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Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1918
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Bandzählung:
52
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen.
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • I. Abschnitt. Das Herzogtum.
  • II. Abschnitt. Die Organe des Herzogtums.
  • 1. Kapitel: Der Herzog und sein Haus.
  • 2. Kapitel: Der Landtag.
  • 3. Kapitel: Staatsbehörden und Kommunalverbände.
  • III. Abschnitt. Die Untertanen.
  • IV. Abschnitt. Die Finanzen des Herzogtums.
  • Druckfehlerberichtigungen und Ergänzungen.
  • Werbung

Volltext

Ferlag von Hermann Fohle in Jena. — 
Die Staatseinrichtungen 
Grossherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Ein Hand- und Rachschlagebuch. 
16 Bg. gr. 8°. Preis broschiert 4 Mark. 
Das Werk hat folgenden Inhalt: 
Einleitung (Allgemeine Grundlagen). 
I. Das Staatsoberhaupt. 
A. Als Inhaber der Staatsgewalt. B. Nachfolge und Vertretung in der 
begierung. C. Erteilung der Gesetzeskraft und Verordnungsrecht. D. Der Groß- 
herzogl. Hofstaat. 
II. Der Staatskörper. 
A. Die Staatsangehörigen. B. Die politischen Gemeinden. C. Der Landtag. 
D. Freie und gebotene Gesellschaftsverbände. 
III. Einrichtung der Staatsämter. 
A. Die Staats= und Gemeindebeamten. B. Die Staatsämter der Regierung 
im Staatsministerium. C. Abteilungen des Staatsministeriums, deren Behörden 
und Beamten. 1) Departement des Großherzogl. Hauses, des Aeußern und des 
Innern. 2) Departement der Justiz. 3) Departement des Kultus. 4) Departement 
der Finanzen. 
Das Recht der Erbbegräbnisse 
insbesondere 
lim Grossherzogtum Sachsen-Weimar 
von 
Dr. Hermann Ortloff, 
Landgerichtsrat a. D. 
Preis brosch. 1 Mark. 
Zur Tehre von der Beleidigung 
für die 
Rechtsübung. 
Von 
Dr. P. Ertloff, 
Landgerichtsrat a. D. 
Preis brosch. 3 Mark. 
  
  
  
  
  
Frommannsche Buchdruckerei (Hermann Pohle) in Jena. — 2648
	        

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