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Bismarcks Staatsrecht.

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Bibliographic data

Object: Bismarcks Staatsrecht.

Monograph

Persistent identifier:
roell_bismarck_staatsrecht_1903
Title:
Bismarcks Staatsrecht.
Author:
Roëll, Paul von
Epstein, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Die Stellungnahme des Fürsten Otto von Bismarck zu den wichtigsten Fragen des Deutschen und Preußichen Staatsrechts

Chapter

Title:
Reichskanzler und Ministerpräsident.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bismarcks Staatsrecht.
  • Title page
  • rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Staatenbund und Bundesstaat.
  • Das Bundespräsidium.
  • Präsidialvorlagen.
  • Reichsregierung.
  • Reichskanzler und Ministerpräsident.
  • Die Stellvertretung des Reichskanzlers.
  • Reichskanzler und Reichsminister.
  • Der Bundesrat.
  • Der Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten.
  • Reichsämter und Staatssekretäre.
  • Der Reichstag.
  • Das Budgetrecht des Reichstages.
  • Die Privilegien der Reichtagsmitglieder.
  • Das finanzielle Verhältnis des Reiches zu den Bundesstaaten.
  • Das allgemeine Wahlrecht.
  • Etats- und Legislaturperioden.
  • Das preußische Wahlgesetz.
  • Das Staatsministerium.
  • Verträge und Verfassung.
  • Die Kompetenz der Volksvertretungen der Einzelstaaten.
  • Das Gesandtschaftsrecht der Einzelstaaten.
  • Reservatrechte.
  • Der Kriegsschatz.
  • Das Herrenhaus.
  • Der Staatsrat.
  • Die Zivilliste.
  • Das Begnadigungsrecht des Monarchen.
  • Der Erlaß des Königs vom 4. Januar 1882.
  • Beamte im konstitutionellen Staat.
  • Der Volkswirtschaftsrat.
  • Staat und Kirche.
  • Elsaß-Lothringen.

Full text

57 
Ereignisse in einer allen willkommenen Neubildung, wird sich 
auch so leicht nicht wieder finden; es wird vielleicht später 
fähigere, besser geschulte, arbeitsfähigere Leute geben als ich, 
aber sie werden nicht getragen sein von der Neuheit der Ereig= 
nisse, und man wird ihnen mehr Schwierigkeiten machen, und 
es wird ihnen noch schwerer gemacht werden, einen solchen 
Umfang der Geschäfte zu bewältigen, wie er mir bisher ob= 
gelegen hat, wenn er nicht mit dem vollen und ehrlichen Gefühl 
der Verantwortlichkeit die Geschäfte eingehen will, wie ich es 
getan habe. 
Der Herr Vorredner hat mich in einer Beziehung nicht 
verstanden: ich habe von Dissonanzen, von solchen, wie man sie 
unter dem Wort gewöhnlich versteht, nicht gesprochen, sondern 
nur von dem Übermaß der Geschäfte, die auf mir lasten. 
Dissonanzen, die mich zum Ausscheiden veranlaßten, haben gar 
nicht stattgefunden. Ich habe mich innerhalb des Ministeriums 
bei den letzten durch Abstimmung zur Entscheidung gebrachten 
Fragen jederzeit, wie ich glaube, auf seiten der Majorität be= 
funden, und es ist auch nicht der Grund, daß ich irgendwie 
überstimmt worden wäre, daß Beschlüsse, die mir zuwider wären, 
gefaßt wären, wenn auch vielleicht ich nicht alles durchsetzen 
konnte, was ich wünschte — ich bin darin vielleicht auch zu 
sanguinisch und zu rasch — wenigstens nicht mit dem Aufwande 
von Mitteln, die mir bei meiner sonstigen Tätigkeit als Über= 
schuß verbleiben. Ob es nützlich ist, dem preußischen Staate 
eine andere Verfassung, auch in dieser Beziehung mehr der 
englischen ähnlich, zu geben? — ich glaube, wir sind einem 
solchen Zustande näher gekommen, wenn ich auch nicht glanbe, 
daß wir ganz zu demselben gelangen werden, dazu sind die 
Nationen in ihrer ganzen Zusammensetzung zu verschieden. Der 
richtige Ausdruck der jetzigen Sachlage wäre eigentlich der, daß 
man den Titel des Ministerpräsidenten, der nichts weiter be= 
deutet, ganz fallen ließe und lediglich nach dem Prinzipe ginge, 
daß von gleichberechtigten acht Ministern jederzeit der älteste den 
Vorsitz führt. Soll aber der Titel des Ministerpräsidenten
	        

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