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Sächsische Volkskunde.

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Bibliographic data

fullscreen: Sächsische Volkskunde.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1915
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1915.
Volume count:
49
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Title:
Zeitliche Übersicht der im Reichs-Gesetzblatte vom Jahre 1915 enthaltenen Gesetze, Verordnungen usw.
Document type:
Periodical
Structure type:
Contents

Contents

Table of contents

  • Sächsische Volkskunde.
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Die Grundlagen des Volkslebens.
  • 1. Das sächsische Land.
  • 2. Sachsens Vorgeschichtliche Zeit.
  • 3. Die germanischen Bewohner Sachsens vor der Slawenzeit.
  • 4. Verlauf und Formen der Besiedelung des Landes.
  • 5. Die Anfänge des sächsischen Städtewesens.
  • II. Die Bevölkerung.
  • 6. Stand und Wachstum.
  • 7. Die Bevölkerungsgliederung.
  • 8. Verbrechen und Selbstmord.
  • Aus dem geistigen Leben des Volkes.
  • 9. Volksdichtung in Sachsen.
  • 10. Die obersächsische Hauptmundart.
  • 11. Sitten und Gebräuche im Kreislauf des Jahres.
  • 12. Aberglaube und Volksmythen.
  • 13. Sprache und Volksdichtung der Wenden.
  • 14. Volkssitte, Brauch und Aberglaube bei den Wenden.
  • IV. Das künstlerische Wollen des Volkes.
  • 15. Die Dorfkirche.
  • 16. Haus und Hof.
  • 17. Die bäuerliche Wohnung.
  • 18. Die bäuerliche Kleinkunst.
  • 19. Die wendische, vogtländische und altenburgische Volkstracht im 18. und 19. Jahrhundert.
  • 20. Die Zukunft der Volkstrachten.
  • Sachregister.
  • Advertising
  • Karte - Das Königreich Sachsen.

Full text

Ed. O. Schulze: Verlauf und Formen der Besiedelung des Landes. 77 
möglichen Produkte und Waren knüpfte sich an die Versammlungen, und 
lange vor der Erteilung von Marktprivilegien entwickelte sich ein Markt- 
verkehr, gefördert durch den Schutz der Burg, der bald auch Händler und 
Gewerbtreibende zu bleibender Niederlassung lockte. Der Burgort wurde 
zum wirtschaftlichen Centrum des Burgwards. Die Ortschaften des letzteren 
gravitierten nach diesem Mittelpunkt hin und bildeten mehr und mehr einen 
besonderen Wirtschaftskreis. Dazu kam nnn noch die Stellung des Burg- 
wards als Wirtschaftsglied in dem allerdings noch losen Gefüge des Staates. 
Der Burgward war ein Steuerbezirk, und mit dem Burgort war eine landes- 
herrliche Curtis (das spätere Amtsvorwerk, Domäne) verbunden. 
Die Burgwarde überdeckten das ganze Land. Es gab keinen Ort, der 
nicht in einem Burgward gelegen war oder zu ihm gehört hätte. Naturgemäß 
finden wir sie in der ältesten Zeit nur dort, wo das Land bereits kultiviert 
und bewohnt war, und dort am dichtesten und in ihrem Umfang am kleinsten, 
wo die Bevölkerung am zahlreichsten beieinander saß. Sie lassen uns des- 
halb zugleich erkennen, wie weit der sorbische Anbau bis zum 12. Jahr- 
hundert das Land ergriffen hatte. Auch hier zeigt sich wieder, daß nur die 
fruchtbaren Niederungen des Flachlandes und einige breitere Thäler des Ge- 
birges von Sorben besetzt waren. Der Urwald des Erzgebirges war unbe- 
wohnte, gefürchtete Wildnis, durch welche die nach Böhmen ziehenden Heere 
nur mühsam sich Wege bahnten; und selbst in der Ebene dehnten sich noch 
meilenweit Wälder und Heiden fast gänzlich frei von menschlichen Siedelungen. 
Aus den Burgwarden entwickelten sich, natürlich mit vielfachen Modi- 
fikationen, Zerteilungen, Zusammenlegungen, Verschiebungen des Burgorts 
u. s. w., die späteren Distrikte, Vogteien, Amter, Pflegen. Die neuen An- 
lagen der Kolonisationszeit in den Gebirgs= und Waldgegenden wurden nach 
Analogie der Burgwarde bezw. Vogteien in gleichartige Bezirke zusammen- 
gefaßt. Der Schwerpunkt verschob sich hierbei allmählich von der militärischen 
nach der rechtlichen und vogteilichen, dann nach der wirtschaftlich-administra- 
tiven Seite. 
Auf diese Burgwardverfassung, deren spätere Weiterbildung ich soeben 
vorgreifend kurz geschildert habe, im Verein mit der Festsetzung kleiner ritter- 
licher Herren in den einzelnen Distrikten gestützt, schob nun die deutsche 
Eroberung seit dem 10. Jahrhundert Schritt für Schritt, von einem Flusse 
zum andern, sich vor. Unentrinnbar, ohne Möglichkeit des Widerstandes 
sahen die Sorben sich in die eisernen Maschen dieses Netzes verstrickt und 
mußten ohnmächtig, trotz allem Widerstreben, der Macht der deutschen Herren 
sich fügen. 
In immer wachsender Anzahl setzten diese in dem eroberten Lande sich 
fest. Zu den Edlen und Freien, die seit langer Zeit schon dicht gedrängt 
an der sächsischen und thüringischen Grenze saßen, gesellten sich zahlreiche.
	        

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