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Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1917
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Bandzählung:
51
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 146
Bandzählung:
146
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)
  • Titelseite
  • Repertorium des zweiten Bandes.
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Nr. 61. Landesherrliche Verordnung, das Vorzugsrecht der durch das Gesetz vom 15. December 1833 angeordneten Zölle, der Ausgleichsabgaben und der unter demselben Tage gesetzlich eingeführten Branntweinsteuer bei ausgebrochenen Concursen betr. (61)
  • Nr. 62. Regulativ über die Behandlung der von Messen außerhalb des Gebiets des Gesammtzollvereins steuerfrei zurückgehenden Manufactur- und Fabrikwaaren. (62)
  • Nr. 63. Regulativ über die Vergütung der Steuer bei Versendung von Branntwein in das Ausland. (63)
  • Nr. 64. Nachtrag zu dem Regulativ, die Behandlung der mit den Fahrposten eingehenden Waaren betreffend. (64)
  • Nr. 65. Anleitung zur Anlegung eines zweckmäßigen Verschlusses durch Verbleiungs-Apparat. (65)
  • Nr. 66. Bekanntmachung, die Benutzung steuerfreier Nebengefäße bei der Branntweinfabrikation betreffend (66)
  • Nr. 67. Bekanntmachung, den Werth der Münzsorten bei den Zollvereinsabgaben betreffend. (67)
  • Vergleichungs-Tabelle des Werthes der Münzen, um welchen solche bei den Zollverein-Abgaben angenommen werden.

Volltext

308 
Vergleichungs Tabelle 
des Wertho der Münzen, um welchen solche bei den Jollvereins-Abga- 
ben angenommen werden. 
  
  
- Werth in Guldenf Werih in Preußi- 
Benennung der Muͤngen. und Kreuzern. J schen Muͤnzen. 
EIEIIILIEAEAEL 
  
Ein Conventions- oder Speciesthalet. 
halber desgl. 
  
  
  
  
2 — 1 
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- 24 uw .....«.. -24«—-6-10Z 
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- Kronenthaler . . 242— ttcds 
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Auchein ischet Tu . 
halber Thaler 
  
  
 
	        

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