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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1912
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
44
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. XXXVI.
Volume count:
XXXVI
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Bekanntmachung. Den Kreis der nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte vom 20. Dezember 1911 versicherten Personen betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
IX. Buch. Oie technischen Hochschulen. 21 
  
sien sollten auf diesem Wege die Gelegenheit finden, durch technische Anregungen hin- 
durchgehend, den Sinn für praktische Gesichtspunkte zu gewinnen. Auch mag wohl 
denen, die nicht allein im Interesse der Lehrerbildung, sondern zur Förderung der All- 
gemeinbildung aller Studierenden für die Gründung philosophischer und geschichtlicher, 
volkswirtschaftlicher und rechtlicher Professuren an den technischen Hochschulen ein- 
traten, der — freilich bisher nur mäßig erfüllte — Wunsch vorgeschwebt haben, daß nun 
auch der Strom technischer Kultur rückwirkend auf die Bahnen der alten Geisteswissen- 
schaften seine induzierende Kraft äußern möchte. 
Diese Bestrebungen, die lange Zeit mit bekannten Bedenken zu kämpfen hatten, 
haben sich vor etwa zehn Zahren allgemein durchgesetzt, insofern in allen Staaten bei der 
Prüfung für das höhere Schulamt eine bestimmte Zahl an technischen Hochschulen 
verbrachte Semester auf die erforderliche akademische Studienzeit angerechnet werden, 
z. B. in Preußen drei, in Württemberg sechs Semester. Aber Bayern und Sachsen 
sind auf diesem Wege weiter vorgeschritten. In den technischen Hochschulen 
dieser Staaten kann das gesamte Studium bestimmter realistischer Fächer für das höhere 
Lehramt schon seit langer Zeit durchgeführt werden. Bayern hat sogar seinen Doktor der 
technischen Wissenschaften von Anfang an nicht allein den technischen Fachabteilungen, 
sondern auch der für das Lehramt vorbildenden allgemeinen Abteilung verliehen, wäh- 
rend in Sachsen erst seit 1912 dieser Titel an der allgemeinen Abteilung der Dresdener 
Hochschule erworben werden kann. Auch in diesen Fortschritten prägt sich derselbe Ge- 
danke aus, der der gesamten Entwickelung der technischen Hochschulen in den letzten 
25 Jahren eigen ist, die Uberzeugung von dem Werte wissenschaftlicher Technik für 
unsere gesamte Kultur. Kennzeichnend ist in dieser Hinsicht eine Wendung, die noch kurz 
vor 1900 sich Geltung zu verschaffen suchte. Damals ist gelegentlich das tönende Wort 
geprägt worden, die technischen Hochschulen möchten für das Gros der Techniker sorgen, 
die wissenschaftlichen Führer aber, die Offiziere der Technik, sollten an den Universitäten 
ausgebildet werden. Oie seitdem verflossene Zeit hat dafür gesorgt, daß wohl auch auf 
der Seite derer, von denen dies Wort stammt, kein Zweifel mehr darüber besteht: ODie 
technischen Hochschulen werden die Offiziere der Technik selbst ausbilden, oder sie werden 
ihren Hochschulanspruch preisgeben. In der Festigung dieser Ansprüche technischer Kul- 
tur unseres Volkes haben sich bei aller Verschiedenheit im einzelnen alle die in zahl- 
reichen Tagungen und Beschlüssen einig erwiesen, denen die Entwicklung der Technik 
obliegt, die Hochschulprofessoren ebenso wie die einstigen und die jungen Studierenden, 
allen voran die mächtigen Bereine der deutschen Ingenieure und Alrchitekten. 
  
1071
	        

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