Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1917
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Bandzählung:
51
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 97
Bandzählung:
97
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 5858) Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts.
Bandzählung:
5858
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Kultur der Gegenwart.
  • Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. ALLGEMEINES. WESEN DES RECHTES UND DER RECHTSWISSENSCHAFT.
  • II. DIE EINZELNEN TEILGEBIETE
  • A. PRIVATRECHT.
  • B. ZIVILPROZESSRECHT.
  • C. STRAFRECHT UND STRAFPROZESSRECHT.
  • D. KIRCHENRECHT.
  • E. STAATSRECHT.
  • F. VERWALTUNGSRECHT.
  • I. JUSTIZ UND VERWALTUNG.
  • II. POLIZEI UND KULTURPFLEGE.
  • Einleitung
  • A. Polizeirecht.
  • B. Kulturpflege.
  • Literatur.
  • G. VÖLKERRECHT.
  • III. DIE ZUKUNFTSAUFGABEN DES RECHTES UND DER RECHTSWISSENSCHAFT.
  • Register.

Volltext

Literatur. 
S. 422, Z. 2 Ausdruck „Polizei‘‘; In Frankreich zuerst gebraucht 1399, in Deutsch- 
land (Reichstag von Nürnberg) zuerst 1492, in England bezeichnenderweise erst in der 
zweiten Hälfte des ı8. Jahrhunderts. Die französische Auffassung und Literatur bei 
OTTO MAYER, Theorie des französischen Verwaltungsrechtes 1886; die deutsche im 
deutschen Verwaltungsrecht desselben 1895 I., S. 245ff.; die englische bei REDLICH, 
Englische Lokalverwaltung ı901, passim, dann HATSCHEK, Englisches Staatsrecht II. 
1906, S.494ff. Weitere Literaturim Hd. W.B. der Staatswissensch. sub verbo „Polizei‘“. 
S. 422, Z.9 Antikes Staatsziel die Kulturerziehung: Allerdings nicht die ganze 
antike Staatslehre, sondern nur die sokratische Schule nahm diesen Standpunkt ein. 
Die sogenannten „Sophisten‘' standen abseits, Aristoteles Pol. ı280b, ııff. 
S. 422, Z. ıı Rückkehr zur antiken Staatsauffassung seit der Renaissance: Den 
Ursachen dieses Umschwunges nachzugehen, ist hier nicht der Ort. 
5.423, Z.2 Pütter: J. ST. POTTER, Institutiones juris publici, zuerst 1770. $ 321. 
S.423, Z. 37 Polizeistaat des ı7. und 18. Jahrhunderts: In diesem Sinne verstehen 
das Wort „Polizei“ noch im 19. Jahrhundert ZOPFL, ZACHARIAE, STAHL und insbesondere 
R. v. MoHL in seiner „Polizeiwissenschaft‘‘ (3. Aufl. 1865!), wo unter anderem die 
ganze damalige Sozialpolitik, Armenpflege, „Förderung des Geschmackes, der Ver- 
standesbildung‘' u. a. mit dem Worte „Polizei‘ bezeichnet sind. 
S. 425, Z. ı3 Sicherheitspolizei: Dieser Ausdruck hat seinen Ursprung in der 
naturrechtlichen Lehre und der auf ihr fußenden französischen Erklärung der Men- 
schenrechte (1789), unter welch letzteren auch die „Sicherheit‘‘ (süret€) des Indivi- 
duums angeführt wird. 
S. 430 Z. 34 Sicherheitspolizei in England um 1800: COLQUHOUN, Treatise on the 
police of the Metropolis 1796. Dort heißt es: Police in this country may by con- 
sidered as a new science! 
5.433, Z. 24 Öffentliche Anstalten: Über die Aufnahme des kanonistischen An- 
staltsbegriffes in Deutschland vergleiche man die meisterhafte Darstellung in GIER- 
KES Deutschem Genossenschaftsrecht, Band II, 1873, S. os58ff., sodann Band III, 
1881; ferner dessen Genossenschaftstheorie und die Deutsche Rechtsprechung 1887. 
In den deutschen Lehrbüchern des öffentlichen Rechtes taucht der Begriff der öffent- 
lichen Anstalt sehr spät auf (zuerst bei F. F. MAYER, Grundsätze des Verwaltungs- 
rechtes, Tübingen 1862, S. ı94ff.). Vgl. jetzt OTTO MAYER, Deutsches Verwaltungs- 
recht II, 1896, S. 318ff., 376ff. Unser heutiges Recht kennt die mannigfaltigsten Kom- 
binationen von Öffentlichen und privaten Anstalten, Korporationen, Stiftungen, Fonds. 
S. 434, Z. ı Freies Vereinswesen: Die Auffassung des Vereinswesens als eines 
Stückes oder einer Ergänzung der Staatsverwaltung, in Frankreich von jeher geläufig, 
findet sich in Deutschland zuerst und in sehr großartiger Weise bei LORENZ STEIN, Die 
vollziehende Gewalt, 2. Aufl. 1869, Band III. 
S. 434, Z. 35 Kompetenzhoheit: In der deutschen Wissenschaft meist mit dem 
barbarischen Namen „Kompetenz-Kompetenz‘' bezeichnet. 
S. 435, Z. 4ı Stärkung des Nationalitätsbegriffes durch die Reformation: Die 
Reformation bezweckte diesen Erfolg allerdings nicht direkt, sondern sie wirkte 
indirekt in dem gedachten Sinn, indem sie die Geltung des römischen Imperium mundi,
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.