Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Landeskunde des Königreiches Sachsen. Ausgabe A.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Landeskunde des Königreiches Sachsen. Ausgabe A.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
schreyer_landeskunde
Title:
Landeskunde des Königreiches Sachsen. Ausgabe A.
Subtitle:
Ein methodisches Handbuch.
Author:
Schreyer, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Erzgebirge
Dresden
Leipzig
Vogtland
Elbsandsteingebirge
Place of publication:
Meißen
Publishing house:
H. W. Schlimpert
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1904
Scope:
227 Seiten
DDC Group:
Kultur
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Schluß: Überblick der wichtigsten Natur- und Kulturverhältnisse Sachsens.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Landeskunde des Königreiches Sachsen. Ausgabe A.
  • Cover
  • Title page
  • Inhaltsangabe.
  • 1. Die Lage und das Kartenbild Sachsens.
  • 2. Der Bodenausbau Sachsens.
  • 3. Der äußere Ausbau des Erzgebirges.
  • 4. Der Gesteinsbau des Erzgebirges.
  • 5. Der Gesteins-- und Erzabbau des Erzgebirges.
  • 6. Die Silbergewinnung des Erzgebirges.
  • 7. Die Silberstädte des Erzgebirges.
  • 8. Die Außennatur des Erzgebirges.
  • 9. Das erzgebirgische Tal der westlichen Mulde.
  • 10. Das erzgebirgische Zschopautal.
  • 11. Die östlichen Erzgebirgstäler.
  • 12. Die Verkehrswege des Erzgebirges.
  • 13. Die Bewohner des Erzgebirges.
  • 14. Das Kohlenbecken im Norden des Erzgebirges.
  • 15. Chemnitz, die größte Fabrikstadt Sachsens im östlichen Kohlenbecken.
  • 16. Das Fabrikviereck im westlichen Kohlenbecken.
  • 17. Das mittelsächsische Bergland.
  • 18. Das Zschopautal im mittelsächsischen Berglande.
  • 19. Das Tal der Freiberger Mulde im mittelsächsischen Berglande.
  • 20. Das Tal der Zwickauer und der Vereinigten Mulde im mittelsächsischen Berglande.
  • 21. Das nördliche Becken und Hügelland Sachsens.
  • 22. Leipzig, die Handels- und Universitätsstadt Sachsens.
  • 23. Die weitere Umgebung von Leipzig.
  • 24. Das Elstergebirge Sachsens.
  • 25. Die Erwerbszweige der Bewohner im sächsischen Vogtlande.
  • 26. Elster, das Bad des sächsischen Vogtlandes.
  • 27. Plauen, die Hauptstadt des sächsischen Vogtlandes.
  • 28. Das Elbsandsteingebirge Sachsens.
  • 29. Schandau, das Weltbad des Elbsandsteingebirges.
  • 30. Königstein, die Sperrfeste des Elbsandsteingebirges.
  • 31. Pirna, die Hauptstadt im Elbsandsteingebirge.
  • 32. Dresden, die Haupt- und Residenzstadt Sachsens.
  • 33. Die Umgebung Dresdens.
  • 34. Meißen, die Wiege des sächsischen Staates und seiner Kultur.
  • 35. Das niedere Elb- und das Rödergebiet.
  • 36. Übersicht des Lausitzer Berg- und Hügellandes.
  • 37. Der Zittauer Bergzug der sächsischen Lausitz.
  • 38. Das Neißegebiet der sächsischen Lausitz.
  • 39. Das Spreegebiet der sächsischen Lausitz.
  • 40. Das Gebiet der Schwarzen Elster in der sächsischen Lausitz.
  • Schluß: Überblick der wichtigsten Natur- und Kulturverhältnisse Sachsens.

Full text

— 219 — 
6. Hier wird die Regierung unseres Landes zunächst von den 
sechs Ministerien geleitet. Für die geistige Bildung und religiöse 
Gesittung der Bewohner sorgt das Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts, indem es Kirchen und Schulen gründet und 
verwaltet. Die Volksschulen wollen die allgemeine Bildung der Jugend 
fördern und zerfallen in einfache, mittlere und höhere. Zu welcher 
Ordnung gehört die unsere? Die höheren Schulen des Landes, welche 
die wissenschaftliche Vorbildung für gelehrte oder praktische Berufe des 
Lebens geben, werden in Gymnasien (18), Realgymnasien (10), 
Rcealschulen (34) und Seminare (23) gegliedert. Hochschulen 
Sachsens aber haben wir in Dresden und Leipzig gefunden. — 
Ehre, Eigentum und Leben der Untertanen wird durch das Justiz- 
ministerium geschützt, dem die Amtsgerichte mit den Schöffen, die 
Landgerichte mit den Geschworenen und das Oberlandesgericht zu 
Dresden unterstehen. Das Reichsgericht aber hat seinen Sitz in 
Leipzig. — Das Kriegsministerium ist zum militärischen Schutze 
unseres Landes bestellt und ordnet die Verhältnisse der beiden 
sächsischen Armeekorps (XII. und XIX.). Der oberste Kriegsherr 
unserer Korps ist der deutsche Kaiser. — Was unser Staat aus 
der Bahnverwaltung, aus Gütern und Forsten, ans Berg= und 
Hüttenwerken, aus Zöllen und Steuern empfängt, verwaltet das 
Finanzministerium und verausgabt es wieder zum Wohle des 
Landes. — Die leibliche und geistige Gesundheit der Bewohner aber, 
die innere Ordnung in den Städten und Dörfern, den Handel und 
Verkehr sucht das Ministerium des Innern im Lande zu 
heben. — Das Ministerium der äußeren Angelegenheiten 
endlich sorgt für das Wohl der sächsischen Untertanen im Auslande 
und ist ebenso auf die gesetzliche Stellung Sachsens im Denutschen 
Reiche bedacht. Zu diesem Zwecke sind Konfulate und Gesandt- 
schaften errichtet worden, die sich in Dresden zum „diplomatischen 
Korps“ vereinen. Die Angelegenheiten des Innern und des Äußern 
werden aber von ein und demselben Minister geleitet. Wo treffen wir 
Spuren von der Wirksamkeit der einzelnen Ministerien in nuserer 
Heimat an? — An der Gefetzgebung unseres Landes nehmen aber 
auch die Untertanen insofern teil, als sie aus ihren Kreisen 
Vertreter wählen, die sich dann in Dresden zu dem Landtage 
versammeln, der als eine Erste und Zweite Kammer in dem Land- 
hause zusammentritt, die Staatsausgaben prüft, neue Ausgaben 
bewilligt und zu den vorgelegten Gesetzen seine Zustimmung erteilt. —. 
Die Oberleitung der Regierung aber ruht in der Hand des Königs 
unseres Landes. Er gibt durch seine Unterschrift den Gesetzen die 
Rechtskraft, besetzt die Staatsämter, begnadigt Verurteilte und ver- 
leiht die Orden. Die sächsische Fürstenkrone ist von Ahnherrn zu 
Ahnherrrn im Stamme der Wettiner bis auf König Georg gewandelt. 
Heilig und unverletzlich ist die Person des Königs. Sie wird als 
„Königliche Majestät“ geehrt. Wohl unserm Lande, daß es ein Fürst 
regiert, den Tapferkeit schmückt, Weisheit ehrt und Leutseligkeit ziert!
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment