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Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

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Monograph

Persistent identifier:
schubart_verfassung_1918
Title:
Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.
Author:
Schubart, Paul
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verwaltung
Verfassung
Place of publication:
Breslau
Publishing house:
Wilhelm Gottlieb Korn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1918
Edition title:
Sechsundzwanzigste, neu durchgesehene Auflage.
Scope:
273 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.
  • Cover
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis (Siehe auch Sachregister Anhang Seite 34-42).
  • Introduction
  • Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches.
  • I. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches.
  • II. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom16. April 1871.
  • III. Die Verwaltung des Deutschen Reiches.
  • IV. Das Reichsland Elsaß-Lothringen.
  • Verfassung und Verwaltung des Preußischen Staates.
  • V. Geschichte der Preußischen Verfassung.
  • VI. Die Preußische Verfassung vom 31. Januar 1850.
  • VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates.
  • Nachtrag.
  • Anhang.
  • I. Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.
  • II. Verfassung für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.
  • III. Allerhöchster Erlaß vom 4. Januar 1882.
  • IV. Sachregister.

Full text

          I. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches. 15 
Reichsverfassung der allgemeine Kriegszustand im gesamten 
Reichsgebiet erklärt; damit traten die für den Belagerungs- 
zustand gesetzlich vorgesehenen Wirkungen ein (s. S. 138); ins- 
besondere ging die polizeiliche Verfügungsgewalt zum größeren 
Teile auf die militärischen Befehlshaber über. Der sofort 
einberufene Reichstag beschloß ferner eine Reihe gesetzlicher 
Maßnahmen, besonders um Schädigungen in Verkehr und 
Wirtschaft abzuwenden: dahin gehört vor allem auch die zweck- 
mäßige Steigerung der Barmittel durch Errichtung von 
Darlehnskassen (s. S. 34). Der Reichstag schaltete aber 
zugleich auch für die Folge im Kriege seine Mitwirkung teil- 
weise aus, indem der Bundesrat durch Gesetz vom 4. August 
1914 (R.-G. Bl. S. 327) ermächtigt wurde, weitere wirt- 
schaftlich notwendige Maßnahmen selbständig anzuordnen: der 
Reichstag kann aber bei seinem nächsten Zusammentritt die 
Wiederaufhebung beanspruchen. 
           In Verfolg hiervon sind seitdem Bekanntmachungen des 
Bundesrates in wachsender Fülle ergangen; sie sind wesentlich 
dadurch bedingt, daß wir, fast gänzlich von jeder überseeischen 
Zufuhr abgeschnitten, beinahe ganz auf eigene Erzeugnisse und 
die vorhandenen Warenbestände angewiesen sind. Es mußten 
daher sowohl Nahrungs= und Genußmittel als auch die ver- 
schiedensten Bedarfsgegenstände im größten Umfange An= und 
Verkaufssperren, Beschlagnahmen, Höchstpreisen und Ein- 
schränkungen im Verbrauche („Rationierung") unterworfen 
werden. Für die Durchführung sind militärische und zivile 
Sonderorganisationen im weitesten Umfange neu geschaffen 
worden — insbesondere ist die Fürsorge für die Volks- 
ernährung seit Frühjahr 1916 einem besonderen Kriegs- 
ernährungsamte übertragen worden. Durch die damit ver- 
bundene gewaltige allgemeine Steigerung der Löhne und 
der Preise auf allen Gebieten ist unsere ganze Lebens- 
führung und Wirtschaft im Kriege von Grund aus umgestaltet 
                                                                                     2*
	        

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