Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1914
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1914.
Volume count:
48
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 32.
Volume count:
32
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 4389.) Gesetz gegen den Verrat militärischer Geheimnisse.
Volume count:
4389
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • Introduction
  • A. Die Abhängigkeit Deutschlands vom Ausland in Bezug auf Nahrungs- und Genußmittel und auf Rohstoffe.
  • B. Die Einwirkung des Krieges auf den Bezug ausländischer Nahrungs- und Genußmittel und ausländischer Rohstoffe.
  • a) Die Einfuhr aus dem feindlichen Auslande.
  • b) Die Einfuhr aus dem neutralen Auslande.
  • C. Die Organisation der Beschaffung des Heeresbedarfs.
  • D. Die Vorratspolitik auf dem Gebiete der Volksversorgung.
  • E. Die Preispolitik während des Krieges.
  • F. Die Verteilungspolitik in der Kriegswirtschaft.
  • G. Die Regelung der Brotgetreide-, Mehl- und Brotversorgung.
  • H. Die Regelung des Verkehrs mit Futtermitteln.
  • J. Schluß.
  • K. Nachwort.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

IV. Kriegswirtschaft 113 
Waren ausgeschlossen. Ja, soweit trieb England seine völkerrechtswidrigen 
Anmaßungen, daß es die neutralen Nachbarstaaten Deutschlands in wichtigeren 
Lebens- und Futtermitteln und Rohstoffen auf bestimmte Mengen setzte und 
ihre Versorgung mit Einfuhrwaren nur innerhalb dieser Mengen zuließ. 
Auf diese Weise ist es Großbritannien gelungen, die Zufuhren Deutsch- 
lands im wesentlichen auf Erzeugnisse zu beschränken, die unmittelbar den 
Nachbarstaaten entstammen und durch den Fortfall der überseeischen Bezüge 
in vielen wichtigen Lebensmitteln und Rohstoffen eine große Knappheit 
zu erzeugen. Wenn Großbritannien aber meinte, uns hierdurch in die Knie 
zu zwingen, so hat es sich geirrt. Eine Erleichterung wurde schon dadurch 
geschaffen, daß es durch unsere und unserer Bundesgenossen militärische Er- 
folge gelang, den Verkehr nach den Balkanstaaten freizumachen und dadurch 
den Bezug bedeutender Mengen von Nahrungs- und Futtermitteln, insbe- 
sondere aus Rumänien, zu ermöglichen. Der Hauptfehler der Rechnung 
unserer Feinde liegt aber darin, daß sie das deutsche Organisationstalent 
und die Vaterlandsliebe nicht in Ansatz gebracht haben, die es dem deutschen 
Volke zur selbstverständlichen Pflicht macht, in dem ihm aufgezwungenen 
Kampfe um sein Besteben und seine Zukunft Opfer zu bringen, unter denen 
die Einschränkung der gewohnten, vielleicht zu üppig gewordenen Lebens- 
haltung keineswegs das größte ist. 
C. Die Organisation der Beschaffung des Heeresbedarfs. 
a) Die Beschaffung der Heeresverpflegung. 
1. Der für die Heeresverpflegung erforderliche Bedarf an Getreide, Mehl, 
Heu und Stroh wird im Frieden durch freihändigen Ankauf der Proviant- 
ämter beschafft. Das gleiche Verfahren wurde während der Mobilmachung 
eingeschlagen, erwies sich aber nicht als zweckentsprechend, weil der starke 
Bedarf der zahlreichen Beschaffungsstellen, deren jede sich verpflichtet fühlte, 
ihre Aufgabe möglichst vollständig zu erfüllen, zu gegenseitigen Überbietungen 
und in der Marktlage nicht berechtigten Preissteigerungen führte. Deshalb 
wurde schon im August 1914 eine einheitliche Organisation geschaffen in 
der dem Reichsamte des Innern angegliederten, mit behördlichem Charakter 
ausgestalteten Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung. 
Ihre Tätigkeit erstreckte sich auf Brotgetreide, Mehl, Hafer, Gerste, Heu, 
Stroh und lebendes Vieh. Sie ist als Vermittlungsstelle gedacht, bei 
der Angebot und Nachfrage für den Heeresbedarf zusammentreffen. 
Die Kenntnis der Vorräte erhielt sie dadurch, daß monatlich von 
den unteren Verwaltungsbehörden Vorratserhebungen über die in Betracht 
kommenden Waren veranstaltet und die Ergebnisse durch Vermittlung 
der landwirtschaftlichen Vertretungen, in Preußen der Landwirtschafts- 
kammern, der Zentralstelle übersandt wurden. Anderseits wurde ihr von der 
Heeresverwaltung deren Monatsbedarf in diesen Waren angemeldet. Auf 
Grund dieser Anzeigen verteilte die Zentralstelle den zu deckenden Bedarf 
auf die Bezirke der landwirtschaftlichen Vertretungen und setzte unter Berück- 
sichtigung der jeweiligen Marktlage Preisgrenzen fest, die bei den Einkäufen 
Staatsbürgerl. Belehrungen in der Kriegszeit. II. Band.                                             8
	        

Downloads

Downloads

The entire work or the displayed page can be downloaded here in various formats.

Full record

METS METS (entire work) PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Handbuch der Deutschen Verfassungen.
2 / 85
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.