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Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1913
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1913.
Bandzählung:
47
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 3.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 4161.) Bekanntmachung, betreffend den Austritt der Südafrikanischen Union aus dem Verbande der Internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen die Einschleppung und Verbreitung der Pest vom 19. März 1897 (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 43), und aus dem Verbande der Internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425).
Bandzählung:
4161
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes.
  • Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
    Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • (Nr. 333.) Handels- und Zollvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern desm Zollvereins einerseits und der Schweiz andererseits. (333)
  • (Nr. 334.) Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz wegen gegenseitigen Schutzes an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. (334)
  • (Nr. 335.) Bekanntmachung, betreffend die ERnennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. (335)
  • (Nr. 336.) Der Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Columbien in Amsterdam, Herr A. Goldberg ist zugleich zum Generalkonsul der genannten Republik für den Norddeutschen Bund ernannt worden. Der genannte Generalkonsul, zu dessen Ernennung Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur ertheilt ist, wird während eines großen Theils des Jahres seinen Wohnsitz in Berlin nehmen. (336)
  • (Nr. 337.) Ernennung des Preußischen Konsuls José da Costa Pedreira zu St. Thoms (Portugiesische Besitzung an der Westküste von Afrika) zum Konsul des Norddeutschen Bundes. (337)
  • (Nr. 338.) Ernennung zu Konsuln resp. Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes. (338)
  • (Nr. 339.) Ernennung zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes. (339)
  • (Nr. 340.) Dem Schiffsrheder H. W. Baake ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul des Freistaates Uruguay für Memel ertheilt worden. (340)
  • (Nr. 341.) Dem Herrn William M. Coleman ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Stettin ertheilt worden. (341)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Sachregister zum Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. Jahrgang 1869.

Volltext

                                                  — 632 — 
(Nr. 335.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- 
               rathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 
              5. August 1869. 
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai d. J. (Bundesgesetzbl. S. 130. 
und 133.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der 
Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, be- 
ziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Nord- 
deutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. 
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: 
der Geheime Ober-Finanzrath Hasselbach 
um Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum 
Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist. 
                     Berlin, den 5. August 1869. 
                                Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
                                                     In Vertretung: 
                                                     Delbrück. 
  
               (Nr. 386.) Der Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Columbien 
in Amsterdam, Herr A. Goldberg ist zugleich zum Generalkonsul der genannten 
Republik für den Norddeutschen Bund ernannt worden. Der genannte General- 
konsul, zu dessen Ernennung Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur 
ertheilt ist, wird während eines großen Theils des Jahres seinen Wohnsitz in 
Berlin nehmen. 
          ( Nr. 3837.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
                    den Preußischen Konsul José da Costa Pedreira zu St. Thoms 
                    (Portugiesische Besitzung an der Westküste von Afrika) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 
                                                                                                                                               (Nr. 338.)
	        

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