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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1918
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Bandzählung:
52
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 182.
Bandzählung:
182
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • (No. 1334.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Juli 1831., wegen des durch die Regierung in Coblenz zu erlassenden öffentlichen Aufgebots der Anspruchsberechtigten auf die Polcher Dingtagsbesitzungen. (1334)
  • (No. 1335.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 17ten Dezember 1831., wegen Erweiterung der von der Direktion der See-Assekuranz-Kompagnie zu Stettin auszustellenden Vollmacht. (1335)
  • (No. 1336.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten Januar 1832., wegen Einführung der revidirten Städte-Ordnung in der Stadt Posen. (1336)
  • (No. 1337.) Anhang zur Erweiterungs-Urkunde für die Königlich-Preußischen Orden und Ehrenzeichen vom 18ten Januar 1810. D. d. den 22sten Januar 1832. (1337)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)

Volltext

— 8 — 
(No 1337.) Anhang zur Erwelterungs-Urkunde für die Königlich -Preußischen Orden und 
Ehrenzeichen vom 18ten Januar 1810. D. d. den 22sten Jannar 1832. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ⁊c. x. 
haben es angemessen befunden, als einen Anhang zur Erweiterungs-Urkunde 
vom 18ten Januar 1810. anzuordnen und festzusetzen, daß bei Verleihung des 
rothen Adler-Ordens, die wegen des dadurch anerkanmen Verdienstes erfolgr, 
ohne allen Unterschied des Ranges der Personen oder anderer Rücksichten, vor- 
behältlich jedoch derjenigen Ausnahmen, die schon seither auf die erste und zweite 
Klasse ohne Eichenlaub Anwendung fanden, mit der vierten Klasse angefangen 
werden, und daß derjenige, welcher späterhin die dritte Klasse empfängt, die 
Insignien derselben mit einer Schleife von eben dem Bande, an welchem das 
Kreuz getragen wird, am Ringe befestigt, erhalkten soll. 
Doa hierdurch die Schleife der dritten Klasse an die Stelle des Eichenlaubes 
bei der ersten und zweiten tritt, so folgt hieraus, daß zukünftig nur der, welcher 
die dritte Klasse mit der Schleife gehabt, die zweite und erste mit Eichenlaub 
erhalten kann. 
Wir behalten Uns dieserhalb vor, den jetzigen Nittern der dritten Klasse, 
welche, den früheren Statuten gemäß, mit dieser Klasse angefangen haben, bei 
sich darbietender Veranlassung, als ein Anerkenntniß erneuerten Verdienstes, die 
Schleife noch besonders hinzuzufügen. 
Urkundlich unter Unserer Allerhöchsleigenhändigen Unterschrift und Bei- 
drückung des Königlichen Insiegels. 
Geschehen und gegeben Berlin, den 22sten Januar 1832. 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
 
	        

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