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Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_002
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
2
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1862
Scope:
368 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Das nicht-preußische Deutschland - gemeindeutsche Fragen und Angelegenheiten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)
  • Title page
  • Inhalt.
  • Vorbemerkung.
  • I. Chronologische Uebersicht der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1861.
  • II. Deutschland.
  • 1. Bundestag.
  • 2. Preußen.
  • 3. Das nicht-preußische Deutschland - gemeindeutsche Fragen und Angelegenheiten.
  • III. Oesterreich.
  • IV. Außerdeutsche Länder.
  • V. Außereuropäische Staaten.
  • VI. Erzählende Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1861.
  • VII. Uebersicht der Börsencurse in London, Paris und Wien im Laufe des Jahres 1861.

Full text

84 Deutschland (ohne Preußen). 
25. Okt. (Baden.) Die Landtagswahlen sind entschieden zu Gunsten 
des Ministeriums ausgefallen. Minister von Roggenbach ist doppelt 
gewählt. 
28.10. (Nassau.) In Wiesbaden wird die Mittelrheinische Zeitung 
mit Unterdrückung bedroht und die Rhein-Lahnzeitung ohne vor- 
herige Procedur durch Ministerialverordnung unterdrückt. 
29.10.  (Bremen.) Antwort Bremens auf den ihm von Preußen 
gemachten Antrag bezüglich der Flottenfrage: 
„. . . Nach den vertraulichen Besprechungen, welche über diesen Gegenstand 
gepflogen worden sind, dürfen wir einer ausführlichen Erörterung derjenigen 
Gründe uns überheben, welche den Senat zu dem Wunsche bestimmt haben, 
daß von der Begründung einer besonderen bremisch -hamburgischen 
Kanonenbootflottille abgesehen, und anstatt einer derartigen, vorzugsweise 
auf die lokale Küstenvertheidigung berechneten und schon wegen der ver- 
tragsmäßigen Militärverhältnisse des bremischen Seehafens mancherlei 
Schwierigkeiten darbietenden Einrichtung, eine Entwickelung der deutschen 
Wehrhaftigkeit zur See auf einer umfassenderen Grundlage in's Auge 
gefaßt werden möge... Mit höchstem Danke würde es anzuerkennen 
sein! wenn die königl. preußische Regierung zu der Uebernahme der 
Verpflichtung sich würde bereit erklären wollen, ihre bereits vorhandene 
Kriegsmarine zur Vertheidigung der maritimen Interessen derjenigen deutschen 
Staaten, welche solches wünschen möchten, sowohl im Falle eines Bundes- 
krieges, als auch in sonstigen Nothfällen, zu verwenden und ihrer der- 
gestalt erweiterten Aufgabe gemäß, auszubilden und zu verstärken. Diese 
Bereitwilligkeit vorausgesetzt, würden selbstverständlich freie Vereinbarungen 
Preußens und der betreffenden Bundesstaaten stattfinden müssen, durch 
welche einerseits dem Ersteren eine verhältnißmäßige Entschädigung 
für die von ihm zu übernehmenden Mehrleistungen, andererseits den Letz- 
teren eine angemessene Garantie für die Erfüllung des Vertragszweckes, 
wie sie nicht allein der vaterländischen Gemeinsamkeit des zu fördernden 
Interesses, sondern auch der Würde der einzelnen Bundesstaaten entspricht, 
zu sichern sein würde. Wie durch ein derartiges Uebereinkommen die 
preußische Marine ihren jetzigen ausschließlichen Charakter mit dem einer 
gemeinschaftlichen Schöpfung verbündeter Genossen vertauschen würde, so 
dürste es als eine selbstverständliche Folge des Verhältnisses zu betrachten 
sein, daß die Werbung für den Dienst dieser Marine in allen dem Ver- 
bande beigetretenen Staaten gestattet, andererseits aber auch den Angehörigen 
dieser Staaten der Eintritt in den Dienst der Marine unter den nämlichen 
Bediugungen wie den preußischen Unterthanen freistehen müßte. Endlich 
muß es als wünschenswerth bezeichnet werden, daß auch solchen deutschen 
Staaten, welche geneigt sein möchten, eine eigene Krlegsmarine in's Leben 
zu rufen, der Eintritt in den Marineverband oder ein möglichst 
enger organischer Anschluß an denselben, falls es beantragt würde, offen 
bleiben möge. — Auf diesem Wege würde voraussichtlich eine achtung- 
gebietende allen nächstliegenden Anforderungen genügende deutsche See- 
macht in's Leben gerufen und damit einem der dringendsten Anliegen der 
Natlon ohne unverhältnißmäßige Belastung ihrer einzelnen Glieder Genüge 
geleistet werden können. Indem der Senat den Abschluß einer Uebereinkunft 
mit Preußen, durch welche auf der einen Seite der Flottenschutz für die 
maritimen Interessen Bremens auf dem nämlichen Fuße mit denjenigen 
Preußens, auf der anderen Seite eine den Verhältnissen entsprechende Be- 
theiligung Bremens an den Kosten der von Preußen zu stellenden Kriegs- 
marine, unter Festhaltung der im Vorstehenden bezeichneten Gesichtspunkte, 
namentlich der Aussichtsnahme auf den Bettritt anderer deutscher Bundes-
	        

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