Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Monografie

Persistenter Identifier:
pannier_verfassung_preussen_1906
Titel:
Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.
Bearbeiter / Herausgeber:
Pannier, Karl
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Philipp Reclam jun.
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1906
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
nebbst den gesetzlichen Bestimmungen über die Bildung der beiden Kammern, dem Wahlreglement, der Verordnung über das Versammlungs- und Bereinigungsrecht und dem Gesetze über den Belagerungszustand.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.
  • Titelseite
  • Erklärung der Abkürzungen.
  • Vorbemerkung.
  • Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.
  • Titel I. Vom Staatsgebiete.
  • Titel II. Von den Rechten der Preußen.
  • Titel III. Vom Könige.
  • Titel IV. Von den Ministern.
  • Titel V. Von den Kammern.
  • Titel VI. Von der richterlichen Gewalt.
  • Titel VII. Von den nicht zum Richterstande gehörigen Staatsbeamten.
  • Titel VIII. Von den Finanzen.
  • Titel IX. Von den Gemeinden, Kreis-, Bezirks- und Provinzialverbänden.
  • Titel X. Allgemeine Bestimmungen.
  • Titel XI. Übergangsbestimmungen.
  • Anhang.
  • 1. Verordnung — wegen Bildung der ersten Kammer vom 12. Oktober 1854.
  • 2. Verordnung — betreffend die definitive Erledigung der Vorbehalte wegen Bildung der Verbände des alten Grundbesitzes -- Landschaftsbezirke — und wegen Wahl der seitens dieser Verbände und der Provinzialverbände der Grafen zu präsentierenden Mitglieder des Herrscherhauses, vom 10. November 1885.
  • 3. Verordnung — über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer (jetzt: Haus der Abgeordneten) vom 30. Mai 1849.
  • 4. Gesetz — betreffend die Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten, vom 27. Juni 1860.
  • 5. Gesetz — betreffend Änderung des Wahlverfahrens, vom 29. Juni 1893.
  • 6. Reglement -- über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten vom 14. März 1903 / 20. Oktober 1906.
  • 7. Verordnung — über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechts vom 11. März 1850.
  • 8. Gesetz — über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.
  • Sachregister.
  • A.
  • B.
  • C. (s. auch K. und Z.)
  • D.
  • E.
  • F.
  • G.
  • H.
  • I.
  • J.
  • K.
  • L.
  • M.
  • N.
  • O.
  • P.
  • R.
  • S.
  • T.
  • U.
  • V.
  • W.
  • Z.
  • Inhalt.
  • Anhang.

Volltext

122 Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat. 
Anleihen für die Staatskasse 103. 
Antrag einer Kammer auf Begnadigung eines Ministers 49 A. 2. 
Anzeigepflicht bei öffentlichen Versammlungen VII. 1, 3, 12. 
Armenunterstlitzung, öffentliche, schließt das Wahlrecht aus III. 8. 
Auditeur als Mitglied des Kriegsgerich 3 VIII. 11, als Berichterstatter 
VIII. 12. 
Aufhebung besonderer Rechte durch die Verfassung 42; des Belage- 
rungszustandes VIII. 3, 15. 
Auflösung der Kammern 51, 75, 77 A. 3, III. 18; öffentlicher Ver- 
sammlungen VII. 5, 6, 8, 15. 
Anfnahme von Anleihen 103. 
Anfrechterhaltuug der öffentlichen Sicherheit 63. 
Aufruhr, Außerkraftsetzung der Verfassung 111, VIII. 16; Erklärung 
des Belagerungszustandes VIII. 2; strafbare Anfforderung dazu 
während des Belagerungszustandes VIII. 9. 
Aufsicht des Staats über Unterrichtsanstalten 23. 
Anfzüge, öffentliche VII. 10, 17. 
Ansführungsverordnungen, Erlaß durch den König 45. 
Anslegung der Urwählerlisten III. 15, VI. 4, 21, der Abteilungslisten 
III. 16, VI. 9, 21, der Verzeichnisse der Wahlmänner VI. 24. 
Ausnahmegerichte, Unzulässigkeit 7. 
Ansschließung der Offentlichkeit der Gerichtsverhandlungen 93; vor dem 
Kriegsgericht VIII. 13. 
Ansträgalgerichte 4. 
Anslübung der Staatsbürgerrechte 3. 
Answanderungsfreiheit 11. 
Außerkraftsetzung von Verfassungsbestimmungen 111, während des Be- 
lagerungszustandes VIII. 5. 
Außerordentliche Kommissionen, Aufhebung 7. 
Anszeichnungen, Verleihung 50. 
  
B. 
Bayrische Landesteile, Einverleibung 2. 
Beamte bedürfen keines Urlaubs zum Eintritt in die Kammer 78 
A. 2; gerichtliche Verfolgung wegen Amtsdelikte 97; Disziplinie- 
rung 87, 98. » 
Befähignng zu öffentlichen Ämtern 4, zur Unterrichtserteilung 22, zum 
Richteramt 90. 
Beförderung als Grund des Mandatsverlusts 78. 
Begnadigungsrecht des Königs 49. 
Behördeu zur Schulaufsicht 23; Petitionsrecht 32; haben die Rechts- 
gültigkeit königlicher Verordnungen nicht zu prüfen 106 A. 2. 
Beisitzer bei der Urwahl III. 20, VI. 12, 13, bei der Abgeordneten- 
wahl III. 30, VI. 26. 
Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen 106; der Auslegung 
der Urwählerlisten III. 15, VI. 4, des Wahlmännerverzeichnisses 
n4 der Erklärung und Aufhebung des Belagerungszustandes 
WVIII. 3, 4, 5.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.