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Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1913
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1913.
Bandzählung:
47
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 38.
Bandzählung:
38
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch-Ostafrika.
  • Das deutsch-englische Abkommen über die Feststellung der Grenze zwischen Nyassa- und Tanganyika-See.
  • Beschluß des Bundesraths, betr. die Deutsche Agaven-Gesellschaft zu Berlin.
  • Beschluß des Bundesraths, betreffend den Gesellschaftsvertrag der Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft.
  • Konzession zum Bergbau und Eisenbahnbau im nördlichen Theile des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes an die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft (Kolonialgesellschaft) zu Berlin.
  • Runderlaß des stellvertretenden Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika an die Bezirksämter etc. des Schutzgebietes.
  • Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
  • Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, betreffend die Einführung der deutschen Reichsmarkrechnung im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Volltext

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Seranagegeben in der Reolenial- Abtheilung des Auswirtigen Iunts. 
— — — Ê 
I. Jhrzang. * * Berlin, J. April 190I. * · Unmmer 7. 
–. . –—––——— — — —. 
Diese Zeitschrift S##mint in der Regesn am 1. und 15. * Monats. Derselben werden als Gelbeft bei nn- die mindestens einmal viertel r* 
erscbeinenden: „Mittheilungen von Forschungureisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten, hersusgegeben von Dr. 
. Pasckelman. Der vdierteljährliche ebonger#rasprle für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und de 
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die Nerlasbuchhandln Mk. 8,50 für Deutschland einschl. der deutschen, Schußgebiete und 
Oesterreich- Ungarn, M. Mi. 35 b fuͤr die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Aufragen find an die Könialiche Hofbuchhandlung von 
Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin S8W 12, Kochstr. 68—71, zu aichten. (Eingel#! in der Zeitungs-Preisliste für 1901 unter Nr. 2008.) 
gehett= Amtlicher Theil: Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch- 
Ostafrika S. 217. — Das deutsch-englische Abkommen über die Feststellung der Grenze zwischen Nyassa= und 
Tanganyika-See S. 219. — Beschluß des Bundesraths, betr. die Deutsche Agaven-Gesellschaft zu Berlin S. 221.— 
Beschluß des Bundesraths, betreffend den Gesellschaftsvertrag ver Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft S. 223. 
Konzession zum Bergbau und Eisenbahnbau im nördlichen Theile des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes a an 
die Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft Kolonialgesellschaft) zu Berlin S. 227. — Runderlaß des stellvertretenden 
Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika an die Bezirksämter 2c. des Schutzgebietes S. 229. — Gouverne- 
mentskurs in Deutsch-Ostafrika S. 229. — Verordnung des Kaiserlichen Gouwerneurs. betreffend die Einführung der 
deutschen Reichsmarkrechnung im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete S. 229. Personalien S. 230. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 231. — Deutsch-Ostafrika: Die Kivu- Grenzregulirungs- 
kommission S. 232. — Entwickelung der Kulturstation Kwai S. 232. — Von der Usambara-Eisenbahn S. 234. — 
Kamerun: Expedition des Generalbevollmächtigten der Gesellschaft Nordwest-Kamerun S. 234. — Togo: Bericht 
über die Verhältnisse im Bezirk Misahöhe l.) S. 238. Verzeichniß der im Schutzgebiete Togo thätigen Firmen 
und Erwerbsgesellschaften nach dem Stande vom 1. Januar 1901 S. 240. — Missenschaftliche Sammlungen S. 241.— 
Deutsch-Südwestafrika: Anmeldungen auf Wasserbohrungen S. 241. Deutsch-Neu-Guinea: Bericht über 
Entwickelung der Ostkarolinen (Verwaltungssitz Ponape) in der Zeit vom 1. April 1899 bis 31. März 1900 S. 241. 
— Wiedereröffnung der Tabakpflanzung Jomba S. 242... Amerikanische Mission in Ponape Karolinen) S. 243. 
— Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 243. — Aus fremden 
Kolonien und Produktionsgebieten: Handel und Schiffsverkehr von Britisch-Neu-Guinea im Jahre 1898/99 
S. 245. — Verbot der Einfuhr von Schweinen nach Lagos S. 246. — Die Sisalagave auf den Bahamas S. 246. 
— Kautschukkultur in Annam S. 247. — Verschiedene Mittheilungen: Erforschung der Hautkrankheiten in den 
deutschen Schutzgebieten der Südsee S. 248. — Professor Schnauder S. 248. — Anbau von Erdnüssen und Sesam 
S. 248. — Kubary-Denkmal S. 248. — Litteratur S. 249. — Verkehrs-Nachrichten S. 249. — Anzeigen. 
Amtlicher Theil. 
Geletze; Perordnungen der er Reichsbehörden; Perträge. 
Verordnung, betreffend die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch-Ostafrika. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Vereinigung von Wohnplätzen in den 
Schutzgebieten zu kommunalen Verbänden, vom 3. Juli 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 366), wonach die vom 
Reichskanzler gebildeten kommunalen Verbände die Fähigkeit haben, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere 
Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken, zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor 
Gericht zu klagen und verklagt zu werden, wird hierdurch Folgendes bestimmt: 
§ 1. 
Die Wohnplätze der in Deutsch-Ostafrika bestehenden Bezirksämter werden zu je einem das Gebiet 
des betreffenden Bezirksamts umfassenden kommunalen Verband vereinigt. 
Die Namen der hiernach gebildeten Verbände sind: 
1. Bezirk Tanga, 6. Bezirk Lindi, 
22.-Pangani, 7. = Milhelmsthal, 
3..= Bagamoyo, 8.Kilossa, 
4. . Dar es Saläm, 9. . Leangenuburg. 
5. = Kilwa, 
2. 
Aenderungen der bestehenden Grenzen können vom Gouverneur nach Anhörung der betheiligten 
Bezirke verfügt werden. Eine solche Verfügung bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers.
	        

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