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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1918
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Bandzählung:
52
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 110.
Bandzählung:
110
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Erstes Stück vom Jahr 1852. (1)
  • Zweites Stück vom Jahr 1852. (2)
  • Drittes Stück vom Jahr 1852. (3)
  • Viertes Stück vom Jahr 1852. (4)
  • Fünftes Stück vom Jahr 1852. (5)
  • Sechste Stück vom Jahr 1852. (6)
  • Siebentes Stück vom Jahr 1852. (7)
  • Achtes Stück vom Jahr 1852. (8)
  • Neuntes Stück vom Jahr 1852. (9)
  • Zehntes Stück vom Jahr 1852. (10)
  • Elftes Stück vom Jahr 1852. (11)
  • Zwölftes Stück vom Jahr 1852. (12)
  • Dreizehntes Stück vom Jahr 1852. (13)
  • Vierzehntes Stück vom Jahr 1852. (14)
  • Fünfzehntes Stück vom Jahr 1852. (15)
  • Sechszehntes Stück vom Jahr 1852. (16)
  • Siebzehntes Stück vom Jahr 1852. (17)
  • Achtzehntes Stück vom Jahr 1852. (18)
  • Neunzehntes Stück vom Jahr 1852. (19)
  • Zwanzigstes Stück vom Jahr 1852. (20)
  • Einundzwanzigstes Stück vom Jahr 1852. (21)
  • Zweiundzwanzigstes Stück vom Jahr 1852. (22)
  • Dreiundzwanzigstes Stück vom Jahr 1852. (23)
  • Vierundzwanzigstes Stück vom Jahr 1852. (24)
  • No. LXVIII. Verordnung wegen der Schulversäumnisse. (68)
  • No. LXIX. Ministerial-Bekanntmachung, die Berichtigung eines Druckfehlers in der Verordnung über des Sportelcaffen-Rechnungswesen vom 10. December 1852 betr. (69)
  • No. LXX. Ministerial-Bekanntmachung in Betreff des Beitritts der Fürst. Waldeck´schen Staatsregierung zu der im 2. Stücke der Gesetzsammlung 1851 publicierten Convention über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimationsmittel auf Reisen. (70)

Volltext

Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Viecrundzwanzigstes Stück vom Jahre 1852. 
  
LXVIII. Verordnung 
wegen der Schulversäum nisse. 
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg 2., 
haben bis zum Erlaß eines Volköschulen-Gesehes zu möglichster Verhütung der 
Schulversäumnisse auf Antrag Unseres Ministeriums eine provisorische Verordnung 
zu erlassen beschlossen und verordnen hiermit, was folgt: 
S. 1 
Die Eltern, Pflegeeltern, und überhaupt diejenigen, welchen die Sorge für 
die Exziehung schulpflichtiger und in die Schule eingeführter Kinder obliegt, sind 
verbunden, diese zum regelmaßhigen Besuche der Schule anzuhalten. 
. 2. 
Schulversäumnisse können nur durch statthafte Entschuldigungs- 
gründe und desfallsige Anzeige oder vorher eingeholte Erlaubniß 
gerechtfertigt werden. 
. 3. 
Als statthafte Entschuldigungsursachen sind folgende anzusehen: 
1) Krankheit des Kindes oder ein solches Uebelbefinden desselben, wodurch dessen 
Ausgehen gänzlich gehindert oder doch bedenklich gemacht wird 
2) eine solche Krankheit des Vaters oder der Mutter, welche bettlaͤgerig 
macht, jedoch nur in dem Falle, wenn das Kind nur noch den Vater oder die Mutter 
am beben hat, das alteste unter den im elterlichen Hause sich aufhaltenden Kindern 
ist, und weder eine Wirthschafterin, noch Gesinde im Hause sich befiwat: 
Hürstlich Schw. Ruvolst. Gesetsamml. XIll
	        

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