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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1916
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1916.
Bandzählung:
50
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 221
Bandzählung:
221
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 5482) Bekanntmachung, betreffend Erlöschen des Postvertrags zwischen Deutschland und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie vom 7. Mai 1872.
Bandzählung:
5482
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Erstes Hauptstück. Vom Frieden zu Posen bis zum Ende des russischen Feldzugs. 1803-1813.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen während des Befreiungskriegs von 1813.
  • Drittes Hauptstück. Sachsen unter dem fremden Gouvernement und der wiener Congreß. 21. October 1813 bis 8. Juni 1815.
  • Anhang zur ersten Abtheilung.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Register.
  • Werbung

Volltext

120 Sachsen während des Befreiungskriegs von 1813. 
20. März den Rittmeifter v. Schulenburg an Napoleon mit 
einer bitteren Beschwerde über die von Davout ohne Noth 
und gegen seinen erklärten Willen verübte Gewaltthat; er ver- 
langte, daß der Kaiser das Verfahren des Marschalls mißbillige 
und denselben von jedem Commando, das ihn mit sächsischen 
Truppen in Berührung bringen könne, entferne. Zugleich 
kündigte er ihm, wenn auch unter vielen Betheuerungen seiner 
Anhänglichkeit, die Absicht an, seine Truppen bei Torgau zu 
concentrieren, da eine Reorganisation derselben unerläßlich sei. 
Ahnlich lauteten die dem Gesandten in Paris ertheilten In- 
structionen 1). Es war eine Sprache, wie sie Friedrich August 
noch nie gegen Napoleon geführt; er, der sich seit 1806 der 
Disposition über seine Truppen gänzlich begeben hatte, unter- 
fieng sich jetzt zum erstenmale eigenmächtig über dieselben zu 
verfügen! 
Napoleon hatte am 2. März den Capitain Lauriston 
abgesendet um dem bairischen und dem sächsischen Hofe den 
Anmarsch von 300000 Mann gegen die Elbe anzukündigen; 
in Dresden sollte er sich mit eigenen Augen von dem Zustande 
des Reynierschen Corps Überzeugen. Derselbe war zugleich 
der Ueberbringer eines Briefes an den König von Sachsen ?), 
in welchem der Kaiser diesem die zur Vertheidigung der Elblinie 
getroffenen Anstalten, die Zusammenziehung der süddeutschen 
Contingente bei Würzburg, die Errichtung zweier Obserrations- 
corps des Rheins, den Aufbruch Bertrands mit 60000 Mann 
1) Senfft an Just 20. März: „Sie werden bei jeder Gelegenheit die 
bestimmtesten Versicherungen der beständigen Anhänglichkeit des Königs 
an die Person des Kaisers, der unwandelbaren Dankbarkeit für alles, 
was er diesem Herrscher verdankt, und der Treue in Erfüllung seiner 
Bundespflichten geben. Nichtsdestoweniger können Sie gegen den Herzog 
von Bassano betonen, von welcher Wichtigkeit es für den Rheinbund ist, 
daß die der Sonverainetät seiner Glieder geblhrenden Rücksichten von 
seiten Derer beobachtet werden, die mit der Ausführung des kaiserlichen 
Willens beauftragt sind, daß diese die gebührende Schonung gegen die 
Mittel und Intercfsen der verbündeten Staaten beweisen.“ 
2) Corresp. de Nap. XXV, 18.
	        

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