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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1914
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1914.
Volume count:
48
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 61.
Volume count:
61
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Einleitung und Vorgeschichte.
  • Erstes Buch.
  • Zweites Buch.
  • Erste Abtheilung.
  • Erstes Hauptstück. Geschichte des Herzogthums Sachsen an der Mittelelbe bis zu seinem Anfall an die meißner Markgrafen 1180-1423.
  • Zweites Hauptstück. Geschichte der vereinigten vier Hauptländer bis zur Haupttheilung, 1423-1485.
  • 1. Hussitenkrieg. Die Friedriche, der Streitbare, der Sanftmüthige, der Einfältige, bis 1440.
  • 2. Die Zeiten Friedrichs und Wilhelms von 1440 bis 1464.
  • 3. Die wettinischen Länder unter Wilhelm, Ernst und Albrecht, 1464-1485 (1486).
  • 4. Zur innern Geschichte der kursächsischen Länder, 1423-1485.
  • Zweite Abtheilung.
  • Berichtigungen.

Full text

Bruderkrieg. 885 
mit König Albrechts II. Tochter Anna, als die Kunde, daß 
Friedrich, seine Drohung wahr zu machen, Apels Gut Roßla 
überfallen habe, ihn hinwegrief, um Weißenfels in Vertheidigungs- 
zustand zu setzen; die Hochzeitstafel wurde den Armen über- 
lassen. Vergebens erneuerte der Kurfürst seine Forderung an 
den übelberathenen Bruder und suchte sie selbst durch Verhand- 
lung mit den thüringischen Ständen zu erreichen; „eher wolle 
er mit den Vitzthumen aus dem Lande gehen, ehe er sie ent- 
lasse", erklärte Wilhelm. Seine Landesordnung von 1446, 
welche die Regierung in die Hände von vier Räthen legte, 
deren der Herzog nur 'einen ernannte, befestigte ihre Stellung 
nur noch mehr. 
Viele thüringische Grafen und Herren, die den Vitzthumen 
ebenfalls abgeneigt waren, verließen wegen solcher Hartnäckigkeit 
Wilhelms Sache und verbanden sich mit dem Kurfürsten zu 
Aufrechthaltung des Friedens in Thüringen. Auch die Bischöfe 
von Merseburg und Naumburg, Erfurt und andere Städte 
traten auf seine Seite. Aber Wilhelm ließ in Böhmen;, wo 
damals Georg Podiebrad, gestützt auf die Ritterschaft des Landes, 
der höchsten Gewalt zustrebte, 9000 Soldner, die furchtbaren 
Zebracken, werben, die Freund und Feind gleich 'sehr miß- 
handelten; ganz Thüringen, war voll. Gewalt, Krieg und Ver- 
wüstung. Vermittlungsversuche# #der benachbarten Fürsten zu 
Naumburg, dann zu Mühlhausen) waren umsonst; erst zu Erfurt 
brachten sie 1448 einen Frieden zu Stande, während dessen 
Herzog Wilhelm die Böhmen, um Thüringen von ihnen zu be- 
freien, seinem. Vetter von Braunschweig gegen den. Bischof von 
Hildesheim, dann den Städtefeinden in Westfalen gegen Soest, 
zu Hilfe. führte. Aber der Friede hatte keinen: Bestand. 
Wilhelm überließ an Apel als Entschädigung für dessen ver- 
wüstete Güter, Roßla, Sulza und Reinstädt und gegen 
42,000 Fl. den größten Theil seines Frankenlandes, und selbst 
seine Gemahlin war von den Vitzthumen so, umgarnt, daß sie 
ihre Zustimmung gab, obgleich ihr Leibgedinge darauf versichert 
war, und ebendeshalb versagte König Friedrich III.-dem Handel- 
die Bestätigung. Unmittelbar bewirkte den Wiederausbruch 
der Bruderfehde der schwarzburgische Hauskrieg zwischen dem 
Böttiger, Geschlchte Sachsens, 2. Aufl. 1. 25 
1446
	        

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