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Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_004
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
4
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1864
Scope:
445 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Deutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)
  • Title page
  • Vorbemerkung des Herausgebers.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Ergänzungen.
  • Beilagen.
  • Bewegung der Börsencurse im Jahre 1863.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863.
  • Berichtigungen.
  • Register.

Full text

 
50                   Deutschland. 
gegenüber der schon dem Begriffe nach durch dasselbe beschränkten Souveränetät 
der Einzelstaaten mit erhoͤhter Kraft und Wirksamkeit ausgestattet werde. 
Der deutsche Bund ist als ein Bund der Fürsten geschlossen, er ist aber auch 
ausdrücklich als das an die Stelle des vormaligen Reiches getretene National- 
band der Deutschen anerkannt, und er wird sich künftig, um den Bedürf- 
nissen unserer Epoche zu entsprechen, mit Nothwendigkeit schon durch den 
Charakter seiner Verfassungsformen der Welt als ein Bund der deutschen 
Staaten als solcher, der Fürsten wie der Völker darstellen müssen. Der 
Kaiser erblickt daher in der Kräftigung der Executivgewalt des Bundes und 
in der Berufung der constitutionellen Körperschaften der Einzelstaaten zur 
Theilnahme an der Bundesgesetzgebung zwei in gleichem Grade unabweis- 
bare und sich zugleich gegenseitig bedingende Aufgaben. Dieser Ueberzeugung 
hat die Regierung des Kaisers schon durch die Note an den Grafen v. Bernstorff 
vom 2. Februar 1862, dann wieder durch die oben erwähnte Erklärung in 
der Bundestagssitzung vom 22. Januar des gegenwärtigen Jahres Ausdruck 
verliehen.  
   „Die Grundlinien für ihren Reformplan sind somit bereits ge— 
zeichnet. Sie wird die Errichtung eines Bundesdirectoriums und die periodische 
Einberufung einer Versammlung von Abgeordneten der Vertretungskörper der 
Einzelstaaten in Vorschlag bringen. Nicht verkennend, daß es starker Gegen- 
gewichte bedarf, um gegenüber dieser letzteren Einrichtung das monarchische 
Princip und die berechtigte Selbständigkeit der Einzelstaaten gegen mögliche 
Uebergriffe sicher zu stellen, neigt sie sich zugleich zu dem Gedanken, daß 
die beste Garantie dieser Art und ein werthvolles Mittel zur Wahrung 
der fürstlichen Rechte und der hohen Stellung der deutschen Dynastien in 
periodischen persönlichen Vereinigungen der Souveräne Deutschlands gefunden 
werden könnte. Auf den Vorschlag der Errichtung eines Bundesgerichtes 
endlich wird sie unter angemessenen Modificationen gleichfalls zurückkommen. 
Dies sind in den wesentlichsten Umrissen die Absichten des Kaisers in Bezug 
auf die Grundlagen einer heilsamen Lösung dieser ernsten Frage. 
   „Was aber die Mittel und Wege betrifft, um eine Verständigung der 
deutschen Regierungen über die Frage der Bundesverfassung herbeizuführen, 
so begründet mehr als Eine Erfahrung die Besorgniß, daß es weder schrift- 
lichen Unterhandlungen der Cabinette, noch auch Conferenzen der Minister 
gegeben sein würde, die zahlreichen Schwierigkeiten dieses Unternehmens zu 
bemeistern. Die Frage der Reform berührt so vielfache Interessen, sie er- 
öffnet das Feld der Discussion für so mannigfaltige unvereinbare Wünsche 
und Meinungen, daß die Summe der hemmenden und störenden Momente, 
der ängstlichen Zweifel, der unlösbaren Widersprüche leicht in das Unendliche 
anwachsen und jede Hoffnung auf Erfolg überwuchern würde, wenn man 
bloßen Unterhändlern, die kein eigenes freies Verfügungsrecht zur Berathung 
mitbrächten, den Sieg über alle jene Hindernisse und das Gelingen der 
Einigung erwarten wollte. Die deutschen Fürsten aber in eigener Person, 
die Träger der Rechte, um die es sich handelt, die höchsten Interessenten an 
Deutschlands Sicherheit und Wohlfahrt, von deutscher Gesinnung sämmtlich 
beseelt, werden sich durch unmittelbaren Gedankenaustausch leichter und besser 
als durch Mittelspersonen über die große Aufgabe verstehen. Im Geiste des 
Kaisers ist daher der Entschluß gereift, die Fürsten Deutschlands und die 
Magistrate der Freien Städte zum Zwecke eines Einverständnisses über die 
Reorganisation des deutschen Bundes zu einer Zusammenkunft einzuladen, 
und der Kaiser eröffnet diese Absicht vor allen Andern dem mächtigsten Seiner 
deutschen Bundesgenossen, dem Könige von Preußen. 
    III. „Ohne Preußens bundesfreundliche Mitwirkung gibt es für die Aufgabe 
der Reorganisation des Bundes keinen definitiven Abschluß. Die preußischen 
Bundeslande umfassen ein Drittheil der deutschen Bevölkerung, sie erstrecken 
sich von den östlichen zu den westlichen Grenzen Deutschlands, die Bundes-
	        

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