Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
schubart_verfassung_1918
Title:
Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.
Author:
Schubart, Paul
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verwaltung
Verfassung
Place of publication:
Breslau
Publishing house:
Wilhelm Gottlieb Korn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1918
Edition title:
Sechsundzwanzigste, neu durchgesehene Auflage.
Scope:
273 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung des Preußischen Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Geschichte der Preußischen Verfassung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.
  • Cover
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis (Siehe auch Sachregister Anhang Seite 34-42).
  • Introduction
  • Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches.
  • I. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches.
  • II. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom16. April 1871.
  • III. Die Verwaltung des Deutschen Reiches.
  • IV. Das Reichsland Elsaß-Lothringen.
  • Verfassung und Verwaltung des Preußischen Staates.
  • V. Geschichte der Preußischen Verfassung.
  • VI. Die Preußische Verfassung vom 31. Januar 1850.
  • VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates.
  • Nachtrag.
  • Anhang.
  • I. Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.
  • II. Verfassung für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.
  • III. Allerhöchster Erlaß vom 4. Januar 1882.
  • IV. Sachregister.

Full text

114 V. Geschichte der Preußischen Verfassung. 
Nachdem am 2. Januar 1861 König Friedrich Wilhelm IV. 
gestorben war, bestieg sein Bruder, welcher infolge der Er— 
krankung des Königs bereits seit 1857 (zunächst als Stellvertreter 
des Königs und seit dem 7. Oktober 1858 als Regent) die 
oberste Leitung der Staatsgeschäfte übernommen hatte, unter 
dem Namen Wilhelm 1. den Thron. Die vom Könige beab- 
sichtigte Neugestaltuug des Heeres stieß auf den heftigsten Wider- 
stand der Zweiten Kammer. Diese verwarf alljährlich den Staats- 
haushalt, in welchem die Regierung die Mehrausgaben für 
die Vermehrung des stehenden Heeres eingestellt hatte. Infolge- 
dessen erfolgte in den Jahren 1862 bis 1866 (der Zeit des sog. 
Verfassungskonfliktes) wiederholt eine Auflösung der Zweiten 
Kammer. Im Jahre 1866 machte der schnelle und glückliche 
Verlauf des Krieges gegen Osterreich diesen unerquicklichen 
Zuständen ein Ende und führte rasch zu einem vollständigen 
Umschwung der öffentlichen Meinung. Die Zweite Kammer 
erteilte den Ministern die nachgesuchte „Indemnität“" (d. h. 
Freisprechung von der Verantwortung für die durch außer- 
ordentliche Verhältnisse bedingte Abweichung von der Ver- 
fassung). 
Gleichzeitig genehmigten die beiden Häuser des Landtages 
die Vereinigung des Königreiches Hannover, des Kurfürsten- 
tums Hessen, des Herzogtums Nassan, des Landgrafentums 
Homburg und der Freien Stadt Frankfurt a. M. mit dem 
Preußischen Staate. Ebenso wurde Schleswig-Holstein in Preußen 
einverleibt. Preußen erhielt durch diese neuen Provinzen einen Zu- 
wachs von 73210 qkm mit 5 600000 Einwohnern und 
wurde nunmehr im wesentlichen ein zusammenhängendes Gebiet. 
Zugleich wurde die Regierung bis zum 1. Oktober 1867, 
in welchem Zeitpunkte die Preußische Verfassung in den neuen 
Landesteilen eingeführt werden sollte, selbständig vorzugehen 
ermächtigt, um den Übergang der neu erworbenen Länder in 
die neuen Zustände zu erleichtern. Dabei gelangte im allgemeinen
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment