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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1913
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1913.
Bandzählung:
47
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 10.
Bandzählung:
10
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 4178.) Bekanntmachung über die Ratifikation der am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Übereinkommen und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sowie über den Beitritt Deutschlands für seine Schutzgebiete und den Beitritt Großbritanniens für eine Anzahl seiner Kolonien, auswärtigen Besitzungen und Protektorate.
Bandzählung:
4178
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)
  • Titelseite
  • Chronologische Uebersicht.
  • Sachregister.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • 45. Gesetz, die Organisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend. (45)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)

Volltext

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W 20. 
(Ausgegeben den 1. September 1868.) 
  
45. Gesetz, 
die Organisation der Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend. 
Wir Heiurich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden älterer 
Linie sonveräner Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 
sügen hiermit zu wissen: · 
VehufscincrverfassnngcmäfsigcnUmgestaltungderNrchtopslcgeassddeervals 
lung finden Wir Uns bewogen, mit Zustimmung des Landtags zu verordnen: 
A. 
Von der Rechtspflege. 
S. 1. 
Die Rechtspflege wird ausgeübt durch 
1) Justizämter, 
2) ein Kreisgericht, 
3) ein Appellationsgericht 
un 
4) das Ober-Appellationsgericht. 
C. 2. 
Es sollen vier Instizämter bestehen, nämlich: 
1) das Justizaml Greiz I. mit der Stadt und dem Gemeindebezirk Greiz; 
45
	        

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