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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1918
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1918.
Volume count:
52
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 85.
Volume count:
85
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 6376) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Friedensvertrags zwischen Deutschland und Finnland und des am selben Tage in Berlin unterzeichneten Handels- und Schiffahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland.
Volume count:
6376
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • I. Abschnitt. Allgemeine Uebersicht.
  • II. Abschnitt. Der Rücktritt des Finanzministers Camphausen.
  • III. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • IV. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

— 357 — 
Zusage: wenn eine Verständigung erreicht sei, kollegialisch dafür eintreten zu 
wollen, dankbar an. 
Für den Fall, daß Camphausen eine ablehnende Haltung annahm, hatte 
sich Bismarck damals um einen Ersatz für denselben umgesehen, und zwar 
verhandelte er zu derselben Zeit (Dezember 1877) mit Herrn v. Bennigsen 
wegen dessen Eintritts in die Regierung. Diese Verhandlungen zogen sich bis 
zum Februar 1878 hinaus; sie konnten aber, nachdem Camphausen am 24. De- 
zember 1877 sich dem Kanzler ganz zur Verfügung gestellt hatte, nur den 
Rückzug des letzteren decken oder Pläne einer ferneren Zukunft vorbereiten. 
Am 27. Dezember 1877 erging aus Varzin telegraphische Weisung an 
Camphausen, er möge seine Finanzgesetzentwürfe, darunter auch den über Ein- 
führung oder wenigstens direkte Vorbereitung des Tabakmonopols, schleunigst 
fertig stellen, damit sie alsbald dem Bundesrat vorgelegt werden könnten. 
Kurze Zeit später (Februar 1878) war Bismarck auch thatsächlich in der 
Lage, dem Reichstag drei bedeutsame Finanzentwürfe zu unterbreiten, wovon 
der eine die Besteuerung der Börsenpapiere und Lotterielose, der andere die 
Regelung des Spielkartenstempels, der dritte die Erhöhung der Einheitssätze bei 
Besteuerung des Tabaks bezweckte; 1) die zuletzt erwähnte Vorlage empfahl 
Bismarck allerdings nur als Durchgangspunkt zu dem Tabakmonopol, der 
rationellsten Besteuerung des Tabaks und dem letzten Ideale, das er für das 
Reich erstrebte. Der Gesetzentwurf scheiterte an dem Verlangen der liberalen 
Partei nach einem sogenannten konstitutionellen Reichsministerium. Der auf 
eine mäßige Besteuerung des Börsenverkehrs abzielende Gesetzentwurf blieb im 
Reichstag gleichfalls liegen, und so war denn das Gesetz vom 3. Juli 1878, 
betreffend den Spielkartenstempel (Reichs-Gesetzbl. Seite 133), für das Reich 
thatsächlich die einzige legislatorische Frucht der zweijährigen Steuerreformthätigkeit 
des Finanzministers Camphausen. 
Infolge von Andeutungen über bestehende Gegensätze zwischen den Auf- 
fassungen des Reichskanzlers und des Ministers Camphausen über die Tabak- 
steuer erklärte letzterer im Reichstag, daß er bei seinem einleitenden Vortrag 
nur die gemeinschaftliche Stellung der verbündeten Regierungen darzulegen 
gehabt habe. Um darzuthun, daß seine persönliche Meinung mit der des 
Reichskanzlers übereinstimme, verlas er im Einverständnis mit dem Reichs- 
kanzler ein Schriftstück, das er am 17. Februar 1877 demselben vorgelegt 
hatte, woraus sich ergab, daß zwischen den Auffassungen desselben und denen 
des Kanzlers ein Unterschied nicht vorhanden sei. Bismarck gab hierauf der 
Hoffnung auf ein weiteres Zusammenwirken mit Camphausen Ausdruck, dessen 
Verdienste er gerne anerkannte. 
1) In Betreff der Erhöhung des bayerischen Bierbesteuerungsmodus bestand zwischen 
Bismarck und Camphausen eine Meinungsverschiedenheit (Aktenstücke Bd. I. S. 274).
	        

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