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Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1918
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Bandzählung:
52
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 51.
Bandzählung:
51
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 6299) Bekanntmachung über den Kleinhandel mit Garn.
Bandzählung:
6299
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preußische Geschichte.
  • Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)
  • Titelseite
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Erstes Buch. Die Erhebung zur Großmacht. 1740-1756.
  • Zweites Buch. Der Kampf um das Dasein. 1756-1772.
  • Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 1772-1786.
  • Viertes Buch. Die Zeit der Epigonen. 1786-1795.
  • Fünftes Buch. Der Zusammenbruch. 1795-1806.
  • I. Der Bankerott des Fridricianischen Staates. 1795-1797.
  • II. Stillstand im Innern und Politik des Friedens um jeden Preis. 1797 bis Herbst 1800.
  • III. Schwankungen und Scheitern der Neutralitätspolitik. 1800-1806.
  • IV. Von Jena nach Osterode. März bis November 1806,
  • Sechstes Buch. Erniedrigung und Wiedergeburt. 1806-1812.
  • Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
  • Leerseite

Volltext

I. Der Bankerott des Fridericianischen Staates. 329 
— 
aber und ihrer wirtschaftlichen Blüte erstrebten diese weder noch 
gewannen sie recht wirkliche Lebensgemeinschaft mit den alten 
Provinzen, und auch prenßischerseits wurde kanm recht ver- 
sucht, sie dem Staatsverbande fest einzufügen. Wie bloß durch 
Personalunion mit Preußen verbunden, lebten sie, von Harden- 
berg wie von einem Vizekönig regiert, nach ihrem eigenen 
Gesetz und Recht. Den alten Provinzen an Kultur überlegen, 
wurden sie, wie das in solchen Fällen wohl geschieht, höchst 
respektvoll behandelt und möglichst wenig belastet. Uebler noch 
war es, daß man ähnlich auch mit den neuen polnischen Landen 
verfuhr. Unter Graf Hoym behielten sie eine Selbständigkeit, 
die um so weniger am Platz war, als hier seine höhere Kultur 
den neuen Herrn verpflichtet hätte durchzugreifen und sie der 
Halbbarbarei zu entreißen, in die sie lange Mißwirtschaft ge- 
stürzt hatte. Statt dessen trat man auch dort nicht bloß schonend, 
sondern zaghaft auf. Des Segens deutscher Kultur sollten die 
aller staatlichen Ordnung entwöhnten Polen zwar teilhaftig 
werden; daß sie aber ihrerseits auch Pflichten zu übernehmen 
hatten, Pflichten, von denen nichts nachgelassen werden konnte, — 
das ihnen beizubringen, wurde in menschlich begreiflicher, poli- 
tisch aber höchst unkluger Rücksichtnahme kaum versucht. Auf 
diese Weise ließ sich der nationale Gegensatz freilich nicht be- 
gleichen und der konfessionelle nicht mildern. Der polnische 
Edelmann verschmerzte es nicht, seiner Herrenrechte beraubt 
und dem Gesetz unterstellt zu sein. Der polnische Bauer aber 
blieb in der Hand der Geistlichen ein gefügiges Werkzeug zum 
Kampf gegen Deutschtum und Protestantismus. Die neuen 
polnischen Unterthanen Friedrich Wilhelms glaubten nicht daran, 
daß es sich um ein dauerndes Verhältnis handle, sondern er- 
hofften baldige Lösung von Preußen. Trotz des wirtschaftlichen 
Gedeihens, das sie brachte, erschien ihnen die Herrschaft Preußens 
als eine Fremdherrschaft. Gewisse Vorgänge konnten sie in 
dieser Meinung nur bestärken. Als ob die neue Erwerbung 
nicht dem Staate, sondern den an seiner Leitung Beteiligten 
gehörte, stürzten sich diese auf sie wie eine Beute, die ein 
glückliches Ungefähr ihnen in den Schoß geworfen. Von einer 
Kolonisation wie unter Friedrich II. in Westpreußen ist ernst-
	        

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