Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1912
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1912.
Bandzählung:
46
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1912
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 44.
Bandzählung:
44
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.
  • Titelseite
  • Im Verlage des Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, E. V. Berlin erschienene Zeitschriften.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vor- und Dankeswort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Die Uranfänge des deutschen Verfassungslebens.
  • 2. Die mittelalterliche Lehnsmonarchie.
  • 3. Die ständisch beschränkte Monarchie.
  • 4. Die Entwicklung des englischen Rechtsstaats.
  • 5. Die Entstehung der konstitutionellen Monarchie.
  • 6. Die preußische Verfassungsgeschichte.
  • 7. Die preußische Staatsverfassung.
  • 8. Der Deutsche Bund und die deutschen Verfassungskämpfe.
  • 9. Die deutsche Reichsverfassung.
  • 10. Die politischen Parteien der Gegenwart.
  • 11. Die Programme der Parteien.
  • 12. Schlußbetrachtungen.
  • Im Verlage des Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, E. V. Berlin erschienene Schriften.

Volltext

normannischen Zeit zur Begründung der 
Volksfreiheiten und Volksrechte erlassen 
worden sind, vor allem die Magna charta, 
die Habeas-Corpus-Akle, die petition of 
right, die bill of rights usw. In der Theorie 
steht das englische Königstum denn auch noch 
heute wie vor Jahrhunderten als die alleinige 
Quelle aller Macht, aller Rechte, aller 
Ordnung, alles Glanzes im Staate da. Der 
König wird noch heute als das Haupt der 
Staatsgemeinde für Krieg und Frieden ge- 
dacht, im Geistlichen und im Weltlichen; er 
ist nach wie vor der allgemeine Grundherr 
des Landes, der alleinige Lehnsherr. In 
dieser Hinsicht haben die Gesetze nichts ge- 
ändert. Der König ist ferner die Quelle 
aller Gerichtsbarkeit, der allgemeine Beschützer 
der Unmündigen, die Quelle aller Würden 
und Ehren. Er ist oberster Friedenserhalter 
nach außen und innen; Krieg und Frieden 
und alle auswärligen Verhältnisse hängen 
allein von ihm ab. Er vergibt die Staats- 
ämter und ernennt die Minister; er erläßt 
der Idee nach auch die Gesetze. Nur in der 
orm einer „Bitte“ an den König erhebt 
as Parlament seinen Willen zum Beschluß. 
Aber in der Praxis ist das Königtum doch 
ganz von dem Willen des Parlaments 
abhängig geworden. Der König kann kein 
Gesetz geben, wenn nicht das Parlament es 
gutheißt, nicht regieren ohne die Mitwirkung 
der Minister. Diese selbst kann er nicht mehr 
nach persönlichem Gutdünken ernennen; nach 
der im Laufe der Zeit ausgebildeten Staats- 
praxis hat er, wie gesagt, die Minister an- 
zunehmen, welche ihm die im Parlament 
ausschlaggebende Partei präsentiert. 
Er kann unter mehreren Führern dieser 
Partei wohl diejenigen aussuchen, zu denen 
er ein besonderes Vertrauen hat; im 
übrigen aber bestätigt er nur die Minister, 
welche das Parlament für die einzelnen Posten 
vorschlägt. In den beiden Häusern des 
arlaments liegt der Schwerpunkt aller 
eschäfte; das Ministerium ist gewisser- 
maßen nur ein Regierungsausschuß 
der dort vorherrschenden Partei. Die 
gesamte Staatsverwaltung erhält Geist 
und Inhalt von dieser. Es hat sich in 
England im Laufe der Zeit tatsächlich ein 
wohl gefestigtes parlamentarisches Re- 
gierungssystem ausgebildet und der 
König, welcher dieses mißachten wollte, 
würde ohne weiteres das ganze Volk 
gegen sich wappnen. Er ist auch ohne 
ein geschriebenes Verfassungsgesetz infolge 
der Entwicklung des öffentlichen Lebens 
ebenso durch das Parlament wie durch 
die bestehenden Volksfreiheiten beschränkt, 
28 
und zwar in einem solchen Maße, daß 
man den englischen Staat nicht unzutreffend 
eine „aristokratische Republik mit 
monarchischer Spitze“ genannt hat. 
Dieses parlamentarische Regierungs- 
system und die gesamten staatsrechtlichen 
Verhältnisse des englischen Staates haben 
andere Völker so vielfach bewundernd 
angestaunt und so oft auf ihre heimat- 
lichen Zustände übertragen wollen. 
Besonders die politisch vorgeschrittensten, 
einer demokratischen Staatsauffassung zu- 
neigenden Parteien in Deutschland haben 
sich stets für sie begeistert. Merkwürdiger- 
weise hat man auf dieser Seite aber 
immer den Grundcharakter des englischen 
Verfassungslebens verkannt. Die englischen 
Verfassungsverhältnisse tragen eben, und 
dies kann nicht laut genug betont werden, 
einen ausgesprochenen aristokratischen 
Zug an sich. Die vornehmen Volksklassen 
gebieten im Parlament: die Lords im 
Oberhaus, der mit ihnen eng verwandte 
Adel und die „Gentry“, das sehr wohl- 
habende und gebildete Bürgertum, im 
Unterhaus. Die Lords sind erbliche Mit- 
glieder des Oberhauses. Für das Unter- 
haus hat bis in die Neuzeit ein Wahlgesetz 
gegolten, welches durchaus kein allgemeines 
und noch weniger ein gleiches Wahlrecht be- 
gründet wie in Deutschland. Auf Grund 
desselben gelangten immer nur die durch 
Geburt, Reichtum und Verdienst aus- 
gezeichneten Kreise zur Vertretung im 
Unterhaus, Junst jede Wahl nach den 
Sitten des Landes dem Bewerber meist 
Hunderttausende von Mark an Unkosten 
verursacht. Seit zwei Jahrhunderten 
waren es demnach immer dieselben 
gesellschaftlichen Kreise, welche die 
parlamentarische Herrschaft ausübten, die 
sich zwar unter den verschiedenen Fahnen 
der Whigs und Tories, der Liberalen und 
Konservativen, sammelten, aber füglich 
doch dieselben großen Interessen hatten 
und stets die bleibenden Staats- und 
Volksinteressen vertraten. Infolge 
dessen behielt die Staatsverwaltung, gleich- 
viel ob die ersteren oder letzteren am 
Nuder waren, doch immer denselben Kurs 
nach außen und innen. Derselbe Geist be- 
elnflußte die Gesetzgebung und die aus- 
wärtige Politik. So wurde Ellgland welt- 
gebietend. 
Dieses parlamentarische Regierungs- 
system paßt aber nicht für Staaten, in 
denen das Parlament einen demokrati- 
chen Grundcharakter hat, d. h. aus all- 
gemeinen und gleichen Wahlen hervorgeht
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.