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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1915
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1915.
Bandzählung:
49
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1915
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 114
Bandzählung:
114
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahr 1857. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • No. 58.) Verordnung, die Bekanntmachung des zum Deutsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrage vom 5ten December gehörigen zweiten Nachtrags betreffend; vom 27sten August 1857. (58)
  • No. 59.) Decret wegen Bestätigung der Statuten der Chemnitzer Actienspinnerei; vom 26sten August 1857. (59)
  • No. 60.) Verordnung, das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend; vom 22. August 1857. (60)
  • No. 61.) Bekanntmachung, die Rücknahme der der Feuerversicherungsgesellschaft Borussia ertheilten Concession betreffend; vom 11ten September 1857. (61)
  • No. 62.) Decret wegen einer vorübergehenden Erweiterung des der landständischen Hypotheken- auch Leih- und Sparbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz durch Decret vom 17ten April 1850 und vom 15ten April 1854 gewährten Banknotenprivilegiums; vom 2ten Januar 1857. (62)
  • No. 63.) Verordnung, die Einnehmergebühr für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer auf das Jahr 1857 betreffend; vom 21sten September 1857. (63)
  • No. 64.) Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend; vom 5ten October 1857. (64)
  • No. 65.) Bekanntmachung, die Veränderung des durch Bekanntmachung vom 5ten October 1857 für Einberufung der Stände des Königreichs Sachsen festgesetzten Zeitpunkts betreffend; vom 8ten October 1857. (65)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)

Volltext

) 
Gesectz und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
10 Stück vom Jahre 1857. 
& 58) Verordnung, 
die Bekanntmachung des zum Deutsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrage vom 
5ten December 1851 gehörigen zweiten Nachtrags betreffend; 
vom 27 sten August 1857. 
  
  
Nacdem bei der zu Anfang dieses Jahres stattgefundenen Conferenz des Deutsch— 
Oesterreichischen Postvereins die hinsichtlich der Fahrpostsendungen innerhalb des Postver— 
einsgebietes zu beobachtenden Grundsätze vereinbart worden sind und Se. Majestät der 
König den hierüber als zweiten Nachtrag zum Deutsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrage 
vom 5ten December 1851 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1852, Seite 216) ab— 
geschlossenen Vertrag ratificirt haben, so wird dieser Nachtragsvertrag sammt dem dazu 
gehörigen Tarife für Fahrpostsendungen im Deutsch-Oesterreichischen Postvereine mit dem 
Bemerken, daß nach Art. 19 des Nachtragsvertrags der Letztere mit dem Isten Januar 
1858 innerhalb des gedachten Postvereinsgebietes in Wirksamkeit tritt, hiermit bekannt 
gemacht. 
Dresden, am 27sten August 1857. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Schäfer. 
Zweiter Nachtrag 
zu dem revidirten Postvereinsvertrage vom 5ten December 1851. 
Auf der dritten deutschen Postconferenz sind die unterzeichneten Bevollmächtigten, 
unter Vorbehalt der Ratification, über folgenden Nachtrag zu dem revidirten Postvereins- 
vertrage vom 5ten December 1851 übereingekommen: 
1857. 25
	        

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