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Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_004
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
4
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1864
Scope:
445 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Preußen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)
  • Title page
  • Vorbemerkung des Herausgebers.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Ergänzungen.
  • Beilagen.
  • Bewegung der Börsencurse im Jahre 1863.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863.
  • Berichtigungen.
  • Register.

Full text

II. 
Preußen. 
1. Jan. Neujahradresse des Magistrats von Berlin an den König: „ . . . Dem 
 
Geiste, wie er aus Ew. kgl. Maj. bei der Uebernahme Allerhöchstdero Regie- 
rung sprach, jubelte mit der gesammten Nation unsere Bürgerschaft entgegen. 
Diese Stimmung — wir verhehlen es uns nicht — ist der neuesten Wen- 
dung unserer inneren staatlichen Verhältnisse gegenüber augenblicklich zurück- 
getreten. Unsere Bürgerschaft sieht mit Bekümmerniß einen Conflict von 
tief eingreifender Bedeutung ungelöst aus dem alten in das neue Jahr über- 
gehen, den sich vordrängenden Stimmen Einzelner gegenüber verharret, sie 
schweigend. Aber sie läßt von der Hoffnung nicht, daß Ew. kgl. Maj. 
Weisheit die Wege finden wird, auf denen ein einträchtiges Zusammen- 
gehen von Fürst und Volk für die Beiden gleich theuere Wohlfahrt und Größe 
des Vaterlandes gesichert ist. . . . “ (s. Jahrgg. 1862 S. 189.) 
6.    „ Die größten und angesehensten rheinischen und westphä- 
lischen Industrieellen rc. richten eine Adresse über die Lage 
des Landes an den König: 
       „ . . . Das Fundament der verfassungsmäßigen Monarchie ist. das Recht, 
und das Recht wird verletzt, wenn die Staats-Regierung die Finanz-Ver- 
waltung ohne die Grundlage eines verfassungsmäßig festgestellten Staatshaus- 
halts-Etats führt. Mit Trauer sehen wir in Folge eines beklagenswerthen 
Conflicts, den ein verfassungswidriger Beschluß des Herren- 
hauses noch schärfte, den inneren Frieden des Landes getrübt, die Geltung 
Preußens in Europa geschwächt, ja, das Ansehen des Königthums im 
Volke gefährdet, und unsere Besorgniß wächst bei der Wahrnehmung, daß 
am Throne Ew. Maj. der Gesammtheit des Volkes ein kleiner Bruchtheil 
mit Kundgebungen entgegentritt, die nur in dem Ausdruck der Loyalität gegen 
Ew. kgl. Maj. der Gesinnung des Landes entsprechen, in allem Uebrigen aber 
das öffentliche Rechtsbewußtsein verletzen und den Riß des Zwiespalts erwei- 
tern. Wir wollen die Macht der Krone in der Ausübung des ihr allein 
zustehenden Regierungsrechtes vor jeder Schwächung bewahrt wissen; wir 
betrachten dieses unantastbare, durch die Verfassung geheiligte Recht als eine 
Bürgschaft für die gedeihliche Entwickelung des Vaterlands. Aber ebenso 
unantastbar ist uns das durch die Verfassung nicht weniger geheiligte Recht 
des Landes, durch seine verfassungsmäßige Vertretung mitzuwirken bei der 
Gesetzgebung und die Staatsausgaben zu bewilligen. Wir verkennen nicht 
die weisen Absichten, welche Ew. kgl. Maj. mit einer Reform der Heeres- 
organisation verbinden; wir wollen ein starkes Heer, das in Zeiten der 
Gefahr die ganze Kraft des waffenfähigen Volkes umfaßt; wir wünschen 
keineswegs, daß jene wichtige Anordnung zurückgenommen, sondern daß
	        

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