Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
  • enterFullscreen
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die polizeilichen Verordnungen in der Provinz Schlesien.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Die polizeilichen Verordnungen in der Provinz Schlesien.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1917
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Bandzählung:
51
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 136
Bandzählung:
136
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 5955) Verordnung zur Abänderung der Verordnung über Ölfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 26. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 842).
Bandzählung:
5955
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Volltext

Funktion der Polizei-Anwaltschaft. 19 
Polizei-Anwaltschaft nach Einleitung der Untersuchung der vorgesetzten Dienst- 
behörde des Angeschuldigten Nachricht geben und später auch den Tenor des 
Erkenntnisses mittheilen. M. R. v. 29. Juni 1850, M. Bl. S. 132. 
7. Die Polizei-Anwälte haben die Polizei-Verwaltungs-Behörden des Ortes, 
wo das Polizeivergehen begangen worden, und wenn der Uebertreter einen an- 
deren Wohnsitz hat, auch der Polizeibehörde seines Wohnorts, von dem Aus- 
falle einer jeden wegen eines Verbrechens oder einer Polizei-Uebertretung ein- 
geleiteten Untersuchung, sobald das gerichtliche Erkenntniß oder der die Anklage 
definitiv zurückweisende Bescheid ergangen ist, Behufs der Führung einer amt- 
lichen Kontrolle, Nachricht zu ertheilen. 
Verf. d. Ob.-St.-Antv. z. Breslau v. 28. Mai 1850, A. S. 261. 
8. Die Polizei-Anwälte sind angewiesen, von den auf Grund des 8 361, 
Nr. 3 des Strafgesetzes wegen Landstreichens ergehenden rechtskräftigen Bestra- 
fungen den Polizeibehörden des Wohn= oder Herkunftsortes des Verurtheilten, 
sowie der Polizeibehörde seines letzten Aufenthalts, und zwar unter der Adresse 
des Landraths, Mittheilung zu machen, und ist der Inhalt dieser Mittheilungen 
in die vorgeschriebenen Register der strafrechtlich verfolgten Personen einzutragen. 
Diese Mittheilung hat nicht blos in dem Falle des § 361, No. 3, sondern 
in allen Fällen des § 361 zu erfolgen; in den Fällen des Bettelns, No. 4, 
ist sie jedoch nur erforderlich, wenn einer der im 2. Absatze des § 362 am 
Schluß bezeichneten erschwerenden Umstände vorliegt. 
In den nämlichen Fällen ist auch dem Gericht des Wohn= oder Aufent- 
haltsorts des Verurtheilten eine gleiche Mittheilung zu machen. 
Fehlt es an einem bekannten Wohn= oder Aufenthaltsorte, so ergeht die 
Mittheilung an das Gericht des Herkunftsorts. 
J. M. R. v. 7. Septbr. 1871, J. M. Bl. S. 247. 
9. Sämmtliche Beamte der Staatsanwaltschaft sind angewiesen, von einer 
jeden strafgerichtlichen Verfolgung, welche gegen einen vorläufig entlassenen Straf- 
gefangenen vor Ablauf der Strafzeit wegen einer nach der vorläufigen Ent- 
lassung begangenen strafbaren Handlung eingeleitet wird, dem zuständigen Ap- 
pellations-Gericht oder der die Stelle desselben vertretenden Behörde unter Dar- 
legung des Sachverhalts unverzüglich Anzeige zu machen. 
J. M. R. v. 23. Dezbr. 1871, J. M. Bl. S. 294. 
10. Die Polizei-Anwälte sind veranlaßt, in Fällen der Umwandlung einer 
nicht beizutreibenden Geldbuße in Gefängnißstrafe, sowie bei event. zu erkennen- 
der Freiheitsstrafe anstatt der Geldbuße, ihre Anträge auch dahin zu richten, 
daß neben der Gesammtsumme der Strafe gemäß § 29 des Strafgesetzes auch 
derjenige Geldbetrag festgesetzt werde, welcher einem Tage Freiheitsstrafe gleich 
zu rechnen ist. R. d. O. St. A. z. Glog. v. 6. Jan. 1875, Liegn. Amtsbl. S. 19. 
11. Zur Umwandlung uneinziehbarer Geldstrafen in Steuer-, Zoll= und 
Defraudationssachen unter 50 Thlr. sollen die Polizei-Anwälte bei den betref- 
fenden Gerichten die Anträge stellen. IJ. M. R. v. 14. Dzbr. 1849, M. Bl. S. 291. 
12. Das durch die Correspondenz der Polizei-Anwälte entstehende Porto 
ist, wenn Kommunal-Verbände den Dienst-Aufwand der Polizei-Anwälte zu be- 
streiten haben, aus deren Mitteln zu decken. 
M. R. v. 25. Januar 1870, M. Bl. S. 70. 
13. Die Polizei-Anwälte erhalten in Fällen dringender Nothwendigkeit 
wenn sie reisen müssen: 
a. wenn sie, abgesehen von der Funktion als Polizei-Anwalt, Beamte sind, 
nach der Verordnung v. 24. März 1873, G. S. S. 122 Diäten u. Reisekosten; 
b. wenn sie keine sonstigen amtlichen Funktionen bekleiden nach der 
Verordnung v. 24. März 1873 2 Thlr. Diäten, und Reisekosten außer- 
2#½
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Die Friedensbedingungen.
2 / 114
Kriegsverordnungen für Drogisten
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.