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Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1917
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Bandzählung:
51
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 140
Bandzählung:
140
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 5968) Bekanntmachung, betreffend den Absatz von Kalisalzen.
Bandzählung:
5968
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts.
  • Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)
  • Einband
  • Titelseite
  • Sachregister.
  • Lachgas - Lymphe
  • Magisterwürde - Mutung
  • Nachbarrecht - Nutznießung
  • Obdach - Osterreich
  • Packlager - Putzlappen
  • Quacksalber - Quittungen
  • Raben - Russische Schornsteine
  • Saatenstand - Synode
  • Tabakfabriken - Turnvereine
  • Überbau - Ursprungszeugnisse
  • Vakanz - Voruntersuchung
  • Wachen - Wurst
  • Zählkarten - Zwischenklage
  • Nachtrag.

Volltext

20 Landungsplätze — Landwirtschaft 
Landungsplätze s. Strompolizei, insbes. VO. vom 9. Jan. 1894 
S. 24 §8§ 32, 53, Polizeiordnung vom 8. Jan. 1894 S. 3 8 24. 
Landwehrbehörden. Jeder Armeekorpsbezirk bildet einen Er- 
satzbezirt, der in der Regel in 4 Infanteriebrigadebezirke zerfällt. 
Die Brigadebezirke bestehen aus Landwehrbezirken, die für das Miilitär- 
ersatzwesen (s. d.) in Aushebungs= und Musterungsbezirke, für die mili- 
tärische Kontrolle (s. d.) in Kompagniebezirke zerlegt sind. Die mit 
Ausübung der Kontrolle beauftragten Landwehrbehörden sind die Be- 
zirkskommandos. Unter ihrer Leitung stehen die Hauptmeldeämter, 
Meldeämter und Bezirksfeldwebel (Wehrordnung von 1901 S. 191 
§ 105). Die dermalige Landwehrbezirkseinteilung gibt für das Reich 
die Beilage zur Wehrordnung S. 387, abgeändert im Centr. B. Jahrg. 
1902 S. 69, Jahrg. 1903 S. 19, für Sachsen Bek. vom 27. März 
1899 S. 23, mit Nachtrag von 1903 S. 57. 
Landwehrbezirke s. Landwehrbehörden. 
Landwehrdienstauszeichnung wird in 2 Klassen, die 1. nur an 
Offiziere in Form eines Kreuzes, die 2. an jede andere Person des 
Beurlaubtenstandes in Form einer Schnalle verliehen (Statut vom 
23. April 1874, Leipz. Ztg. 11. Dez. 1886). 
Landwirtschaft. Die L. und die dabei in Verwendung kom- 
menden Arbeiter unterliegen der GO. nicht (ABO. vom 28. März 
1892 S. 28 8 91). Dasselbe gilt für landwirtschaftliche Aebengewerbe, 
dagegen nicht für den Betrieb der Molkereigenossenschaften (Fischer 
X 275, XlII 279). Für den Anhkauf, nicht aber zum Feilbieten roher 
Erzeugnisse der L. im Umherziehen bedarf es des Wandergewerbe- 
scheins (s. d. ). Zur Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen be- 
stehen landwirtschaftliche BVereine (s. d.), landwirtschaftliche Kreisvereine 
und der Landeskulturrat (s. d.). An Sonn= und Feiertagen sind die 
gewöhnlichen Hantierungen im Bereiche der Landwirtschaft mit ge- 
wissen Ausnahmen für Erntearbeiten (s. d.) und dringliche Arbeiten 
(s. d.) außerhalb der Wirtschaftsgebäude verboten (Ges. vom 10. Sept. 
1870 S. 313 8§ 4). Weitere Bestimmungen betreffen die Biehzucht 
(s. d.) und Pferdezucht (s. d.), die landwirtschaftliche Entwässerung (s. d.), 
Bewässerung (s. d.) und Wasserlaufsberichtigung (s. d.), die Fleischbeschau 
(s. d.), Biehseuchen (s. d.), Schlachtviehversicherung (s. d.), die Viehmärkte (s. d.), 
und den Viehtransport (s. d.), die land wirtschaftlichen Aebenbetriebe (s. d.), die 
Getreidelager (s. d.), Getreidemärkte (s. d.), Getreideprober (s. d.) und Feimen 
(s. d.), die Teilung, Zusammenlegung und Hinzuschlagung ländlicher Grund- 
stüche (s. Grundstüchsteilung, Gemeinheitsteilung, Grundstückszusammen- 
legung, Hinzuschlagung), die Feldpolizei (s. d.), die Nachrichten über Ernte 
und Saatenstand (s. Erntestatistik), das Erntefest (s. d.), die Tierimpfung 
(s. JImpfwesen 1)), die Tierschau (s. d.) und Erteilung von Prämien ((. d.), 
die Pflanzenkrankheiten (s. d.), das Gesinde (s. d.), die Bersicherung land- 
wirtschaftlicher Arbeiter (s. Unfallversicherung B, Krankenversicherung A), 
den Verkehr mit Butter und Margarine (s. Butter), die künstlichen
	        

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