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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1915
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1915.
Bandzählung:
49
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1915
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 85
Bandzählung:
85
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 4789) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln.
Bandzählung:
4789
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • Register.
  • Werbung

Volltext

Militärwesen. Wohlfahrtspolizei. 371 
Dienstzeit auf acht Jahre und die Ergänzung des Heeres durch 
Aushebung aus der zwanzigjährigen Mannschaft fest; dasselbe 
gieng zwar von dem Grundsatze der allgemeinen Wehrpflicht 
aus; da aber die Mannschaften nach Maßgabe ihrer Entbehr- 
lichkeit in vier Classen getheilt wurden und in der Regel die 
Aushebung auf die vierte Classe beschränkt bleiben sollte, so 
wurde es dadurch jedem einigermaßen Wohlhabenden möglich 
sich dem Militärdienste zu entziehen, zugleich aber auch zu 
vielen Klagen über Härte Anlaß gegeben. Das letztere wider- 
fuhr auch dem Militär-Strafgesetzbuche von 1822, das von 
den körperlichen Strafen nur diejenigen Soldaten befreite, die 
sich durch musterhafte Aufführung in die erste Classe hinauf- 
gedient hatten. Die Ingenieur= und die Artillerieschule wurden 
1826 zu einer Militärakademie vereinigt, deren Zöglingen im 
Verhältniß zu denen des adeligen Cadettencorps je die dritte 
erledigte Stelle zufallen sollte; als Volontairs wurden auch 
Bürgerliche im Cadettenhause aufgenommen. Statt des an 
Preußen übergegangenen Soldaten-Knabeninstituts zu Annaburg 
wurde 1822 ein ähnliches zu Klein -Struppen bei Pirna er- 
öffnet theilweise aus Geldern, welche an der von der franzö- 
sischen Regierung für das sächsische Occupationscorps zu zahlenden 
Summe erspart worden waren. 
Manche zweckmäßige Einrichtungen wurden auf dem Gebiete 
der Wohlfahrtspolizei, insbesondere des Medicinalwesens vor- 
genommen. Das Mandat von 1819 u. a. löste die Chirurgie 
allmählich vom Badergewerbe ab, indem es die Erlernung der- 
selben auf einer wissenschaftlichen Anstalt statt auf dem bis- 
herigen handwerksmäßigen und zünftigen Wege vorschrieb. Im 
Jahre 1824 wurde das Sanitätscollegium aufgehoben und statt 
dessen der Landesregierung eine Anzahl Hof= und Medicinalräthe 
beigegeben; die schon unter dem Generalgouvernement an Stelle 
des 1813 eingegangenen Collegium medico-chirurgicum pro- 
visorisch eingerichtete chirurgisch-medicinische Afkademie zu Dresden 
wurde 1815 dotiert, neu organisiert und mit der Prüfung der 
Wundärzte, Apotheker, Geburtshelfer und Hebammen betraut, 
auch 1817 eine Thierarzneischule damit verbunden, das Flem- 
24° 
181#
	        

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