehrerin Fräulein Nitze aus Klein-Windhoeck 
hat es übernommen, gegen eine anfängliche jährliche 
Vergütung von 1000 Mark den Kindern der weißen 
Ansiedler regelmäßigen Schulunterricht zu ertheilen. 
Es werden an dem Unterricht theilnehmen 
5 Kinder des Ansiedlers Heyn, 
1 Kind des - Boysen, 
2 Kinder des - Höpfner, 
2 * * * Laß, 
1 Kind des - Nihe. 
Die Schule ist unter die Oberaufsicht der Kaiser- 
lichen Landeshauptmannschaft gestellt. Außerdem ist 
ein Schulvorstand aus der Zahl der Väter gewählt 
worden. Er besteht aus den Herren Heyn aus 
Groß= und Höpfner aus Klein-Windhoek. Der 
Erstere wird auch die Rendantengeschäfte übernehmen, 
die Gehaltszahlungen u. s. w. bewerkstelligen und 
vierteljährlich der Landeshauptmannschaft Rechenschaft 
legen. Abrechnung findet alljährlich statt. Der Un- 
terricht wird nach drei Altersstufen ertheilt, wobei 
theilweise zwei Klassen in derselben Zeit unterrichtet 
werden. 
Das Schulgeld ist für das erste Kind auf 12, 
für das zweite auf 9, das dritte auf?7 Mark monat- 
lich festgesetzt. Das vierte und die folgenden Kinder 
sind frei. 
Als Schulraum ist vor der Hand ein Zimmer 
in dem künftig vom Landeshauptmann zu bewohnen- 
den Gebäude eingeräumt worden. 
Rus dem Bereiche der Wissionen und 
der Antishlaverei-Bewegung. 
Der Missionar Wohlrab zu Hohenufriedeberg 
bei Mlalo in Deutsch-Ostafrlka hat unter Benutung
	        

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