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Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

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Bibliographic data

Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1917
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Volume count:
51
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 145
Volume count:
145
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1869.
  • II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
  • I. Nord- und Süddeutschland.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1869.
  • Register.

Full text

286 
Oesterreich-Angarn. 
Denkschrift der Minderheit der Minister: „Indem die ehrfurchts- 
vollst unterzeichneten drei Minister, dem allerh. Auftrage Eurer Moaj. entspre- 
chend, darangehen, über das von der Majorität der Regierung Eurer Maj. 
vorgelegte Programm ihre Meinung abzugeben und sohin ihren eigenen 
Standpunkt in Beziehung auf die zu befolgende Politik darzulegen und zu 
begründen, erlauben sich dieselben, zunächst einige Thatsachen zu constatiren, 
welche für die Beurtheilung der schwierigen Lage, in welche die Regierung 
Eurer Maj. gerathen ist, sowie für die Behandlung jedes nur von einem 
Theile der Regierung in diesem Augenblicke aufgestellten Programms nicht 
ganz unerheblich sein dürften. 
„Die wesentliche, das Ministerium in zwei Parteien spaltende Differenz 
entstand bei den Berathungen über die Wahlreform. Die Mehrheit der 
Minister wollte die Wahlreform unbedingt durchgeführt wissen; die ehrfurchts- 
vollst unterzeichneten drei Minister hingegen konnten sich für eine Wahlreform 
nur unter der Bedingung entscheiden, wenn mit ihr zugleich anderweitige 
Schritte verbunden würden, welche geeignet wären, auf verfassungsmäßigem 
Wege eine Verständigung mit der außerhalb der verfassungsmäßigen Wirk- 
samkeit verharrenden Opposition herbeizuführen. Bei den Berathungen über 
die Wahlreform erhielt jedoch keine der von einzelnen Ministern vorgeschlagenen 
Modalitäten dieser Reform die Majorität, so daß die Berathungen über die 
Wahlreform vorderhand geradezu resultatlos blieben. Die Berathung über die 
Wahlreform wurde sonach auf einen spätern Zeitpunkt vertagt, und damit entfiel 
auch vorläufig die mit ihr in Verbindung gebrachte Frage der Verständigung 
mit der sogenannten nationalen Opposition. In dieser Phase des Waffen- 
stillstandes ging die Regierung Eurer Maj. an die Berathung und Feststellung 
der Thronrede, wobei das einmüthige Bestreben aller Minister war, be- 
züglich der oben berührten, das Ministerium in zwei Parteien spaltenden 
Fragen nach keiner Seite ein Präjudiz zu schaffen. Die in diesem Sinne 
entworfene Thronrede wurde sohin in den unter dem allerh. Vorsitze Eurer 
Mazj. abgehaltenen Ministerconferenzen vom 10. und 12. December d. J. 
definitiv festgestellt und von Eurer Maj. Allerhöchst genehmigt. Es war nun 
im Beginne der unter dem allerh. Vorsitze Eurer Maj. am 10. Dec. d. J. 
abgehaltenen Ministerconferenz, daß Euer Maj. an das Gesammtministerium 
die allerh. Aufforderung zu richten geruhten, „sich alsbald und eingehend mit 
der Frage zu beschäftigen, welche Schritte zu geschehen hätten, die es ermög- 
lichen würden, daß eine Verständigung mit den bisher außerhalb der Verfas- 
sung stehenden Parteien dahin erfolge, damit die Verfassung durch die allsei- 
tige Acceptirung und Betheiligung an der Durchführung derselben eine Wahr- 
heit werde“. Euer Maj. geruhten, damit die allerh. Aufforderung zu ver- 
binden, „daß die Sache während der Weihnachtsferien des Reichsrathes zur 
allerh. Schlußfassung in der Weise vorbereitet werde, daß ein detaillirtes 
Programm über das Vorgehen in dieser Angelegenheit in allen eventuellen 
Stadien und Consequenzen derselben in Vorlage komme“. Gegen diese allerh. 
Aufträge Eurer Maj. an das Gesammtministerium wurde von keiner Seite 
irgend ein Bedenken erhoben, vielmehr gleich darauf die Schlußberathung der 
Thronrede vorgenommen und in der Sitzung vom 12. Dee. d. J. mit der 
einstimmigen Annahme der Thronrede definitiv beendigt. 
„Nach diesen Vorgängen durften es die ehrfurchtsvollst unterzeichneten drei 
Minister wohl etwas befremdend finden, als sie schon nach wenigen Tagen 
aus der von den fünf übrigen Ministern an Euer Moj. gerichteten, ihr Re- 
gierungsprogramm darstellenden Eingabe vom 18. December d. J. entnahmen, 
daß diese letztere in Vollziehung des von Eurer Maj. am 10. December d. J. 
an das Gesammtministerium gerichteten Auftrages vorgelegt wurde. Denn 
das nur von fünf Ministern mit Ignorirung der anderen drei Minister auf- 
gestellte und seinem Inhalte nach den Intentionen des allerh. Auftrages Eurer 
Maj. vom 10. December d. J. kaum entsprechende Programm kann wohl
	        

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