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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1918
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
52
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 77.
Volume count:
77
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 6354) Friedensvertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland andererseits.
Volume count:
6354
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Anlage 2. [Über die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland]
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Unteranlage 2 zu Anlage 2. Tarif A
Volume count:
2.2 A
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • 1. Philosophie. Von Prof. Dr. O. Külpe.
  • 2. Geschichtsschreibung und Geschichtsforschung. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. G. v. Below..
  • 3. Philologie.
  • I. Altertumswissenschaften. Von Wirkl. Geh. Rat D. Dr. Ulrich Wilamowitz-Moellendorff.
  • II. Die orientalischen Wissenschaften.
  • III. Die deutsche Philologie. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Edward Schröder.
  • IV. Romanische Philologie. Von Dr. Heinrich Schneegans.
  • V. Englische Philologie. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Alois Brandl.
  • 4. Mathematik. Von Geh. Reg.-Rat, Dr. Dr.-Ing h.c. Emil Lampe.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
60 Philologie. . X. Buch. 
  
Wissenschaft große Dienste getan haben. Ich nenne vor allem die altfranzösische Gram- 
matik von Schwan- Behrens, die fast alle zwei Jahre in vervollkommneterer Gestalt 
erscheint und im Laufe der Zeit für Laut- und Formenlehre das grammatische Vade- 
mekum unserer Studierenden geworden ist. Auf sontaktischem Gebiete ragen be- 
kanntlich weit über das gewöhnliche Niveau hinaus die „Vermischten Beiträge"“ Toblers, 
die auf feinsinnige und geistvolle Weise oft auf den ersten Blick undurchsichtige Wort- 
fügungen und Wortverbindungen zu deuten versuchen und ihre Entstehung erklären. 
Gerne möchte ich auf lexikographischem Gebiete Toblers altfranzösisches Lezikon, 
für das er jahrzehntelang emsig gesammelt hat, binzufügen, bekanntlich ist aber dieses 
monumentale Werk nicht veröffentlicht worden. Der Zukunft bleibt vorbehalten, das 
von Tobler Gesammelte zu verwerten und dem romanistischen Publikum zugänglich zu 
machen. Einstweilen müssen wir uns — abgesehen von den in Frankreich erschienenen 
Arbeiten, auf die wir hier nicht eingehen, — mit den in den einzelnen Ausgaben er- 
schienenen Glossarien begnügen, freilich nicht ohne oft mühsame und zeitraubende Arbeit. 
In unserm Zeitraum hat auf allgemein-romanischem Gebiete neben Diez' altbewähr-- 
tem Werk, Körtings Etymologisches Lexikon (seit 1891) trotz seiner vielen Mängel doch 
unleugbare Dienste getan. Es wäre undankbar, wenn man dies nicht freimütig aner- 
kennen wollte. Fast jede Nummer unserer Zeitschriften bringt aber neue etpmologische 
Versuche, sei es von Foerster, Horning, Behrens, Baist — um nur die hervorragenderen 
in Deutschland zu nennen — denn von Österreich und der Schweiz müssen wir immer 
absehen, also von Schuchhardt und Meyer-Lübke schweigen — welche das noch so sehr 
erforschungsbedürftige Gebiet der Etymologie aufzuhellen bestrebt sind. — Die Kennt- 
nis der provenzalischen Sprache hat das den bescheidenen Titel eines bloßen Sup- 
plementwörterbuchs zu Raynouards Lexique Koman führende eminente Wörterbuch 
des Provenzalischen von Levy wesentlich gefördert. 
Im Laufe der Jahre sind Einzeluntersuchungen onomasiologischer und sema- 
siologischer Art immer zahlreicher geworden, auch die Onomotologie, die bereits 
Gröber in seinen Untersuchungen über Ausbreitung französischer Orte, die sich als ger- 
manische Gründungen zu erkennen geben, angebahnt hatte, ist emsig weiter getrieben 
worden. Der Zusammenhang zwischen Wort und Sache, der gerade in den letzten 
Jahren in seiner Bedeutung erkannt worden ist, verspricht für die Beziehungen zwi- 
schen Sprache und Kultur der romanischen Völker sehr fruchtbringend zu werden. Na- 
mentlich für die Dialektforschung, die auch von Deutschen für Italien, Frankreich 
und Graubünden getrieben worden ist, und noch jetzt ein Lieblingsgebiet deutscher ge- 
lehrter Arbeit geblieben ist, dürfte dieser neue Wissenszweig von großer Bedeutung 
werden. Nicht weniger die Sprachgeographie, die von Gilliérons Sprachatlas Frank- 
reichs mächtig angeregt, in der Schweiz namentlich hervorragende Arbeiten gezeitigt hat, 
aber auch bei uns verspricht, die Kenntnis der ODialekte außerordentlich zu vertiefen, 
überhaupt die Entstehung der romanischen Sprachen, besonders auf lexikalischem Ge- 
biete in vollstem Sinne verständlich zu machen und oft eine Umwälzung in den bis- 
herigen Ansichten hervorruft, die man sich nicht erträumen konnte. 
Immer besser versteht man es auch, sontaktische oder auch überhaupt sprachliche 
1204
	        

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