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mirador

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Bibliografische Daten

mirador: mirador

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1918
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Bandzählung:
52
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 70.
Bandzählung:
70
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 6343) Bekanntmachung über den Handel mit Karton, Papier und Pappe.
Bandzählung:
6343
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.
  • Titelseite
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Das obererzgebirgische Bauernhaus.
  • II. Die Tracht.
  • III. Geburt und Taufe.
  • IV. Die Hochzeit.
  • V. Volksmedizin.
  • VI. Tod und Begräbnis.
  • VII. Das Jahr und seine Feste.
  • VIII. Landwirtschaftliche Gebräuche.
  • IX. Die Tiere, Pflanzen, Gestirne und Naturerscheinungen im Volksglauben.
  • Register.
  • Werbung

Volltext

— 112 — 
Kranke nach einer verstorbenen Person verlangt (H.). Der Kranke soll, 
um gesund zu werden, vom Gründonnerstag abends 6 Uhr bis dahin 
am Karfreitag nichts essen (B.). Beistand durch Rat und Tat muß der 
Kranke als selbstverständlich hinnehmen, durch Dank wird jede Wirkung 
aufgehoben, sogar Schaden herbeigeführt (Ehr., Ne.). Wohlbefinden 
gibt das Anziehen eines frischen Hemds zu Neujahr (A. 75. 4537) 
oder am h. Abend. Gegen Schlangenbiß schützen eine Fußwaschung am 
h. Abend (Ri., Ar. Vgl. W. 450.) oder die Worte: Otter, wegen mir 
und dir ist Herr Christus gestorben. Dein Gift ist an mir verdorben. 
(8Zwö.). Bei Reißen soll man alles zuerst links ausführen, so 
mit dem linken Bein zuerst das Bett verlassen, mit dem linken Arm 
zuerst in den Rock fahren, zuerst die linke Hand waschen u. a. (B.). 
Der mit Zahnreißen Geplagte darf nicht „Meine Zahnschmerzen“ sagen, 
sonst wird er nicht davon befreit (A.). Mit einem bösen Auge sieht man 
durch einen Türspalt (Schl.). Das Tragen von „Fallringen“, die man 
vielfach erst vor dem Schlafengehen ansteckt, läßt den Menschen gesund 
und glücklich sein (Zw. Gegend). Beim Nennen des Gebrechens eines 
anderen soll man nicht die betreffende Stelle berühren, weil einen das 
Leiden dann selbst trifft (A.). Die Verwandten eines Erhängten legen 
altes Geschirr unter den Baum, schneiden mitunter auch drei Kreuze 
darein (Ham.). 
  
VI. Tod und Wegräbnis. 
(Vgl. M. 267 ff. Mo. :, S. 326 ff.) 
An kein Ereignis unserer Erdenwallfahrt knüpfen sich so viele 
abergläubische Vorstellungen als an den Tod. Der Totenkult, ganz 
allgemein bei Heiden wie Christen, weist auf die ältesten Vorstellungen 
des Menschen zurück, der aus dem Unterschiede des verstorbenen In- 
dividuums vom lebendigen und vielleicht aus Traumerscheinungen Vor- 
storbener die Seele als geheimnisvoll existierende Realität kennen lernt, 
die ihm Furcht und Ehrfurcht abnötigt. Die Voraussetzung alles Toten- 
kults ist die Meinung, daß die Seelen Verstorbener nützen und schaden 
können. Freilich ist man sich bei der Vollziehung der meisten Trauer- 
gebräuche des ursprünglichen Sinns nicht mehr bewußt. 
1. Vorboten des Codes. 
„Es kommt der Tod; doch wo und wie und wann, 
Weiß niemand; aber Gott gibt oft ein Zeichen, 
Daß er sich naht. — So oft ein Domherr hier 
Verscheiden soll, entsteht ein Läuten und Geräusch." 
Diese alten Worte, die die ungefähre Ubersetzung einer mittel- 
alterlich-lateinischen Inschrift im Chore des Doms zu Breslau sind, 
haben noch heute volle Geltung; denn noch fest wurzelt in der Volks- 
seele der Glaube, daß der Tag des Todes dem Menschen im voraus 
bestimmt sei. „Der Mensch stirbt, wenn er seine Lebensbahn beendet
	        

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