Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Blätter für Rechtsanwendung. XXXI. Band. (31)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Blätter für Rechtsanwendung. XXXI. Band. (31)

Monografie

Persistenter Identifier:
philippson_heinrich_der_loewe_1918
Titel:
Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Oskar Leiner
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
bayern
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
900
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Blätter für Rechtsanwendung.
  • Blätter für Rechtsanwendung. XXXI. Band. (31)
  • Titelseite
  • Alphabetisches Register zum einunddreißigsten Bande der Blätter für Rechtsanwendung. Neue Folge XI. Band.
  • Systematisches Register.
  • Samstag den 6. Jan. 1866. 31. Jahrgang. Nr 1.
  • Samstag den 20. Jan. 1866. 31. Jahrgang. Nr 2.
  • Samstag den 3. Febr. 1866. 31. Jahrgang. Nr 3.
  • Samstag den 17. Febr. 1866. 31. Jahrgang. Nr 4.
  • Samstag den 3. März 1866. 31. Jahrgang. Nr 5.
  • Samstag den 17. März 1866. 31. Jahrgang. Nr 6.
  • Ist bei der Subhastation unbeweglicher Güter der Meistbietende berechtigt, von dem Kaufe zurückzutreten, wenn das Gericht die Zustellung des Zuschlagsdekretes binnen vierzehn Tagen unterläßt?
  • Entscheidungen des obersten Gerichtshofes für Bayern rechts des Rheines.
  • Samstag den 31. März 1866. 31. Jahrgang. Nr 7.
  • Samstag den 14. April 1866. 31. Jahrgang. Nr 8.
  • Samstag den 28. April 1866. 31. Jahrgang. Nr 9.
  • Samstag den 12. Mai 1866. 31. Jahrgang. Nr 10.
  • Samstag den 26. Mai 1866. 31. Jahrgang. Nr 11.
  • Samstag den 9. Juni 1866. 31. Jahrgang. Nr 12.
  • Samstag den 23. Juni 1866. 31. Jahrgang. Nr 13.
  • Samstag den 7. Juli 1866. 31. Jahrgang. Nr 14.
  • Samstag den 21. Juli 1866. 31. Jahrgang. Nr 15.
  • Samstag den 4. August 1866. 31. Jahrgang. Nr 16.
  • Samstag den 18. August 1866. 31. Jahrgang. Nr 17.
  • Samstag den 1. September 1866. 31. Jahrgang. Nr 18.
  • Samstag den 15. September 1866. 31. Jahrgang. Nr 19.
  • Samstag den 29. September 1866. 31. Jahrgang. Nr 20.
  • Samstag den 13. Oktober 1866. 31. Jahrgang. Nr 21.
  • Samstag den 27. Oktober 1866. 31. Jahrgang. Nr 22.
  • Samstag den 10. November 1866. 31. Jahrgang. Nr 23.
  • Samstag den 24. November 1866. 31. Jahrgang. Nr 24.
  • Samstag den 8. Dezember 1866. 31. Jahrgang. Nr 25.
  • Samstag den 22. Dezember 1866. 31. Jahrgang. Nr 26.
  • Beilage zu den Blättern für Rechtsanwendung. 1866. Samstag, den 20 Januar. Nr.1.
  • Beilage zu den Blättern für Rechtsanwendung. 1866. Samstag, den 24 November. Nr.2.
  • Beilage zu den Blättern für Rechtsanwendung. 1866. Samstag, den 8 Dezember. Nr.3.

Volltext

Subhastation. Rücktritt vom Meistgebote. 83 
ten von Dr. Briegleb gemachten Aeußerung!) 
so gedeutet werden können, als ob es bei dem 
#K. 102 des Entwurfes habe belassen und nur 
noch die Ordnungsstrafe habe hinzugefügt wer- 
den wollen. — Allein wenn man die Verhandlungen 
beider Kammern genauer prüft, so muß man sich 
bald vollkommen überzeugen, daß der §F. 102 des 
Entwurfes entschieden verworfen, der Meistbietende 
durch den Zuschlag bei der Versteigerung an sein Meist- 
gebot ohne Zeitbeschränkung gebunden und daß er gegen 
die ihn bei verspäteter Zustellung des Zuschlagsdekretes 
bedrohenden Nachtheile nur durch den jetzigen Abs. 2 
des §. 102 des Gesetzes geschützt werden wollte 2). 
1) Verh. d. K. d. Abg. v. 1837, Prot.-Bd. A S. 375 
Alinea 1 u. 2. 
2) Wir verweisen insbesondere: a) auf den Vortrag 
des Ausschußref. d. K. d. Abg. zu F. 102 d. Entw., 
wo (a. a. O. Beil.-Bd. VI S. 314) derselbe vor- 
schlägt, den Zuschlag sogleich zu ertheilen, um 
den Bieter an sein Gebot zu binden; b) auf die 
Fassung des Ausschußprotokolles (a. a. O. S. 420), 
wo der jetzige Abs. 2 des §. 102 „statt“ des ent- 
sprechenden §. des Entwurfes angenommen wird; 
c) auf die Aeußerung Briegleb's selbst (am oben 
Note 1 angef. O. S. 374 unten und S. 375 oben), 
wo die Bestimmung des Entwurfes als schädlich 
bezeichnet wird; d) auf die Aeußerung des Regie- 
rungskommissärs (a. a. O. S. 375 und 376), wel- 
cher sich so ausspricht, wie er sich gar nicht hätte 
aussprechen können, wenn der Rücktritt vom 
Meistgebote neben der Ordnungsstrafe für das Ge- 
richt hätte beibehalten werden wollen; e) auf die 
Fassung des Kammerbeschlusses (a. a. O. S. 376), 
wonach der Antrag des Ausschusses angenommen 
wurde, der §. 102 des Entwurfes aber hinweg- 
fallen soll; f) auf das Referat und Gutachten 
des Ausschußref. d. K. der Reichsräthe zu §. 102 
Verh. d. K. d. Reichsr. v. 1837 Beil.-Bd. 1 
.318—321), woraus (s. insbes. S. 320 lit. a)
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.